Er verging sich an jungem Patienten Pädophiler kommt frei und darf wieder Kinder als Psychologe therapieren
Samstag, 15.04.2023, 11:58
Ein wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Psychologe ist nach Ende seiner Strafe bald wieder auf freiem Fuß, vielleicht schon vorzeitig. Das Fatale: Nach der Haftentlassung darf er wieder Kinder behandeln.
Im Dezember 2020 verurteilte das Landgericht Saarbrücken den Psychotherapeuten Walter P. (inzwischen 77) wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu vier Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe. Drei Monate Untersuchungshaft bis zur Urteilsverkündung wurden der Freiheitsstrafe angerechnet. Er hat 2005 und 2006 einen zu dem Zeitpunkt achtjährigen Jungen missbraucht.
ZitatGericht erlaubt weitere Therapien Kommendes Jahr hat P. die Freiheitsstrafe regulär abgesessen. Er könnte allerdings schon früher aus der Haft entlassen werden. „In diesem Frühjahr steht die Möglichkeit der sogenannten 2/3-Entlassung an“, erklärt Prof. Christian Laue, Anwalt des Opfers. Das Eltern beunruhigen muss: P. darf laut dem Urteil nach wie vor therapieren, Jungen über 14 Jahren und Mädchen sofort nach der Entlassung. Lediglich für männliche Patienten unter 14 Jahren sprach das Gericht ein Behandlungsverbot von fünf Jahren aus.
Zitat2012 war P. vom Landgericht Saarbrücken schon einmal in der gleichen Sache verurteilt worden.
Zitat2019 veröffentlichte P. ein Buch mit dem Titel „Cautio Criminalis 2.0“. In diesem vergleicht der Psychologe Missbrauchsprozesse der Neuzeit mit den Hexenprozessen früherer Jahrhunderte.
Zitat P. schwadroniert, dass „Pädophile Kindern behilflich seien, sich vom Unbewussten und der ,großen Mutter‘ zu befreien.“ Man solle solche Überlegungen „im Sinne der gegenseitigen Bereicherung nutzen“.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Unfassbar, dass ein Wiederholungstäter weiterhin therapieren darf.
Wo macht es einen Unterschied, dass er keine gesetzliche KV-Zulassung hat, aber Privatpatienten-Kinder behandeln darf, auch wenn erst ab 14 Jahren?
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