Im Fall des getöteten Obdachlosen erlässt Richter Untersuchungshaftbefehl gegen einen 18-jährigen Tatverdächtigen Neuss (ots) -
Mit Pressemeldung vom 22. April / 18:09 Uhr (www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/5203212) berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft Düsseldorf über ein Tötungsdelikt im Bereich der Brücke "Verschiebebahnhof" nahe der Karl-Arnold- und Wingender Straße.
An diesem Tag war dort der Leichnam eines 31-jährigen Mannes aufgefunden worden, der offenbar Opfer einer Gewalttat wurde. Der als obdachlos geltende Verstorbene wies zwei Stichverletzungen im Oberkörper auf, an denen er laut Obduktionsergebnis verstarb.
Nach umfangreichen Ermittlungen der eigens eingesetzten Mordkommission unter Leitung des Polizeipräsidiums Düsseldorf erließ der Haftrichter nunmehr einen Untersuchungshaftbefehl gegen einen 18- Jährigen.
Monatelange Ermittlungen führten die Ermittler auf die Spur des wohnsitzlosen, aufgrund verschiedener Delikte polizeibekannten Mannes. Dieser war ursprünglich in dem Verfahren als Hinweisgeber gegen einen anderen jungen Neusser aufgetreten, der daraufhin in Untersuchungshaft gekommen war, bald jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, da sich die Beweislage gegen ihn nicht erhärten ließ.
Bislang liegt zum Tatvorwurf keine Aussage des Festgenommenen vor.
Nach wie vor nimmt die Mordkommission ermittlungsdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 02131 300-0 entgegen.
Presseanfragen sind an die Staatsanwaltschaft Düsseldorf zu richten.
Diese Meldung wurde am 03.11.2022, 11:12 Uhr durch die Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis übermittelt.Quelle
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Obdachloser vor sechs Monaten erstochen – 18-Jähriger jetzt unter Mordverdacht
Ein halbes Jahr nach der Tötung eines Obdachlosen in Neuss haben die Ermittler einen Verdächtigen hinter Gitter gebracht: Gegen einen 18-Jährigen wurde Haftbefehl wegen Mordes erlassen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft heute mit.
Im April war in Neuss in einem provisorischen Nachtlager die Leiche eines 31-Jährigen mit zwei Stichwunden in der Brust gefunden worden. Eine Hundertschaft der Polizei hatte das Gelände nahe eines Güterbahnhofs nach Spuren abgesucht (e110 berichtete).
Der 18-Jährige sei zunächst als Zeuge aufgetreten und habe einen anderen Mann belastet, der daraufhin zeitweise sogar in Untersuchungshaft saß, hieß es. Je mehr die Ermittlungen diesen Mann entlasteten, desto mehr geriet der 18-Jährige selbst in Verdacht, bei seiner belastenden Aussage Täterwissen offenbart zu haben. Inzwischen habe sich die Beweislage so verdichtet, dass sie für den Haftbefehl ausreichte.
Als Beschuldigter hat der 18-Jährige zum Tatvorwurf geschwiegen. Er sei selbst wohnsitzlos und durch verschiedene Delikte polizeibekannt, so die Polizei.
Düsseldorf Prozessbeginn gegen 18-jährigen nach Mord an Obdachlosen Aktualisiert am 16.08.2023, 15:23 Uhr
Von dpa Dieser Beitrag wurde automatisch veröffentlicht und nicht durch unsere Redaktion bearbeitet.
Düsseldorf - Mehr als ein Jahr nach einer tödlichen Messerattacke auf einen Obdachlosen in Neuss hat am Landgericht Düsseldorf der Prozess gegen einen 18-Jährigen begonnen.
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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord vor. Der Prozess ist aus Jugendschutzgründen nicht öffentlich. Die Prozessbeteiligten und das Gericht machten deshalb zum Verlauf des ersten Verhandlungstages am Mittwoch keine Angaben. Der Angeklagte war zur Tatzeit 17.
Laut Anklage sollen der damals 17-Jährige und ein Begleiter am 22. April 2022 den in seinem Zelt liegenden Obdachlosen nach Drogen gefragt haben. Als der 31-Jährige gesagt habe, dass er keine habe, soll der Jugendliche durch die Zeltplane hindurch mit einem Messer auf ihn eingestochen haben. Während die beiden Jugendlichen geflüchtet seien, sei der Obdachlose verblutet. Ein Passant fand später die Leiche.
Düsseldorf Urteil im Prozess um Mord an Obdachlosem erwartet Aktualisiert am 08.09.2023, 02:02 Uhr
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Düsseldorf - Im Prozess um den Mord an einem Obdachlosen in Neuss wird an diesem Freitag in Düsseldorf das Urteil erwartet.
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Das Verfahren (10.00 Uhr) gegen einen 18 Jahre alten Neusser findet aus Jugendschutzgründen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der Angeklagte war zur Tatzeit 17 Jahre alt. Er war ein halbes Jahr nach der Tat festgenommen worden. Laut Anklage hatten er und ein Begleiter am 22. April 2022 den im Zelt liegenden Obdachlosen nach Drogen gefragt. Als der 31-Jährige sagte, dass er keine habe, soll der Jugendliche durch die Zeltplane hindurch mit einem Messer auf ihn eingestochen haben.
Während die beiden Jugendlichen geflüchtet seien, sei der Obdachlose verblutet. Ein Passant hatte später seine Leiche nahe dem Güterbahnhof in Neuss gefunden. Der 18-Jährige hatte den Verdacht später auf einen anderen jungen Mann gelenkt. Dieser 20-Jährige saß deshalb wohl unschuldig drei Wochen in Untersuchungshaft.
08.09.2023 14:51 NACH MORD AN OBDACHLOSEM: 18-JÄHRIGER MUSS JAHRELANG IN DEN KNAST! Düsseldorf - Jetzt ist das Urteil da! Für den Mord an einem Obdachlosen in Neuss ist ein 18-Jähriger am heutigen Freitag vor dem Düsseldorfer Landgericht zu neun Jahren Jugendhaft verurteilt worden.
Eine Gerichtssprecherin bestätigte am Freitagnachmittag, dass man den damals 17-Jährigen nun schuldig gesprochen habe.
Nach Überzeugung des Gerichts hatte er im April 2022 den in einem Zelt liegenden Obdachlosen zunächst nach Drogen gefragt und, als dieser verneinte, durch die Zeltplane hindurch mit mehreren Messerstichen getötet. Das 31-jährige Opfer war verblutet.
Der Angeklagte habe die Tat im Prozess weiter bestritten, hieß es aus Justizkreisen. Das Gericht habe sich dagegen auf die Aussagen zweier Zeugen gestützt: Dem einen soll der Angeklagte von der Tat erzählt haben, der andere will sie beobachtet haben.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zehn Jahre Haft gefordert. Der Jugendstrafprozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ein Passant hatte die Leiche des Obdachlosen nahe des Güterbahnhofs in Neuss gefunden. Der 18-Jährige hatte den Verdacht später auf einen anderen jungen Mann gelenkt. Der 20-Jährige saß deshalb drei Wochen lang unschuldig in Untersuchungshaft.
Mit seiner Falschbeschuldigung hatte der Angeklagte den Verdacht der Ermittler aber schließlich auf sich selbst gelenkt, weil er bei seiner Aussage Wissen offenbarte, das seine Täterschaft nahelegte.
Originalmeldung von 5.51 Uhr, aktualisiert um 14.51 Uhr