Wo ist Marcel Weber? Erneuter Zeugenaufruf der Polizei Polizei Lahn-Dill-Kreis Dillenburg -
--
Herborn: Seit Montag dieser Wochen wird der 27-jährige Marcel Weber vermisst. Trotz intensiver Suchmaßnahmen der Polizei, bei denen unter anderem auch Hubschrauber, Suchhunde, Taucher und Sonartechnik zum Einsatz kamen, fehlt von Herrn Weber weiterhin jede Spur.
Der Vermisste ist ca. 185 cm groß, von kräftiger Statur, hat kurze hellbraune Haare mit einem Pony bis zu den Augen. Zuletzt war er mit einer grau/schwarz karierten Jacke, Bluejeans und schwarzen Springerstiefeln bekleidet.
Die Polizei wendet sich mit diesem Aufruf erneut an Zeugen, die Angaben zum Aufenthaltsort von Marcel Weber machen können oder die ihn seit Montag gesehen haben.
Hinweise nimmt die Polizeistation Herborn unter Tel.: (02772) 47050 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
Ein Foto des Vermissten zur redaktionellen Verwendung im Sinne der Vermisstensuche befindet sich im Anhang.
Vermisste Personen im Lahn-Dill-Kreis: Polizei klärt auf
Herborn/Wetzlar. Seit mehr als einem Jahr wird Marcel Weber aus Herbornseelbach vermisst. Eine Suchaktion mit Hubschrauber, Tauchern und Suchhunden, die im Februar vergangenen Jahres großes Aufsehen erregt hatte, blieb ohne Erfolg. Wie Pierre Gath, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Mittelhessen auf Nachfrage mitteilt, gibt es bis heute keine Neuigkeiten zu dem vermissten Heerbornseelbacher.
Marcel Weber ist nur eine von 27 vermissten Personen im Lahn-Dill-Kreis
Der damals 27-Jährige ist jedoch nicht die einzige Person, die derzeit im Lahn-Dill-Kreis vermisst wird. Laut Gath gibt es im Landkreis aktuell 26 weitere Vermisstenfälle. Der älteste Fall lässt sich sogar bis auf das Jahr 1988 zurückdatieren. Doch wie geht die Polizei überhaupt vor, wenn eine Vermisstenmeldung eingeht? Wann wird eine großflächige Suchaktion gestartet? Und gibt es für vermisste Kinder und Jugendliche ein gesondertes Verfahren?
„Jeder Fall wird einzeln geprüft“, erklärt Gath. Die Prüfung richte sich jeweils nach den Kriterien einer Polizeidienstvorschrift für Vermisstenfälle und betrachte stets die vorliegenden, individuellen Umstände eines jeden Falls. „Die ersten Maßnahmen und Ermittlungen werden immer sofort eingeleitet, insofern gibt es keinen zeitlichen ‚Ablaufplan‘“, teilt der Pressesprecher mit.
Wann sucht die Polizei öffentlich nach vermissten Personen? Die sogenannte „Absuche“ nach einer vermissten Person gehört laut Gath zum standardmäßigen Vorgehen der Polizei, sobald eine Vermisstenmeldung eingegangen ist. Der Suchumfang hänge jedoch stets von verschiedenen Faktoren ab, beispielsweise dem Gesundheitszustand, der Mobilität oder dem vermuteten Orientierungssinn der vermissten Person. Auch das Wetter sowie die Größe und Beschaffenheit des unmittelbaren Suchbereichs können den Umfang der Suche beeinflussen.
„Ist es erforderlich, werden bei der Suche neben Einsatzkräften beispielsweise auch Drohnen, Hubschrauber oder Suchhunde eingesetzt“, sagt Gath. Wie unsere Redaktion im April berichtete, kann bei der Fahndung nach vermissten Personen auch die Feuerwehr zur Unterstützung hinzugezogen werden. Mehrere Feuerwehren im Lahn-Dill-Kreis verfügen inzwischen über bestimmte Drohnen, die beispielsweise für eine Personensuche mit Wärmebildkamera eingesetzt werden können.
Je nach Gefahrenlage wird in Vermisstenfällen laut Gath auch eine Öffentlichkeitsfahndung nach der Person initiiert. Eine Ausschreibung in polizeilichen Fahndungssystemen erfolgt außerdem immer zeitnah, sodass die Person bei Personenkontrollen als vermisst erkannt wird.
Wann wird ein Fall geschlossen, wenn eine vermisste Person nicht gefunden wird? Doch was passiert, wenn eine vermisste Person auch nach mehreren Jahrzehnten nicht gefunden wird? „Grundsätzlich werden Vermisstenfälle nicht geschlossen. Sie werden, je nach Einzelfall, aber immer wieder neu betrachtet und bewertet“, sagt Gath. So können bei älteren Vermisstenfällen etwa neue Hinweise dazu führen, dass bereits eingestellte Suchmaßnahmen an anderen Orten wieder aufgenommen werden.
Vermisste Kinder und Jugendliche: Hat die Polizei ein besonderes Vorgehen? Immer wieder erregen auch Meldungen über vermisste Kinder und Jugendliche das Aufsehen der Öffentlichkeit. Eine Statistik des Bundeskriminalamtes besagt, dass die Aufklärungsquote in Fällen von vermissten Minderjährigen in Deutschland bei 99,8 Prozent liegt. Geht die Polizei hier besonders vor? „Prinzipiell findet dieselbe Prüfung wie bei Erwachsenen statt“, sagt Gath.
„Allerdings dürfen Minderjährige, anders als Erwachsene, nicht selbst über ihren Aufenthalt bestimmen“, ergänzt er. Aus diesem Grund geht die Polizei laut BKA bei vermissten Minderjährigen jedes Mal vorsichtshalber von einer Gefahr für das Leben oder die körperliche Unversehrtheit der Betroffenen aus.
Generell messe die Polizei aber jedem Vermisstenfall die gleiche Bedeutsamkeit zu. Denn: „Für alle Betroffenen ist es belastend, nicht zu wissen, wo sich ein Vermisster aufhält und wie es ihm oder ihr geht. Daher nehmen wir keine Wertung vor“, erklärt Gath.