2016 erschoss Hells Angel einen Mann in Berlin Killer-Rocker nach Freigang auf der Flucht Koray T. erschoss 2016 in Berlin einen Mann – bekam dafür 8 Jahre Haft
Von: Axel Lier 30.08.2022 - 15:58 Uhr
ZitatKoray T. (28) erschießt im September 2016 am Kottbusser Tor in Berlin einen 32-Jährigen. Zu acht Jahren Gefängnis wird er 2019 verurteilt, sitzt in der JVA Tegel– eigentlich!
Am Samstag (27. August) soll T. während eines „unbegleiteten Ausgangs“ nicht wiedergekommen sein. Bis 17.30 Uhr hätte er sich zurückmelden müssen, tat dies aber nicht. Jetzt fahndet die Polizei nach ihm!
Das Hells-Angels-Mitglied soll eine Haftlockerung bekommen haben und durfte nach BILD-Informationen an jenem Samstag das erste Mal unbegleitet die JVA Tegel verlassen. Der Grund: die Einschulung seines Kindes. Doch diesen Ausgang nutzte Koray T. offenbar, um abzuhauen.
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Nicht zu fassen! Der bekommt nach 3 Jahren Ausgang um bei der Einschulung dabei sein zu können, dabei ist ihm das wohl völlig egal. Wahrscheinlich ist er jetzt auch wieder mit gefälschten Papieren unterwegs, wie bei der ersten Flucht.
ZitatAufgrund seiner langjährigen Tilidin- und Kokainsucht ging das Gericht jedoch von verminderter Schuldfähigkeit aus. Das und die Tatsache, dass der Angeklagte sein Tun bereute und sich in einem Adhäsionsvergleich zur Zahlung von Unterhalt an die drei Kinder des Opfers verpflichtete, bewahrte ihn vor einer höheren Strafe.
Niemand wird gezwungen Drogen und Medikamente zu nehmen. Wer unter deren Wirkung straffällig wird, sollte wie jeder Nichtabhängige auch, für seine Taten vollumfänglich aufkommen und keinen Bonus erhalten! "Die Tatsache, dass der Angeklagte die Tat bereute" macht den Toten nicht wieder lebendig und man hat auch eher den Eindruck, dass mit der angeblichen Reue nur ein paar Jährchen gewonnen werden wollten, was ja auch klappte. Widerlich!
Nach Ausgang nicht zurückgekehrt Mörder auf der Flucht: Opposition spricht von "Skandal"
31.08.2022 - 09:57 Uhr
In Berlin ist ein verurteilter Mörder auf der Flucht. Aus CDU und FDP kommt Kritik an der Justizsenatorin, weil der Mann unbegleiteten Ausgang erhielt.
ZitatNach der Flucht eines verurteilten Mörders in Berlin gibt es scharfe Kritik an der Justizverwaltung aus der Opposition. Wie am Dienstag bekannt wurde, war am Wochenende ein 28-jähriger Häftling nach einem unbegleiteten Ausgang nicht zurück in die JVA Tegel gekehrt.
"Wie kann es sein, dass ein Schwerverbrecher trotz vorheriger Fluchten derartige Vergünstigungen, wie einen Ausgang erhält, während andere Inhaftierte davon nur träumen können?", sagte der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Alexander J. Herrmann. Er kündigte an, das Thema im nächsten Rechtsausschuss zu erörtern.Flucht in Berlin: Opposition macht Justizsenatorin verantwortlich. Auf Twitter legte Herrmann nach. Justizsenatorin Lena Kreck trage die Verantwortung dafür, dass "ein verurteilter Mörder unbegleiteten Ausgang aus dem Gefängnis erhält, obwohl er bereits in der Vergangenheit mehrfach flüchtig war!" Es sei zudem ein "Skandal", dass Kreck den Rechtsausschuss erst nach Presseanfragen über die Flucht informiert habe.
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30.08.2022, 17:06 Uhr Reinickendorf Saß wegen Mordes in JVA Tegel Hells Angel nach Gefängnis-Ausgang auf der Flucht
Zitat Die Bluttat geschah 2016. Das Urteil wurde 2019 gesprochen. Bis Mitte 2026 hätte Hells-Angels-Rocker Koray T. (28) noch wegen heimtückischen Mordes im Knast sitzen müssen. Doch jetzt ist er auf der Flucht – weil er einfach raus durfte!
Unfassbar! Am vergangenen Sonnabend bis 17.30 Uhr hätte der Ex-Rocker wieder in die JVA-Tegel zurück sein müssen – doch er kam nicht. „Wir vermuten, dass er sich ins Ausland abgesetzt haben könnte“, so ein Ermittler.
Aber warum durfte der Deutsch-Türke überhaupt raus? T. hatte einen unbegleiteten Ausgang zur Einschulung seiner Tochter genehmigt bekommen. Als er nicht wieder auftauchte, alarmierte die Hausleitung die Polizei. Fahndung!
► 2016 hatte Koray T. einen Taxifahrer (32) mit drei Schüssen am Kottbusser Tor in Kreuzberg getötet. Er konnte zunächst über den Flughafen Tegel in die Türkei fliehen, wurde im Dezember in Bulgarien mit falschen Papieren verhaftet und ausgeliefert. Am 7. März 2019 das Urteil.
Nach der Tat flüchtete Koray T. in die Türkei, wurde später in Bulgarien festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert Foto: privat
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