20.01.2023 14:07 608 Frau (†40) in Wohnwagen vergewaltigt und erschlagen: Mord-Anklage gegen 39-Jährigen
Frankfurt am Main - Wegen Mordes an der Bewohnerin (†40) eines Wohnwagens hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 39 Jahre alten Mann erhoben.
Der Obdachlose soll sein Opfer Ende Dezember 2021 zunächst vergewaltigt und kurz darauf mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen haben. Von 27 heftigen Schlägen geht die Anklage aus, sagte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Freitag.
ZitatDie Frau starb noch in dem im Frankfurter Ostend abgestellten Wohnwagen an einem offenen Schädelhirntrauma. Kurze Zeit später wurde die Leiche von einem Passanten entdeckt. DNA-Spuren am Körper der Toten führten in eine Obdachlosenunterkunft in der Nähe, in der der mehrfach vorbestrafte Marokkaner lebte. Verhandlungstermine stehen derzeit noch nicht fest.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Was muß denn alles geschehen, daß solche Personen hier geduldet werden ? Warum wird nicht schon lange vorher konsequent abgeschoben ? In dem frz. Magazin " Le Nouveau Detective" liest man andauernd von dieser auch in FRA geduldeten Personengruppe, die schwerste Straftaten begehen inkl. Anzünden von Partnerinnen, die sich trennen wollen oder Ermorden von eigenen Kindern. Solche Berichte sind doch nicht erfunden.
Diese Leute werfen ihre Pässe weg und man kann nicht sicher nachweisen, ob sie aus diesen Ländern stammen. Deshalb nimmt Marokko diese Personen nicht zurück, so verfährt auch Algerien und Tunesien.Deshalb werden sie hier geduldet. Dazu kommt, dass z.B. Homosexuelle etc. in diesen Ländern Strafe u. Verfolgung droht, also ein Asylgrund. Dies schließt natürlich nicht aus, dass aufgrund dessen nun manch einer "plötzlich anders orientiert sein will". Wer einen Pass hat, muss zurückgenommen werden, sofern man ihn abschieben will.
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ich habe einmal solch eine Abschiebung miterlebt. Es sollten mehrere Personen abgeschoben werden wegen mehrfachen Straftaten. Am Flughafen standen ohne Ende Demonstranten die gegen die Abschiebung protestiert haben und ganz vorne dran diese "SOGENANNTEN " Rechtsverdreher....Das ist der Wahnsinn aber vor allem fragt man sich da, haben unsere Bürger es verlernt zu Denken?
Prozess-Auftakt in Frankfurt: Frau vergewaltigt und erschlagen 29.03.2023 14:07
Frankfurt am Main - Die Tat war von enormer Brutalität: Eine 40-jährige Frau wurde erst vergewaltigt und dann mit zahlreichen Schlägen gegen den Kopf getötet. Seit dem heutigen Mittwoch muss sich deshalb ein 39-Jähriger in Frankfurt vor Gericht verantworten.
Der Mord an der Bewohnerin eines im Frankfurter Stadtgebiet abgestellten Wohnwagens ereignete sich bereits im Dezember 2021. Der Prozess wird vor dem Landgericht Frankfurt geführt.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, die ihm offenbar flüchtig bekannte 40-Jährige nach der Vergewaltigung in dem Wohnwagen mit 27 Schlägen auf den Kopf getötet zu haben.
Als Tatwaffe soll er einen stumpfen Gegenstand benutzt haben. Die Frau starb noch in dem Wohnwagen.
Wenige Wochen später wurde der Tatverdächtige festgenommen - zuvor waren Genspuren von ihm beim Opfer sichergestellt worden.
Beim Prozess-Auftakt in Frankfurt schwieg der Angeklagte zu den Vorwürfen.
Die Schwurgerichtskammer des Frankfurter Landgerichts hat sieben weitere Termine bis Ende Mai für den Prozess anberaumt.
Mit abgebrochener Türklinke erschlagen Lebenslange Haft für Mord an obdachloser Frau in Frankfurt Veröffentlicht am 05.06.23 um 18:27 Uhr
Wegen des Mordes an einer 40 Jahre alten Obdachlosen in einem Wohnwagen in Frankfurt ist ein Mann zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Ermittler waren über Gen-Spuren an der Leiche auf ihn gekommen.
Das Frankfurter Landgericht ging am Montag vom Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebes aus und entsprach dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.
Der Mann hatte die 40 Jahre alte Frau im Dezember 2021 laut Urteil in dem Wohnwagen im Frankfurter Ostend mit einer abgebrochenen Türklinke erschlagen. Nach ihrem Tod kam es noch zu sexuellen Handlungen an der Leiche.
Festnahme einen Monat nach Leichenfund Die Frau wurde erst am am 22. Januar 2022 von einem Passanten gefunden. Die Obduktion der Leiche hatte ergeben, dass sie an einem offenen Schädelhirntrauma gestorben war. Die 40-Jährige war nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft unverschuldet obdachlos geworden und hatte den leerstehenden Wohnwagen als Schlafplatz genutzt.
Die Polizei kam über gentechnische Spuren an der Leiche auf den in einer Unterkunft in der Nähe wohnenden Mann und nahm ihn einen Monat nach dem Leichenfund fest. Die Ende Januar dieses Jahres erhobene Anklage gegen ihn ging von 27 heftigen Schlägen mit einem stumpfen Gegenstand aus.
Keine besondere Schwere der Schuld In dem seit Ende März laufenden Verfahren hatte der Angeklagte den Vorwurf zu relativieren versucht. Die Schwurgerichtskammer glaubte ihm jedoch nicht und ging auch von seiner vollen Schuld- und Steuerungsfähigkeit aus. Es liege keine krankhafte Alkoholabhängigkeit vor.
Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht am Montag nicht fest. Damit könnte der Verurteilte nach 15 Jahren wieder auf freien Fuß kommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Frankfurt/Main Wohnwagen-Mord: Revision gegen lebenslange Haft eingelegt Aktualisiert am 05.07.2023, 16:09 Uhr
Teilen Von dpa Dieser Beitrag wurde automatisch veröffentlicht und nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Frankfurt/Main - Gegen eine lebenslange Haftstrafe nach dem Mord an einer Frau in einem Wohnwagen hat die Verteidigung des 39 Jahre alten Angeklagten Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
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Dies bestätigte das Landgericht Frankfurt am Mittwoch. Der Angeklagte war Ende Mai wegen der Bluttat im Dezember 2021 verurteilt worden - er soll die Tat "zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes" verübt haben.