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Braunschweig: Sorgerechtsstreit < Mutter und Tochter sollen Auftragskiller bezahlt haben | Dieser übergibt das Geld der Polizei
Sorgerechtsstreit eskaliert Mutter und Tochter sollen Auftragskiller bezahlt haben Aktualisiert am 09.12.2022 - 14:28 UhrLesedauer: 1 Min.
Sollte der Fall zur Anklage kommen, müssen Mutter und Tochter sich hier für den mutmaßlichen Mordauftrag verantworten. Dieser Streit zwischen Eltern wäre beinah tödlich geendet: Um sich das Sorgerecht für ihre Tochter zu sichern, wollte die Frau den Mann wohl ermorden lassen. Eine deutsch-iranische Frau und ihre 68-jährige Mutter sollen in Wolfenbüttel einen vermeintlichen Auftragskiller angeheuert haben, um ihren Ex-Lebensgefährten töten zu lassen. Der Grund scheint ein Sorgerechtsstreit zwischen den Eltern um das gemeinsame Kind gewesen zu sein.
Zitat Das bestätigt die Braunschweiger Staatsanwaltschaft auf Anfrage. Demnach willigte der vermeintliche Killer zum Schein in das Mordkomplott ein. Der 33-Jährige soll 17.000 Euro für die Tat kassiert haben, das Opfer kannte er nicht. Doch dann wandte er sich an die Polizei und übergab das Geld.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
21.04.2023 16:14 MORD FÜR 17.000 EURO? MUTTER UND TOCHTER HEUERN AUFTRAGSKILLER FÜR EX-FREUND AN Braunschweig/Wolfenbüttel - Eine Mutter und ihre Tochter sollen in Wolfenbüttel einem vermeintlichen Auftragskiller 17.000 Euro für die Tötung des Ex-Freundes der Jüngeren bezahlt haben.
Die beiden Frauen sind wegen versuchter Anstiftung zum Mord angeklagt worden, sagte Andy Belke von der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Freitag. Den Frauen droht ein Prozess am Landgericht Braunschweig.
Die 69 Jahre alte Iranerin und ihre 41 Jahre alte deutschiranische Tochter sollen den Ermittlern zufolge Ende vergangenen Jahres einen 33-Jährigen mit der Tötung des Ex-Lebensgefährten der Tochter beauftragt haben.
Zum Schein sei der Bekannte auf das Angebot eingegangen, habe aber nie beabsichtigt, den Auftrag auszuführen. Nachdem die 17.000 Euro bezahlt waren, informierte der Mann die Polizei, die ein weiteres Treffen überwachte und die Frauen danach festnahm.
Nach der Trennung des Paares war es nach Angaben der Staatsanwaltschaft unter anderem zu einem Sorgerechtsstreit über ein gemeinsames Kind gekommen.
Bekannter des Mutter-Tochter-Duo war "grundsätzlich bereit" zur Tötung
Laut Anklage sollte der 36 Jahre alte Ex-Freund nach dem Willen der Frauen kein Sorge- oder Umgangsrecht bekommen. Die Frauen wollten den Mann demnach auch dafür bestrafen, dass er seine Partnerin geschlagen und etwa 100.000 Euro aus dem Vermögen verspielt und nie zurückgezahlt haben soll.
Der vermeintliche Auftragsmörder kannte das potenzielle Opfer nach Angaben der Ermittler nicht. Zunächst soll die 69-jährige Angeschuldigte den Kontakt zu ihm gesucht haben, um die Möglichkeiten für einen Mord zu klären. Nachdem der Mann "grundsätzliche Bereitschaft zur Tötung eines Menschen signalisiert" habe, sei es zur konkreten Frage danach gekommen.
Anschließend soll die 41-jährige Verdächtige zwei Fotos ihres Ex-Partners, einen handschriftlichen Zettel mit dessen Namen und seiner Adresse sowie seinem Schichtplan übergeben haben.
Nach dem Treffen zur angeblichen Klärung letzter Details für die Tötung schlugen die Beamten zu. Beide Frauen wurden am 2. Dezember festgenommen und sitzen seitdem in Untersuchungshaft.
Haftstrafen für Mutter und Tochter gefordert 02. Juni 2023 14:49
Braunschweig (dpa/lni) –
Im Prozess um einen mutmaßlich geplanten Auftragsmord in Wolfenbüttel hat die Staatsanwaltschaft mehrere Jahre Haft für die beiden angeklagten Frauen gefordert. Die Anklage beantragte sechseinhalb Jahre Gefängnis für die 41-jährige Tochter und eine Strafe von drei Jahren für die 69-jährige Mutter. Es gebe keinen Zweifel, dass die beiden Frauen die Tötung des Ex-Freundes der Tochter für 17.000 Euro bei einem vermeintlichen Mörder beauftragt hätten, sagte der Staatsanwalt am Freitag im Landgericht Braunschweig.
Den beiden Frauen wird in dem Prozess versuchte Anstiftung zum Mord vorgeworfen. Nach Überzeugung der Anklage wollten die 69 Jahre alte Iranerin und ihre 41 Jahre alte deutsch-iranische Tochter vor allem verhindern, dass der Ex-Freund ein Sorgerecht für ein gemeinsames Kind erhält. Daher sei der Entschluss gereift, den 36-Jährigen zu beseitigen. «Sie wollte keinen Kontakt, sie wollte ihn auslöschen», sagte der Staatsanwalt mit Blick auf die jüngere Frau.
Laut Anklage nahm die Mutter Kontakt zu einem 33 Jahre alten Bekannten auf. Die weiteren Absprachen soll demnach die Tochter übernommen haben. Der vermeintliche Mörder spielte den Strafverfolgern zufolge so lange mit, bis die vereinbarte Summe von 17.000 Euro geflossen und Details besprochen waren. Er schaltete aber die Polizei ein, die ein Treffen überwachte und die Frauen festnahm.
Ein zentrales Beweisstück in dem Prozess ist eine 40-minütige Tonaufzeichnung des letzten Gesprächs, die wegen ihrer Klarheit bei nahezu allen Prozessbeteiligten Eindruck hinterließ. «Es war der größte Fehler meines Lebens», sagte die 41-jährige Angeklagte mit den letzten Worten. Zuvor hatte sie sich bei ihrer Mutter und der Familie des geplanten Opfers entschuldigt.
Im Verfahren hatte die Frau die Vorwürfe zu wesentlichen Teilen eingeräumt, einiges aber auch zurückgewiesen. Für eine versuchte Anstiftung zum Mord droht eine Strafe von 3 bis 15 Jahren. Der Vorsitzende Richter gab am Freitag den Hinweis, dass auch der Tatbestand der versuchten Anstiftung zum Totschlag in Frage komme.
Dieser Ansicht folgte auch die Verteidigung, für die eine Strafe auch wegen der «aufrichtigen Reue» vier Jahre und drei Monate nicht überschreiten sollte. Der Verteidiger der Mutter beantragte einen Freispruch für seine Mandantin. Die Nebenklage für den Ex-Freund forderte hingegen «deutlich höhere Strafen» als die von der Staatsanwaltschaft beantragten. Das Urteil soll in der kommenden Woche (6. Juni) fallen.