Neugeborenes Baby in Hinterhof geworfen – Mutter unter Totschlagsverdacht Schwerin (dpa) – Nach dem Tod eines Säuglings in Schwerin verdichten sich die Hinweise auf eine Straftat. Wie eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft heute mitteilte, starb das Neugeborene an schweren Kopf-Verletzungen. Es habe vorher gelebt. Der Obduktionsbericht lasse darauf schließen, dass das Mädchen aus größerer Höhe auf den Boden aufgeprallt ist. Solch schwere Verletzungen könnten nicht darauf zurückgeführt werden, dass das Kind eventuell aus dem Arm gefallen sei. Nähere Angaben wollte die Behördensprecherin mit Verweis auf das gegen die Mutter laufende Ermittlungsverfahren nicht machen.
Der Leichnam des Kindes war am frühen Freitagmorgen von einem Anwohner im Hinterhof eines Mehrfamilienhauses in Schwerin gefunden worden. Er hatte daraufhin die Behörden alarmiert. Jedoch kam für das Neugeborene jede Hilfe zu spät.
Als Mutter wurde noch am selben Tag eine 25 Jahre alte Frau aus Schwerin ausfindig gemacht. Sie hatte sich laut Polizei am Freitag in dem mehrgeschossigen Haus in der Feldstadt, einem Stadtteil im Zentrum von Schwerin, aufgehalten. Sie wohnt dort aber nicht.
Gegen die Frau wird wegen Verdachts des Totschlags ermittelt. Sie befindet sich in Untersuchungshaft und wurde laut Staatsanwaltschaft auch zu den Vorgängen befragt. Einzelheiten dazu wurden ebenfalls unter Hinweis auf die laufenden Ermittlungen nicht mitgeteilt.
Prozesse - Schwerin: Mutter nach Tötung ihres Babys vor Gericht 11. April 2023, 14:13 Uhr
Schwerin (dpa/mv) - Am Landgericht in Schwerin hat am Dienstag der Prozess gegen eine 26 Jahre alte Frau begonnen, die im vergangenen Herbst ihr Baby unmittelbar nach der Geburt getötet haben soll. Die Staatsanwaltschaft legt ihr Totschlag zur Last. Die Hintergründe der Tat, die im Oktober Bestürzung und Entsetzen weit über die Grenzen der Landeshauptstadt hinaus ausgelöst hatte, blieben aber auch zu Prozessbeginn im Dunkeln.
Noch vor dem Verlesen der Anklage schloss das Gericht die Öffentlichkeit vom weiteren Prozessverlauf aus. Erst zur Verkündung des Urteils sind wieder Zuhörer zugelassen. Bislang sind bis zum 5. Mai sieben weitere Verhandlungstage geplant. Das Strafgesetzbuch sieht für Totschlag Freiheitsstrafen nicht unter fünf Jahren vor.
Das Gericht folgte mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit einem Antrag der Verteidigung. Doch hatte der Vorsitzende Richter schon gleich zum Auftakt deutlich gemacht, dass auch er eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen für angebracht hält. Im Prozessverlauf kämen Sachen zur Sprache, die intimste und damit besonders schutzwürdige Bereiche der Angeklagten beträfen, begründete er nach einer Beratungspause die Entscheidung.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach eigenen Angaben dafür votiert, die Verhandlung erst nach dem Verlesen der Anklage ohne Zuhörer fortzusetzen. Doch dafür fand die Anklagevertreterin beim Gericht keine Zustimmung.
Früheren Angaben der Staatsanwaltschaft zufolge hatte die Frau, die in Hennigsdorf bei Berlin geboren wurde, aber schon längere Zeit in Schwerin lebte, in der Nacht zum 27. Oktober 2022 in der Wohnung ihres Freundes ein gesundes und lebensfähiges Mädchen zur Welt gebracht. Um die Geburt zu verheimlichen, soll sie das Kind unmittelbar nach der Niederkunft aus einem Fenster im dritten Stock auf den Hof geworfen haben.
Dem rechtsmedizinischen Gutachten zufolge erlag das Kind den schweren Kopfverletzungen, das es bei dem Sturz aus großer Höhe erlitt. Das tote Baby war von einem Bewohner des Hauses entdeckt worden, der die Behörden informierte.
Rechtsanwalt Ullrich Knye, der die schmächtige junge Frau als Verteidiger vor Gericht vertritt, warf am Rande der Verhandlung die Frage auf, ob in dem Fall eine Schuld bestehe. Die Frau habe nach eigenen Angaben die Schwangerschaft nicht wahrgenommen und sei von der Geburt überrascht worden. Warum das Neugeborene dann aus dem Fenster geworfen wurde, dazu äußerte sich der Anwalt nicht. Er kündigte aber an, dass seine Mandantin bereit sei, vor Gericht auszusagen.
