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München: Obwohl er sie belästigt | Anwältin muss Messer-Stalker weiter verteidigen
Obwohl er sie belästigt Anwältin muss Messer-Stalker weiter verteidigen
29.01.2023 - 12:12 Uhr Seine Ex-Freundin überlebte die Beziehung mit Alban H. nur knapp. Nun stellt er seiner Verteidigerin nach. Doch die kann dem Mandat einfach nicht entkommen.
Die heikle Lage Doch eines ihrer derzeitigen Mandate ist für K. anders. Die Pflichtverteidigerin würde es gerne loswerden, kann aber nicht. Gegenüber t-online hat sie sich nicht geäußert, vermutlich weil sie an ihre Schweigepflicht als Anwältin gebunden ist. Doch aus t-online vorliegenden Gerichtsunterlagen ergibt sich eine für K. heikle Lage. Dabei geht es um den Fall von Alban H., um Stalking, versuchten Mord – und die Frage, ob nicht auch eine Pflichtverteidigerin vor einem Gewalttäter geschützt werden muss.
ZitatDer Fall von H. ist furchteinflößend: Immer wieder rammte er seiner Ex-Freundin vor ihrer Münchener Wohnung nahe dem Moosacher Bahnhof ein Messer in Kopf und Hals, in Brust und Bauch.
ZitatDas Landgericht München I hat ihn deswegen im Februar 2022 zu vierzehn Jahren Haft verurteilt, doch Pflichtverteidigerin K. geht in seinem Namen dagegen vor. Der Bundesgerichtshof muss noch über die Revision entscheiden. Deswegen ist ihr Mandat auch nach seiner ersten, nicht rechtskräftigen Verurteilung nicht passé. Und deswegen hat K. ein Problem.
ZitatLaut einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hat K. dort vorgetragen, ihr Mandant überschreite seit geraumer Zeit die gebotene Distanz zu ihr, was eine professionelle Verteidigung unmöglich mache – tatsächlich fantasiere er über eine Beziehung mit ihr. In Anbetracht von H.'s Gewaltgeschichte sollte das ein deutliches Alarmsignal sein. Doch der Bundesgerichtshof besteht darauf, dass K. ihr Mandat weiterführt und hat ihren Antrag abgelehnt.
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