Prozessauftakt Skelettierte Babyleichen in Lünen - Mutter steht vor Gericht 10.12.2014 | 12:59 Uhr
Lünen. Der grausame Fund zweier skelettierter Babyleichen in einer Wohnung in der nördlichen Innenstadt erschütterte im Oktober 2012 Lünen und machte auch landesweit Schlagzeilen. Am Mittwoch, gut zwei Jahre danach, beginnt der Prozess gegen die 32-jährige Mutter.
Nun muss sich eine Mutter aus Lünen vor Gericht verantworten. im Oktober 2012 waren zwei skelettierte Babyleichen in ihrer Wohnung gefunden worden.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund wirft der damals alleinerziehenden Mutter vor, "ihre Kinder in einer hilflosen Lage im Stich gelassen zu haben, obwohl für diese Fürsorgepflicht bestanden hat" (§ 221 Strafgesetzbuch). Zudem umfasst die Anklage den Tatvorwurf der Körperverletzung. Eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zehn Jahren sieht das Gesetz dafür vor. Ob es letztendlich zur Verurteilung kommt, wird sich womöglich schon am Mittwoch zeigen - zunächst ist nur ein Verhandlungstag anberaumt.
Die Vorgeschichte: Ende August 2014 hatte das Amtsgericht das Hauptverfahren eröffnet. Vorausgegangen waren in gut zwei Jahren zahlreiche Gutachten. Im November 2013 - ein Jahr nach dem Fund - hatte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Gerne, hieß es damals in Dortmund, wäre man schon eher aktiv geworden, habe aber auf Gutachten warten müssen. Die wanderten dann zum Amtsgericht in Lünen. Dort wurde nach einem weiteren Gutachten entschieden, dass verhandelt wird.
Grausamer Fund - Jugendamt ahnungslos Am 4. Oktober 2012 war nach einem Brand in einer offensichtlich völlig vermüllten Wohnung in der nördlichen Innenstadt die erste Babyleiche entdeckt worden - am 11. Oktober, als die Müllberge sich lichteten, folgte der zweite schreckliche Fund . Das erste Kind war, als seine Leiche entdeckt wurde, schon etwa eineinhalb Jahre tot und starb im Alter von sechs Monaten. Das zweite Baby war ein halbes Jahr vor dem Fund gestorben - es wurde nur vier Wochen alt. Die Mutter erklärte damals, sie habe die Kinder heimlich zur Welt gebracht - offiziell gab es sie gar nicht: Sie waren nicht beim Standesamt gemeldet. Auch das Jugendamt der Stadt hatte erklärt, es wisse von nichts.
Amtsgericht reicht Babyleichen-Fall an Landgericht weiter 10.12.2014 | 14:44 Uhr
Lünen. Der Prozess um zwei skelettierte Babyleichen, die im Oktober 2012 in einer Wohnung in Lünen gefunden worden waren, wird nun nicht vor dem Amtsgericht Lünen, sondern vor dem Schwurgericht in Dortmund verhandelt.
Der grausige Fund zweier skelettierter Babyleichen an der Reuterstraße in Lünen wird ein Fall für das Dortmunder Schwurgericht. Das Amtsgericht Lünen hat den Prozess am Mittwoch unmittelbar nach Verlesung der Anklage an die Spezialkammer für Tötungsdelikte verwiesen .
Die Anklage gegen die 32 Jahre alte Mutter der Babys lautet zwar bisher "nur" auf Aussetzung, Körperverletzung und Verletzung der Fürsorgepflicht, doch dies könnte sich schnell ändern. Oberstaatsanwältin Carola Jacobs beantragte die Verweisung ans Schwurgericht, weil sie es "für überwiegend wahrscheinlich" hält, dass die Angeklagte "zwei vorsätzliche Tötungsdelikte verübt hat".