Der Vater des Kindes, der dem Vernehmen nach nichts von der Schwangerschaft wusste, tritt in dem Verfahren als Nebenkläger auf. Er soll am kommenden Dienstag als Zeuge vor Gericht gehört werden. Für diesen Freitag sind neben einem psychiatrischen Gutachter und dem Gerichtsmediziner als Sachverständigen auch mehrere Polizeibeamte als Zeugen geladen. Die Frau, die in Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt wurde, war am Tag nach der Tat festgenommen worden und befindet sich seither in Untersuchungshaft.
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Porsche-Juristin gesteht: Darum warf ich mein Baby aus dem Fenster
22.04.2024 - 11:24 Uhr
Heilbronn (Baden-Württemberg) – Katarina J. (28) soll ihr Baby heimlich zur Welt gebracht und dann aus dem Fenster ihrer Wohnung geworfen haben. Das Neugeborene wurde später tot aufgefunden. Der Mutter wird Mord vorgeworfen, ihr droht lebenslange Haft.
Zitat Jetzt packt die Porsche-Juristin, die in der Rechtsabteilung von Porsche-Leasing arbeitete, komplett aus. Am 2. Prozesstag im Landgericht Heilbronn erklärte sie: „Ich habe mich mit dem Baby aus dem Fenster gelehnt und losgelassen.“Unter Tränen schilderte die Frau die Tatnacht vom 12. September. Sie sei mit Rückenschmerzen aufgewacht und habe sich nackt auf die Toilette gesetzt. „Da merkte ich, dass etwas zwischen meinen Beinen war.“ Plötzlich sei ein Mädchen in der Schüssel gelegen, sie habe es rausgeholt und in ein Handtuch gewickelt. Die Angeklagte: „Danach kam ein riesiger Blutschwall aus mir raus. Ich bekam keine Luft mehr, ging zum geöffneten Schlafzimmerfenster und lehnte mich hinaus.“ Es folgte der verhängnisvolle Moment. „Mein Vater trat an die Schlafzimmertür, fragte, was los sei.“ Da habe sie das Neugeborene „in Panik“ aus dem Fenster fallen lassen. Bis heute könne sie sich ihre Tat nicht erklären. (...)
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ZitatNach der Tat beauftragte sie ihren Bruder, das tote Baby aus dem Hof zu holen. Allerdings hatte ein aufmerksamer Nachbar das Geschehen mitbekommen und die Polizei gerufen. Katarina J. wurde erst ins Krankenhaus gebracht, dann verhaftet. Im Internet googelte sie „allein entbinden“ Das Gericht hat Zweifel, ob die Porsche-Juristin tatsächlich von der Geburt des Kindes überrascht wurde. Mehrfach hatte die Frau Begriffe wie „schwanger“ und „allein entbinden“ gegoogelt. Einen Frauenarzt-Termin während der Schwangerschaft hatte sie abgesagt.
Demnach wusste sie also doch von ihrer Schwangerschaft?
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GERICHT VERKÜNDET URTEIL Mehrjährige Haftstrafe für Mutter nach Tod von Neugeborenem
03.07.2024, 19:21
Die Schwangerschaft will sie nicht bemerkt haben, das Baby wird nach der Geburt getötet: Nun fiel das Urteil gegen eine junge Frau, die wegen Mordverdachts vor Gericht stand. Weil sie ihr Neugeborenes getötet haben soll, ist eine junge Frau zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Heilbronn sprach die zum Tatzeitpunkt 27-Jährige des Totschlags schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Tat soll sich im September vergangenen Jahres in Lauffen am Neckar ereignet haben. Die Frau soll das Baby kurz nach der Geburt aus einem Fenster fallengelassen haben.
Das Mädchen starb an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma infolge des Sturzes. Die Angeklagte hatte die Tat zu Prozessbeginn im April eingeräumt. Sie könne sich den Moment nicht erklären. Sie habe nicht gemerkt, dass sie schwanger gewesen sei.
Die Staatsanwaltschaft hatte der Frau Mord aus niedrigen Beweggründen vorgeworfen. Medienberichten nach folgte die Strafkammer dem Vorwurf nicht, weil die Beweisführung ein geplantes Vorhaben und einen unbedingten Vernichtungswillen nicht ergeben habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.