Womöglich Beziehungstat Herten: Frau mit Kind angegriffen und lebensgefährlich verletzt Von t-online, tht Aktualisiert am 16.01.2023 - 15:28 Uhr
Ein Mann hat eine Frau im Beisein ihres Kindes angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Erste Hinweise deuten auf eine Beziehungstat hin.
Im Beisein ihres fünfjährigen Sohnes wurde eine Frau in Herten am Montag von einem unbekannten Mann angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Das Kind blieb körperlich unversehrt, wie die Staatsanwaltschaft Bochum und die Polizei Recklinghausen mitteilten. Der Täter ist weiter flüchtig. Zeugen beobachteten die Tat und informierten die Polizei. Erste Erkenntnisse deuten laut Polizei auf eine Beziehungstat hin. Rettungskräfte fuhren die Frau in ein Krankenhaus.
ZitatSpürhunde und Hubschrauber im Einsatz Den ganzen Vormittag war ein Hubschrauber im Einsatz, zudem wurden Suchhunde zur Fahndung eingesetzt. Eine Mordkommission hat die Ermittlungen aufgenommen. Wer den Mann gesehen hat oder weiß, wo er sich aufhält, wird gebeten, sich bei der Kripo zu melden.
Der Flüchtige wird wie folgt beschrieben: circa 1,70 bis 1,80 Meter groß, korpulente Statur, schwarze Haare, Bomberjacke in Olivgrün mit Lederapplikation, sonst dunkel gekleidet. Anfangs trug er wohl noch eine Mütze, die er allerdings am Tatort zurückließ und die von der Polizei sichergestellt wurde.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Polizei Gewaltverbrechen Mann greift in Herten Mutter und Kind (5) an Frau in Lebensgefahr – Täter flüchtig – Videos und Fotos
Update 13.25 Uhr – Erklärung des Polizeipräsidiums Recklinghausen und der Staatsanwaltschaft Bochum:
Erstmals nach der Bluttat am Montagmorgen (16.01.) in Herten-Disteln/Backum äußern sich Polizei und Staatsanwaltschaft jetzt offiziell. Die Mitteilung im Wortlaut: „Heute Morgen (ca. 7.50 Uhr) wurde eine 32-jährige Hertenerin im Beisein ihres fünfjährigen Sohnes an der Ecke Beethovenstraße/Über den Knöchel von einem bislang unbekannten Mann angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Der Mann flüchtete daraufhin in Richtung Backumer Tal, die Frau wurde von Rettungskräften in ein Krankenhaus gefahren. Das fünfjährige Kind ist augenscheinlich körperlich unversehrt, wird jedoch vorsorglich im Krankenhaus untersucht.
Zeugen beobachteten die Tat und informierten die Polizei. Die genauen Hintergründe zur Tat sind noch unbekannt und müssen weiter eruiert werden. Es ergaben sich jedoch erste Erkenntnisse, die auf eine mögliche Beziehungstat hindeuten könnten. Eine Mordkommission des Polizeipräsidiums Recklinghausen hat die Ermittlungen aufgenommen.
Wer den Mann gesehen hat oder weiß, wo er sich aufhält, wird gebeten, sich bei der Kripo unter Tel. 0800/2361111 zu melden.“
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
BOCHUM Ruhrgebiet: Prozess-Hammer! Richter liest Brief von Messerstecher vor – sogar Verteidiger sind schockiert
von Metin Gülmen und Melina Lucht 15.12.2023 - 18:00 Uhr
Ahmad A. (34) steht wegen versuchten Mordes vor Gericht. Als der Richter dessen Brief vorliest, sind sogar die Verteidiger schockiert.
Mit gesenktem Blick sitzt Ahmad A. (34) auf der Anklagebank. Er steht wegen versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht, ihm drohen bis zu 15 Jahre Haft. Am 16. Januar stach er in Herten (Ruhrgebiet) seine Ex-Frau (33) mit einem Messer brutal nieder. Sie brachte den gemeinsamen Sohn (5) zur Kita (mehr hier).
