LSG NRW zur Hilfsbedürftigkeit Vorläufig kein Hartz IV für mögliches Hawala-Ring-Mitglied
26.09.2022 Weil bei einem Mann bei einer Hausdurchsuchung 16.300 Euro beschlagnahmt worden waren, kamen Zweifel an der Bedürftigkeit für Sozialleistungen auf. Die Entscheidung, vorläufig keine Hartz-IV Leistungen zu zahlen, sei richtig, so das LSG.
Zitat Ein mögliches Mitglied eines Hawala-Rings bekommt nach einem Beschluss des Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen vom Jobcenter vorläufig keine Sozialleistungen in Form von Hartz IV mehr (Beschl. v. 08.07.2022, Az. L 7 AS 752/22 B ER). Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wegen landesweiter Ermittlungen zum Hawala Zahlungssystem beschlagnahmte die Polizei bei einem Mann 16.300 Euro. Er bezog bis dato Hartz-IV-Leistungen. Ihm wird vorgeworfen, an gewerbsmäßigen Betrugsdelikten im Rahmen eines illegalen Hawala-Rings mit insgesamt 80 Beschuldigten beteiligt gewesen zu sein.
Hawala heißt das System, das in muslimischen Ländern zum Überweisen von Geld außerhalb des staatlich genehmigten Finanzwesens weit verbreitet ist. In Deutschland ist es verboten, wird aber trotzdem genutzt, oft auch von Kriminellen, um Geldflüsse zu vertuschen. Hawala soll seit 2016 als internationales Netzwerk agieren, dass durch weltweite Interaktion verschiedener Waren- und Geldflüsse unerlaubte Zahlungsdienste erbringt.
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