Messerangriff in Hamburg Frau in Rahlstedt getötet: Ermittler nennen Details zum Täter Von dpa Aktualisiert am 16.12.2022 - 16:18 Uhr
Am Mittwochabend wurde in Hamburg-Rahlstedt eine 34-Jährige erstochen. Der Täter wurde vor Ort gestellt. Vieles war zunächst unklar.
Nach einem tödlichen Messerangriff auf eine 34-Jährige in Hamburg-Rahlstedt hat die Staatsanwaltschaft weitere Angaben zu der Tat von Mittwochabend gemacht. Der inzwischen in Haft sitzende Tatverdächtige sei der Lebensgefährte der Frau gewesen, sagte Oberstaatsanwältin Liddy Oechtering am Freitag. Beide hätten gemeinsam in der Wohnung gelebt. Ob es vor der Tat einen Streit gab, konnte Oechtering nicht sagen. Die psychische Verfassung des 28-Jährigen sei Gegenstand der Ermittlungen.
ZitatDer Mann soll sein Opfer mit einem Messer angegriffen und lebensgefährlich verletzt haben. Die Frau wurde in Begleitung eines Notarztes in eine Klinik gebracht, wo sie ihren Verletzungen erlag. Die Polizei war durch einen Notruf aus der Nachbarschaft alarmiert worden. Beim Eintreffen der Beamten flüchtete der Mann aus der Wohnung. Er wurde wenig später festgenommen. Bei der Flucht hatte er sich nach Angaben der Polizei verletzt. Darum brachten ihn die Beamten erst in ein Krankenhaus, bevor am Donnerstag ein Haftbefehl wegen Totschlags erlassen wurde.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Prozesse - Hamburg: Mann ersticht Frau bei Verlobung: Gericht weist ihn ein 9. Juni 2023, 17:45 UhrLesezeit: 2 min
Hamburg (dpa/lno) - Eigentlich wollen ein Mann und seine Freundin kurz vor Weihnachten ihre Verlobung feiern, doch Stimmen befehlen dem 28-Jährigen: "Nimm das Messer!". Der Hamburger holt zwei Messer aus der Küche seiner Wohnung im Stadtteil Rahlstedt und tötet die 34-Jährige mit mehr als 100 Stichen. Am Freitag fiel das Urteil.
Im Sekundentakt habe der Mann vor allem auf Kopf, Hals und Oberkörper eingestochen, sagt ein Rechtsmediziner im Prozess vor dem Landgericht Hamburg. Der 28-Jährige hatte die Tat zum Auftakt des sogenannten Sicherungsverfahrens am Dienstag gestanden. Das Gericht verkündete bereits am zweiten Verhandlungstag das Urteil. Die Strafkammer ordnete die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik auf unbegrenzte Zeit an.
Der Beschuldigte leide an einer paranoiden Schizophrenie, sagte die Vorsitzende der Strafkammer, Jessica Koerner. Er sei bei der Tat am 14. Dezember vergangenen Jahres schuldunfähig gewesen. Für die Allgemeinheit stelle er eine Gefahr dar. Rechtlich sei die Tat ein Totschlag. Der Beschuldigte nahm das Urteil an, das damit sofort rechtskräftig wurde.
Seit 2020 habe er geglaubt, die Rockervereinigung Hells Angels verfolge ihn, hatte der 28-Jährige erklärt. Am Tattag habe er gedacht, seine Lebensgefährtin sei Teil einer Verschwörung gegen ihn, die Rocker stünden vor der Wohnungstür. Der Beschuldigte berichtete weiter, dass er seit seinem elften oder zwölften Lebensjahr Drogen nehme. Die 34-Jährige habe er im März vergangenen Jahres in einem psychiatrischen Krankenhaus kennengelernt. Auch sie habe an paranoider Schizophrenie gelitten und Cannabis konsumiert. Im Sommer sei sie bei ihm eingezogen und habe ihn heiraten wollen.
Am Tattag hätten sie die Verlobung zusammen mit einem ebenfalls psychisch kranken und drogenabhängigen Paar gefeiert und dabei gemeinsam Cannabis und Kokain konsumiert, sagte der Mann. Die Frau des andere Paares musste die Tat mit ansehen. Aufgrund der psychischen Folgen konnte sie nicht als Zeugin aussagen. Der 28-Jährige war nach der Tat aus dem Fenster der Wohnung gesprungen und geflüchtet. Kurz darauf hatte ihn die Polizei festgenommen.
Die Eltern der 34-Jährigen waren Nebenkläger in dem Prozess. Der Anwalt des Vaters der getöteten Frau hatte nach der Anhörung einer psychiatrischen Sachverständigen wissen wollen, ob der Beschuldigte seine Erkrankung auch vorspielen könne. Der 28-Jährige sei klug und habe vor der Tat angekündigt: "Heute wird jemand sterben." Er habe dann auch klar unterscheiden können, wer sterben sollte, so der Anwalt. Die Psychiaterin antwortete, es sei ganz typisch, dass Schizophrene im Wahn logisch handelten.
Die Verzweiflung der Eltern sei verständlich, sagte die Richterin. "Aber hier sind wir in einem Sicherungsverfahren, nicht in einem Strafverfahren." Es gehe um einen psychisch kranken Menschen, der nicht bestraft werden könne. In ihrer Urteilsbegründung warnte sie vor den Folgen von Cannabis: "Wir haben bedauerlicherweise in den letzten Jahren des Öfteren mit versuchten und vollendeten Tötungsdelikten zu tun, bei denen psychotische Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis, hervorgerufen durch den Konsum von Cannabis, zugrunde lagen." Die Richterin zählte acht Tötungsdelikte seit 2019 auf, wegen denen allein ihre Schwurgerichtskammer die Täter in eine psychiatrische Klinik eingewiesen habe. Die Beschuldigten hatten jeweils Freunde, Familienangehörige oder Bekannte auf grausame Weise getötet oder es versucht.
Die psychiatrische Sachverständige hatte über den Angeklagten berichtet, dass er vor der Tat bereits einmal in einem Lüneburger Krankenhaus einen Polizeieinsatz ausgelöst habe. Dort habe er sich im Mai vergangenen Jahres in der Notaufnahme mit einem Messer verbarrikadiert. Die Psychiaterin sprach von einem "massiven Geschehen". Ein Spezialeinsatzkommando rückte an und überredete den Mann nach Medienberichten zum Aufgeben. Danach sei er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden.
Wenige Wochen später sei er von der Polizei erneut am Hamburger Hauptbahnhof aufgegriffen und in eine geschlossene Station gebracht worden, sagte die Sachverständige. Der 28-Jährige stamme aus einer Familie mit Suchtproblemen. Nach dem Hauptschulabschluss habe er mehrere Ausbildungen angefangen, aber nicht abgeschlossen. "Er hat sich in den Drogenkonsum fallen lassen", erklärte die Psychiaterin.