Wegen absoluter Schuldunfähigkeit freigesprochen BGH hebt Urteil zu tödlichen Messerstichen auf
Ein Leichenwagen steht vor dem Haus in der Schulstraße in Brunsbüttel
02.01.2023 - 12:36 Uhr
Hamburg - Er wurde nach tödlichen Messerstichen wegen absoluter Schuldunfähigkeit freigesprochen und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Dieses Urteil des Landgerichts Itzehoe hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt aufgehoben. Der Fall muss in wesentlichen Teilen neu verhandelt werden.
Bei einem Streit zwischen zwei Iranern ist ein 25-jähriger Mann in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) am 7. März 2021 von einem damals 29 Jahre alten Bekannten erstochen worden. Anschließend wurde der 29-Jährige gegen 16 Uhr dabei beobachtet, wie er von einer Kanalfähre in Brunsbüttel ins Wasser sprang. Er konnte gerettet werden, wie die Polizei mitteilte. Da der Mann erhebliche Schnittverletzungen an den Armen und Händen aufwies, wurde er in ein Krankenhaus gebracht. Hier sagte er einer Krankenschwester, er habe einen Bekannten mit dem Messer erstochen.
In einer Wohnung in der Schulstraße fanden die Ermittler gegen 19 Uhr die Leiche des 25-Jährigen. Ersten Erkenntnissen zufolge war es zu einem heftigen Kampf zwischen den beiden Iranern gekommen, in dessen Folge der Jüngere seinen Verletzungen erlag.
Das Landgericht hatte den Angeklagten in dem Totschlagsprozess im April des vergangenen Jahres wegen absoluter Schuldunfähigkeit freigesprochen und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Der Angeklagte hatte Revision beim BGH eingelegt.
Die Strafkammer des Landgerichts hatte auf Grundlage von Angaben eines Sachverständigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung beim Angeklagten angenommen, die zu einer erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt geführt habe. Außerdem sei die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten während der Tat aufgehoben gewesen. Der 5. BGH-Strafsenat wertete die Beurteilung der Schuldunfähigkeit durch den Strafsenat als lückenhaft. Auch beruhe sie auf einer teilweise widersprüchlichen Tatsachengrundlage.
Der BGH-Senat hob sowohl den Freispruch als auch die Einweisung in die Psychiatrie auf. Der Fall muss jetzt von einer anderen Strafkammer neu verhandelt werden.
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Das war der Fall: Geständnis im Krankenhaus Iraner ersticht Landsmann und springt in Nord-Ostsee-Kanal
08.03.2021 - 13:21 Uhr
Brunsbüttel (Schleswig-Holstein) – Bei einem Streit zwischen zwei Iranern ist ein 25-jähriger Mann in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) am Sonntagnachmittag von einem 29 Jahre alten Bekannten erstochen worden. Anschließend wurde der 29-Jährige gegen 16 Uhr dabei beobachtet, wie er von einer Kanalfähre in Brunsbüttel ins Wasser sprang. Er konnte gerettet werden, wie die Polizei am Montag mitteilte. BILD
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Prozesse - Itzehoe: Neuer Prozess gegen Mann wegen tödlicher Messerstiche 18. April 2023, 12:50 UhrLesezeit: 1 min
Itzehoe (dpa/lno) - Ein Mann muss sich wegen eines tödlichen Messerangriffs auf einen 25-Jährigen in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) seit Dienstag erneut vor dem Landgericht Itzehoe verantworten. Zu Prozessbeginn wurden die Feststellungen der 6. Strafkammer, die das erste Urteil in dem Fall gesprochen hat, und auszugsweise der Revisionsbeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) verlesen, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte.
Der BGH hatte das erste Urteil des Landgerichts aufgehoben und entschieden, dass der Fall in wesentlichen Teilen von einer anderen Kammer neu verhandelt werden muss. Für den neuen Prozess wegen Verdacht des Totschlags sind bislang acht weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte Anfang Juli fallen.
Im April 2022 hatte das Landgericht den zur Tatzeit 29 Jahre alten Angeklagten wegen absoluter Schuldunfähigkeit freigesprochen und in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Das Opfer hatte bei einem Streit am 7. März 2021 in seiner eigenen Wohnung in Brunsbüttel 54 Schnitt- und Stichverletzungen erlitten und war verblutet. Der Angeklagte hatte Revision beim BGH eingelegt. Mutmaßlicher Täter und Opfer sind Iraner.
Beim nächsten Verhandlungstermin am 26. April soll die Beweisaufnahme starten. Dann sind auch Zeugenvernehmungen geplant. Die Verteidigung kündigte am Dienstag an, dass sich der Angeklagte nicht zur Sache äußern werde.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte nach der Tat eine Fähre am Nord-Ostsee-Kanal bestiegen und war von dieser einige Minuten nach der Abfahrt ins Wasser gesprungen. Aufmerksame Fahrgäste alarmierten die Besatzung, so dass der Mann gerettet werden konnte. Im Krankenhaus soll er später einer Krankenschwester gesagt haben, er habe einen Bekannten mit dem Messer erstochen.