UNKLARER TODESFALL Delmenhorster stürzt aus neuntem Stock
Warum der 29-Jährige aus seiner Wohnung fiel, ist unklar. Die Polizei richtete eine Mordkommission ein.
DELMENHORST Ein 29-Jähriger ist nach einem Sturz aus dem neunten Stock eines Hochhauses in Delmenhorst gestorben.
Die Polizei schließt ein Verbrechen nicht aus.
Wieso der Mann aus seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Wilhelm-Raabe-Straße stürzte, sei noch unklar, teilte die Oldenburger Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch hat eine Mordkommission eingerichtet die jetzt ermittelt, wie es zu dem Unglück kommen konnte.
Ein Passant hatte die Leiche am Montagmorgen vor dem Hochhaus gefunden. Gerichtsmediziner untersuchten die Leiche noch am selben Tag. Weitere Details wollten die Ermittler nicht bekanntgeben.
29-Jähriger stürzt aus Hochhaus in Delmenhorst und stirbt 02.12.14
Delmenhorst - Nach dem tödlichen Sturz eines 29-Jährigen aus einem Hochhaus in Delmenhorst ermittelt nun die Polizei. Am vergangenen Montag, 1. Dezember, um kurz vor 8 Uhr wurde der Leichnam eines Mannes in die Wilhelm-Raabe-Straße in Delmenhorst vor einem Mehrfamilienhaus gefunden.
Die alarmierten Rettungskräfte konnten nur noch den Tod des Mannes feststellen. Die Auffindesituation und die Umstände bei der Aufnahme der polizeilichen Ermittlung am Montag ergaben die Erkenntnis, dass der Verstorbene, ein 29 Jahre alter Mann der in dem Mehrfamilienhaus lebte, durch einen Sturz aus dem 9. Stockwerk des Hochhauses zu Tode gekommen ist. Die Ursache des Sturzes ist jedoch unklar, so dass die Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch eine Mordkommission eingerichtet hat. Die Polizei ermittelt in alle Richtungen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde noch am Montag eine Obduktion des Leichnams in der Gerichtsmedizin durchgeführt. Nach dem vorläufigen Obduktionsergebnis kann ein gewaltsames Einwirken auf den Verstorbenen vor dem Eintritt des Todes nicht ausgeschlossen werden.
Weitere Details zu den Ermittlungen werden zur sachgemäßen Durchführung des schwebenden Verfahrens zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekanntgegeben.