Landgericht Frankfurt Mann verletzt Lebensgefährtin schwer und legt Revision gegen Urteil ein Von dpa Aktualisiert am 30.12.2022 - 15:50 UhrLesedauer: 1 Min. Landgericht Frankfurt am Main Das Landgericht in Frankfurt am Main: Die Staatsanwaltschaft forderte elf Jahre Haft für den 42-Jährigen. Ein 42-Jähriger wird zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er hatte seiner Lebensgefährtin mehrere Rippen gebrochen. Doch das Urteil akzeptiert er nicht.
Nach seiner Verurteilung zu zehn Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und Sexualdelikten hat ein 42 Jahre alter Mann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Das bestätigte das Landgericht Frankfurt am Freitag. Der Angeklagte hatte laut Urteil vom 21. Dezember seine ältere Lebensgefährtin wiederholt schwer misshandelt und sexuell genötigt.
Im September 2021 brach er demnach der 63-Jährigen nach dem Geschlechtsverkehr in einem Hotelzimmer in Frankfurt-Bockenheim mehrere Rippen und ließ sie anschließend einfach liegen. Angeklagter legte Teilgeständnis ab
Zitat Ursprünglich war der Mann wegen versuchten Totschlags vor der Schwurgerichtskammer angeklagt. Gericht und Staatsanwaltschaft gingen nach mehreren Verhandlungstagen jedoch von einem Rücktritt vom Totschlagsversuch aus. Der Mann habe beim Verlassen des Zimmers damit rechnen können, dass das Opfer überleben werde. Während die Staatsanwaltschaft gleichwohl mehr als elf Jahre Haft für ihn forderte, plädierte die Verteidigung auf fünf Jahre Freiheitsstrafe. Der Angeklagte hatte vor Gericht die Vorwürfe teils eingeräumt.
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