Laut Staatsanwaltschaft Bochum soll er der Mutter aus dem Ruhrgebiet, die das alleinige Sorgerecht für das Kind hat, aufgelauert haben. Danach versuchte er, ihr das Kind zu entziehen. Er nahm den Jungen an sich, rannte dann los – das spätere Opfer lief hinterher, schrie laut um Hilfe. Daraufhin brannten beim Ägypter alle Sicherungen durch: Er zückte ein Messer, soll mindestens zwölfmal auf die Frau eingestochen haben.
Ruhrgebiet: Prozess-Hammer! Richter liest Brief von Messerstecher vor Danach flüchtete er nach Tschechien, ließ Sohn und Opfer, das lebensgefährliche Verletzungen davon trug, einfach zurück. Erst eine Not-OP rettete der Frau das Leben. Im Prozess selbst tut sich der 34-Jährige schwer, sich zu beherrschen, redet immer wieder während Zeugenaussagen dazwischen. Selbst seine beiden Verteidiger haben Mühe, ihn zurückzuhalten.
Als am Freitag (15. Dezember) eine Zeugin, die mit dem Sorgerechtsstreit des Ex-Paares betraut war, ihre Aussage beendete, ergriff der Richter das Wort. Er überraschte die Beteiligten, sagte zum Angeklagten: „Herr A., ich habe heute morgen einen Brief von Ihnen auf meinem Schreibtisch gefunden. Daraus lese ich jetzt vor.“ Was danach folgte, schockierte sogar die Verteidiger!
Sogar die Verteidiger sind schockiert Denn: Der Angeklagte fordert den Austausch seiner beiden Pflichtverteidiger! Er schildert dem Gericht seine Gründe: „Jeder ist gegen mich, keiner hilft mir. Meine Argumente werden nicht ernst genommen, meine Beweise nicht. Ich muss immer nur ruhig bleiben, darf nichts sagen! Ich habe nicht das Gefühl, dass sie für mich arbeiten.“
Seine beiden Verteidiger schauen sich an, wirken überrascht und schockiert, müssen schmunzeln. Und auch der Richter schaut perplex drein, klärt dann auf: „Schauen Sie mal, Herr A. Ihre beiden Verteidiger sind vom Staat bestellt und haben auch dem Staat gegenüber eine Verpflichtung. Sie können nicht einfach einen Prozess platzen lassen, das wäre mit hohen Kosten verbunden, die sie persönlich begleichen müssten.“
Und weiter: „Nur, weil Sie das Gefühl haben, dass Ihre Verteidiger ’nicht gut genug‘ seien, so will ich das mal formulieren, ist das kein ausreichender Grund, um sie abzuberufen.“ Der Prozess wird fortgesetzt – mit beiden Pflichtverteidigern
MANN STICHT AUF OFFENER STRASSE AUF EX-FRAU EIN: GERICHT VERHÄNGT MEGA-STRAFE Von Maurice Hossinger
Bochum - In Bochum ist am heutigen Mittwoch ein 34-Jähriger zu einer Gefängnisstrafe von zehn Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Der Mann hatte zuvor auf offener Straße auf eine Ex-Frau eingestochen und diese schwer verletzt.
Hintergrund der brutalen Tat soll ein Streit um das Sorgerecht des gemeinsamen fünfjährigen Sohnes gewesen sein.
Nach Aussagen des Gerichts wollte er seinen Sohn an sich nehmen. Bei der späteren Flucht ließ er seinen Nachwuchs allerdings doch zurück.
Der Mann hatte im Januar dieses Jahres seine Ex-Frau auf offener Straße mit einem Messer attackiert und ihr eine Verletzung am Hals zugefügt.
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung nach Messerattacke in Herten
Beschluss vom 23. Oktober 2024 – 4 StR 149/24
Das Landgericht Bochum hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung und mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten verurteilt.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen verletzte der Angeklagte die von ihm geschiedene Nebenklägerin in Tötungsabsicht am Morgen des 16. Januar 2023 in der Nähe ihrer Wohnanschrift in Anwesenheit des gemeinsamen Sohnes mit elf in schneller Abfolge ausgeführten Messerstichen und einem Kehlschnitt. Die in akuter Lebensgefahr schwebende Nebenklägerin überlebte den Angriff infolge der von dritter Seite sofort eingeleiteten Rettungsmaßnahmen.
Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die durch das Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Bochum - Urteil vom 20. Dezember 2023 - 7 Ks 30 Js 12/23-18/23
Karlsruhe, den 6. November 2024
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