Neue Erkenntnisse zum Tötungsdelikt einer Frau (†58) in Nordhessen: 18-Jähriger in U-Haft
Frankenau - Nach der Tötung einer 58-jährigen Frau im nordhessischen Frankenau (Kreis Waldeck-Frankenberg) sitzt der 18-jährige Verdächtige in Untersuchungshaft.
ZitatDie Obduktion der Toten ergab, dass sie an Schnitt- und Stichverletzungen starb, wie die Staatsanwaltschaft in Marburg und die Polizei in Korbach am Freitag gemeinsam mitteilten. Die Obduktion habe Verletzungen innerer Organe ergeben, welche in Verbindung mit Blutverlust zum Tod geführt hatten, hieß es.Nach bisherigen Ermittlungen kannten sich Opfer und Verdächtiger, waren aber nicht miteinander verwandt.
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„Ich habe es definitiv nicht getan“: Teenager für Mord verurteilt Stand:12.12.2023, 16:24 Uhr
Von: Susanna Battefeld
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Teilen Verhaftung oder Festnahme? - Das ist der Unterschied
Im Prozess nach dem Mord an einer Frau in Frankenau ist das Urteil gefallen: Der 19-jährige Angeklagte muss für 7 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis.
Frankenau/Marburg - Am 26. Januar 2023 war in Frankenau eine 58-jährige Frau in ihrem Haus erstochen worden. Nach Ansicht des Marburger Landgerichts ist der 19-jährige Angeklagte der Täter. Er hat mit der Pflegetochter der Toten ein gemeinsames Kind. Am Dienstag, 12. Dezember, wurde er wegen heimtückischen Mordes verurteilt.
Nach der sehr umfangreichen und komplexen Beweisaufnahme bestünden „keine vernünftigen Zweifel“ an der Täterschaft des Angeklagten, wie es der Vorsitzende Richter Gernot Christ formulierte. Zur Begründung verwies er unter anderem auf die Motivlage des 19-Jährigen, der das Opfer für das Kontaktverbot mit seiner Ex-Freundin und dem gemeinsamen Kind verantwortlich gemacht habe. Außerdem gebe es Fußspuren und die Aussage einer Zeugin, die sein Auto am Tatmorgen in Frankenau gesehen habe.
Angeklagter beteuert weiter seine Unschuld – 7,5 Jahre Haft „Ich habe es definitiv nicht getan“, sagte der Angeklagte in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung. Das konnte die Verurteilung aber nicht mehr abwenden. Auch nicht ein neuer Tatverdächtiger – sein eigener Cousin –, den er vergangene Woche überraschend als Täter ins Spiel gebracht hatte. Deshalb war vergangene Woche noch einmal das Beweisverfahren eröffnet worden. Die gestern noch erfolgte Vernehmung eines Mithäftlings des Angeklagten, der den Cousin angeblich belasten sollte, brachte nach Aussage der Staatsanwältin aber keine neuen Erkenntnisse.
Die Prozessbeteiligten blieben daher bei ihren geforderten Strafen aus den Plädoyers eine Woche zuvor: Die Staatsanwaltschaft forderte 8 Jahre und 6 Monate Haft, die Nebenklage lebenslänglich und der Verteidiger Freispruch. Das Urteil lautete schließlich 7 Jahre und 6 Monate, wobei die Kammer von einem zugrunde liegenden Strafrahmen von 6 Monaten bis 10 Jahre ausging. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, innerhalb von einer Woche ist Revision möglich.
Der Verteidiger kündigte bereits an, in Revision zu gehen. Das Urteil sei nicht ganz unerwartet gewesen und die Begründung sei ausführlich und hörenswert gewesen, sagte Rechtsanwalt Thomas Strecker auf Nachfrage. Er werde dennoch Revision einlegen, da er eine sogenannte Aufklärungsrüge geltend machen wolle. (Susanna Battefeld)