Zeichen von Mangelernährung Rechtsmediziner hatten an den Knochen der toten Babys deutliche Zeichen von Mangelernährung festgestellt. Jacobs: "Damit sagt der Gutachter doch, dass der Tod der Kind zwingend als Folge der Vernachlässigung durch die Mutter eintreten musste."
Die Angeklagte hat bisher nur eingeräumt, ihre Kinder jeweils schon sehr bald nach der Geburt in den Jahren 2010 und 2012 regelmäßig allein gelassen zu haben. Während sie beispielsweise acht Stunden lang arbeiten ging, blieben die Mädchen in der Wohnung an der Reuterstraße ihrem Schicksal überlassen.
Kinder litten an Hunger, Durst und Erschöpfung Aber auch für Konzertbesuche mit einer Freundin oder eine Nacht im Hotel mit einem Mann war sich die 32-Jährige offenbar nie zu schade. "In der Zeit der Abwesenheit der Mutter litten die Kinder regelmäßig an Hunger, Durst und Erschöpfung", heißt es in der Anklageschrift.
Das Dortmunder Schwurgericht muss nun prüfen, ob es die Anklage gegen die 32-Jährige zulässt. Mit einem Verhandlungstermin ist nicht vor Mitte 2015 zu rechnen.
Zweites Baby wurde nur vier Wochen alt Am 4. Oktober 2012 war nach einem Brand in einer offensichtlich völlig vermüllten Wohnung in der nördlichen Innenstadt die erste Babyleiche entdeckt worden – am 11. Oktober, als die Müllberge sich lichteten, folgte der zweite schreckliche Fund.
Das erste Kind war, als seine Leiche entdeckt wurde, schon etwa eineinhalb Jahre tot und starb im Alter von sechs Monaten. Das zweite Baby war ein halbes Jahr vor dem Fund gestorben – es wurde nur vier Wochen alt . Die Mutter erklärte damals, sie habe die Kinder heimlich zur Welt gebracht – offiziell gab es sie gar nicht: Sie waren nicht beim Standesamt gemeldet. Auch das Jugendamt der Stadt hatte erklärt, es wisse von nichts.
Tote Babys in Lünen: Dreieinhalb Jahre Haft für die Mutter 03.09.2018 - 16:22 Uhr
DORTMUND/LÜNEN. Nach dem Tod von zwei Babys im westfälischen Lünen hat das Dortmunder Schwurgericht die Mutter der Kinder zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.
Dreieinhalb Jahren Haft für die Mutter hat das Schwurgericht Dortmund verhängt, nach dem Tod zwei ihrer Babys in Lünen. Die 25-jährige Angeklagte hatte die Mädchen im November 2010 und März 2012 heimlich zur Welt gebracht und dann oft stundenlang sich selbst überlassen. Die erste Tochter war im April 2011 gestorben, die zweite im April 2012.
Babys nach Wohnungsbrand gefunden Da die Richter keine sicheren Feststellungen zur Todesursache treffen konnten, lautete das Urteil auf schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen. Die bereits skelettierten Leichen waren Ende 2012 nach einem Brand in der Wohnung der Deutschen gefunden worden.
Urteil im Baby-Tod-Prozess: 40 Monate Haft für die Mutter Die Angeklagte sagte in ihrem Schlusswort vor Gericht: "Ich bedauere sehr, dass ich die Kinder vernachlässigt habe." Sie habe den Tod der Mädchen jedoch nicht kommen sehen. Das Gericht hatte mehrere Sachverständige zur Frage der Todesursache vernommen.
Im Zweifel für die Angeklagte urteilen Die Ärzte kamen zwar zu dem Schluss, dass es deutliche Hinweise auf Mangelernährung bei den Kindern gebe. Sie konnten jedoch andere Todesursachen nicht zweifelsfrei ausschließen. Auch genetische Defekte, Infektionen oder sogar der plötzliche Kindstod kämen in Betracht. "Wir müssen deshalb im Zweifel für die Angeklagte urteilen", sagte der Vorsitzende Richter. (dpa)