Nancy Faeser gibt ihren Widerstand auf Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe kommt
15.12.2022 Halbierung Ersatzfreiheitsstrafe als Beitrag zur Resozialisierung Bisher gilt für die Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 S. 2 StGB ein Umrechnungsfaktor von 1:1. Wer also zu 30 Tagessätzen zu einem beliebigen Betrag verurteilt wurde, musste bei Nichtzahlung stattdessen 30 Tage in Haft. Nach den Plänen des Bundesjustizministeriums (BMJ) soll sich die Ersatzfreiheitstrafe nun halbieren, indem der Umrechnungsfaktor auf 2:1 gekürzt wird. 30 nicht gezahlte Tagessätze entsprechen dann nur noch 15 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe.
ZitatDer Grundgedanke der geplanten Gesetzesänderung ist die Annahme, dass der Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen keinen Beitrag zur Resozialisierung leistet, andererseits aber ein gänzlicher Verzicht auf jede Ersatzfreiheitsstrafe dazu führen würde, dass massenhaft Verurteilungen folgenlos blieben. Die Reform soll zudem zur Entlastung der Staatskasse durch weniger belegte Haftplätze führen. Dem BMJ zufolge könnten die Länder 60 Millionen Euro im Jahr einsparen, wenn die Ersatzfreiheitsstrafe halbiert würde.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*