03.11.2022 17:27 3.077 Verurteilter Kindermörder soll Frau in Psychiatrie vergewaltigt haben: Prozess!
Oldenburg – Der verurteilte Mörder der elfjährigen Lena aus Emden soll in der Psychiatrie eine Frau vergewaltigt und eine weitere sexuell genötigt haben. Der damals 19-Jährige wurde wegen Mordes an der elfjährigen Lena aus Emden verurteilt. Der inzwischen 29-Jährige muss sich deswegen ab Montag vor dem Landgericht Oldenburg verantworten, wie ein Sprecher mitteilte. Im Juni 2020 soll der Mann laut Anklage eine Patientin auf dem Außengelände einer psychiatrischen Einrichtung in Bad Zwischenahn vergewaltigt haben. Zwei Monate zuvor soll er ebenfalls dort eine Mitpatientin sexuell genötigt haben.
ZitatOb und warum sich der Mann auf dem Klinikgelände frei bewegen durfte, konnte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Donnerstag zunächst nicht beantworten. Mittlerweile befindet sich der 29-Jährige nach Angaben des Landgerichts Oldenburg in einem anderen psychiatrischen Krankenhaus. Der Tod von Lena in einem Parkhaus in Emden bewegte 2012 die Menschen bundesweit.
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Niedersachsen Prozess gegen verurteilten Kindermörder beginnt
07.11.2022, 09:58 Der Mord an der elfjährigen Lena in Emden 2012 bewegte Menschen bundesweit. Der Mörder kam in die Psychiatrie, dort bekam er 2020 Lockerungen. Kurz darauf vergewaltigte er auf dem Klinikgelände eine Frau. Der verurteilte Mörder der elfjährigen Lena aus Emden muss sich ab heute erneut vor Gericht verantworten.
Zitat Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29-Jährigen vor, im Maßregelvollzug eine Frau vergewaltigt und eine weitere sexuell genötigt zu haben. Im Juni 2020 soll er die Mitpatientin auf dem Außengelände einer psychiatrischen Einrichtung im Landkreis Ammerland vergewaltigt haben. Zwei Monate zuvor soll er dort eine Frau sexuell genötigt haben.
Zitat
Die Lockerungsmaßnahmen in der geschlossenen psychiatrischen Einrichtung hatte die Staatsanwaltschaft Aurich genehmigt. Sie seien Anfang 2020 in Kraft getreten, sagte ein Behördensprecher. Grundlage für die Genehmigung sei die Einschätzung von Fachleuten gewesen, die das Missbrauchsrisiko als gering eingeschätzt hätten. Mehrere Lockerungs- und Prognosekommissionen sowie eine externe Begutachtung seien zu diesem Ergebnis gekommen.
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Niemand hat Schuld. Außer dem Angeklagten. Und der ist psychisch krank. Der Prozess gegen einen Kindermörder aus Ostfriesland zeigt wieder: Täterschutz ist in diesem Land wichtiger als Opferschutz.
Zitat Mit 18 hat David-Lucase H. die kleine Lena missbraucht und getötet. VORHER hatte er sich selbst bei der Polizei als Pädophiler angezeigt. Auch der Stiefvater hatte der Polizei gemeldet: Der Junge ist GEFÄHRLICH.Ein Richter ordnete eine Hausdurchsuchung an, aber die Polizei hat sie einfach nicht durchgeführt. Bestraft worden ist dafür – niemand. Der Mann landete in der Psychiatrie. Und wegen erneuter Sexualverbrechen wieder vor Gericht. So etwas ist möglich, weil es Prognose-Kommissionen gibt. Das klingt nach einer Tippgemeinschaft für Gutachter. Und irgendwie ist es das wohl auch. Weil die Prognose für den Kindermörder gut war, wurden Lockerungen gewährt: Ausgang auf dem Klinikgelände. Den hat er genutzt. Ein Triebtäter.
ZitatKein Gutachter, kein Verantwortlicher wird für diese Risiko-Bewertung bestraft. Ob sie Thema im Prozess war, ist offen. Die Öffentlichkeit war ausgeschlossen.Die Polizei erklärte nach Lenas Tod, das Kind wäre auch ermordet worden, wenn man keine Fehler gemacht hätte. Aber das ist auch nur eine Prognose.
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