Kettensägen-Attacke in Berlin Frau getötet, Mann verletzt, Feuer gelegt
06.01.2023 - 13:57 Uhr
Berlin – Kettensägen-Angriff am Freitagmorgen gegen 2.30 Uhr in der Paul-Zobel-Straße in Berlin-Lichtenberg: Eine Frau (52) wurde getötet, ein ebenfalls 52 Jahre alter Mann schwer verletzt. Ein 34-Jähriger konnte festgenommen werden. Es soll sich um einen Nachbarn der Frau handeln.
ZitatDie Kettensäge fanden Beamte am Tatort. Damit soll der 34-Jährige die Frau angegriffen haben. Nach BILD-Informationen konnte sie noch selbst die Polizei rufen, bevor sie am Tatort ihren Verletzungen erlag. Der 52-Jährige sei dazwischengegangen und wurde dabei schwer verletzt, so eine Sprecherin der Polizei. Bei ihm soll es sich um einen Bundespolizisten handeln, der privat mit der getöteten Frau liiert war.Er wurde am Freitagvormittag stundenlang im Unfallkrankenhaus Berlin operiert und habe schwerste Verletzungen im Gesicht, etwa Jochbeinbrüche, sagte die Sprecherin des Unfallkrankenhauses, Angela Kijewski, auf Nachfrage.
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06.01.2023, 20:51 Uhr Lichtenberg Nach Kettensägen-Angriff Fünf OP-Teams operierten neun Stunden lang den verletzten Polizisten Es war 3.20 Uhr, als das zweite Opfer des Kettensägen-Killers ins Unfallkrankenhaus Marzahn eingeliefert wurde. 30 Minuten zuvor war der Mann am Tatort mit schweren Verletzungen im Gesicht und an beiden Armen aufgefunden worden.
Prof. Dr. Andreas Eisenschenk sagt: „Die rechte Hand und der gesamte linke Arm des Mannes wiesen schwerste Verletzungen auf.“
ZitatNeun Stunden lang habe die Operation angedauert, die von fünf OP-Teams ausgeführt werden musste, wie der Chirurg erklärt. Um die Verletzungen im Gesicht kümmerte sich gleichzeitig Clarissa Precht, Spezialärztin für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie.
Der 52-jährige Bundespolizist kam anschließend „in weiterhin kritischem Zustand“ auf die Intensivstation der Klinik. Das bestätigte Kliniksprecherin Angela Kijewski am Freitagnachmittag auf B.Z.-Nachfrage.
ZitatKettensägen-Killer nicht schuldfähig?
Der Beschuldigte (34) war am Samstagnachmittag zum Erlass eines Unterbringungsbeschlusses einem Haftrichter vorgeführt worden. Der Beschuldigte kommt damit vorerst nicht in U-Haft, seine Schulfähigkeit wird erst geprüft. Dafür wurde die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
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