Ermittlungen wegen versuchten Mordes und schwerer Brandstiftung Vermisste soll Pferdehof angezündet haben 55-Jährige nach Flucht in die Schweiz festgenommen
24.08.2022 - 13:38 Uhr
Gelmnhausen – Nach dem Großbrand auf einem Reiterhof im Main-Kinzig-Kreis mit 1,5 Millionen Euro Schaden war die 55-Jährige zunächst vermisst worden. Nun ermitteln Staatsanwaltschaft Hanau und Polizeipräsidium Südosthessen gegen die Dame – wegen versuchten Mordes (Heimtücke) und schwerer Brandstiftung!
Zitat Die 55-Jährige inzwischen auch gefunden und wurde im Ausland festgenommen. Das gaben die Behörden am Mittwoch bekannt.In der Nacht zu Montag (15. August 2022) hatte es im Forsthaus Kaltenborn gebrannt. Mehrere Bewohner mussten sich vor den Flammen ins Freie retten. Die Ermittler haben „inzwischen hinreichende Anhaltspunkte dafür“, dass die Frau das Feuer selbst gelegt hat
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FEUER AUF REITERHOF: Acht Jahre Gefängnis für Brandstiftung AKTUALISIERT AM 24.04.2023-18:08 Brandlegung: Das Feuer auf einem Reiterhof in Gelnhausen ist Gegenstand eines Mordprozesses, weil das Leben der Bewohnern in Gefahr war.
In einer schweren depressiven Phase ihres Lebens hat eine Frau das Haus angezündet, in dem sie gelebt hat, um einen Schlussstrich zu ziehen. Das Landgericht Hanau verurteilt sie wegen Mordversuchs und Brandstiftung.
Eine 56 Jahre alte Frau ist am Montag wegen Mordversuchs und schwerer Brandstiftung vom Landgericht Hanau zu acht Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer sah es als erwiesen an, dass die ehemalige Reitlehrerin im vergangenen August nachts ein historisches Hofgut bei Gelnhausen (Main-Kinzig-Kreis), in dem sie seit mehr als zehn Jahren zur Miete wohnte, in Brand gesteckt und dabei den Tod von anderen Bewohnern „billigend in Kauf genommen“ hat. Die Nachbarn konnten rechtzeitig ins Freie fliehen, weil eine Frau vom Bellen ihres Hundes geweckt worden war.
Das laut Gericht „liebevoll restaurierte“ Hofgut aus dem 17. Jahrhundert, ein ehemaliges Forsthaus, wurde bei dem Brand völlig zerstört. Der Schaden wird auf etwa 2,6 Millionen Euro geschätzt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von neun Jahren und zehn Monaten gefordert, die Verteidigung die Unterbringung der Angeklagten in einer psychiatrischen Klinik vorgeschlagen.
In seiner Urteilsbegründung nannte der Vorsitzende Richter Mirko Schulte die Angeklagte eine „unverbesserliche Weltverbesserin“, deren psychische Leiden nicht ausreichend behandelt worden seien. Stattdessen habe die Frau Hilfe im Alkohol gesucht. In der Tatnacht sei sie eingeschränkt steuerungsfähig gewesen.
Immer wieder sei die Frau an der Welt und ihren eigenen Widersprüchen gescheitert. In ihrer verwahrlosten und vermüllten Wohnung habe sie in einer schweren depressiven Phase mit der Brandstiftung einen Schlussstrich ziehen und sich in der Schweiz möglicherweise das Leben nehmen wollen.