17.08.2022 11:31 700 Mutter gesteht Tötung ihrer eigenen Tochter (6), jetzt droht ihr lebenslang Knast!
Essen – Mit einem Geständnis hat in Essen am Mittwoch der Prozess um den gewaltsamen Tod eines Kindes begonnen. Hintergrund der Tat ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein Sorgerechtsstreit.
Angeklagt ist eine Mutter aus Bottrop. Die 46-Jährige gab über ihren Verteidiger zu, ihre sechsjährige Tochter in der Nacht zum 28. Januar 2022 getötet zu haben. Zum Prozessauftakt wollte sie keine Einzelheiten nennen. Die deutsche Angeklagte soll zunächst versucht haben, das Mädchen in der Badewanne zu ertränken. Anschließend soll sie dem Kind laut Anklage mit einem Küchenmesser tief in den Hals geschnitten haben.
Zitat"Die Angeschuldigte war getrieben vom tiefen Gefühl der Niederlage", heißt es in der Anklage. Sie habe in der Vorstellung gehandelt, niemand außer sie selbst habe ein Recht auf ihre Tochter. Die Anklage lautet auf Mord. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes droht ihr lebenslange Haft.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Lehrerin über erstochene Emma (6): „Sie war ein zutiefst unglückliches Kind“
18.08.2022 - 18:14 Uhr
Essen – Im Prozess um den Mord an der kleinen Emma (6) wurden am Donnerstag die Erinnerungen der Mutter (46) an das Verbrechen besprochen:
ZitatAm zweiten Prozesstag sagte auch die Grundschullehrerin von Emma aus. „Sie war ein zutiefst unglückliches Kind. Sie litt sehr unter der Trennung der Eltern, wollte mehr Zeit mit dem Vater verbringen“, sagte Melanie V. (51). Als Emma am Tag nach einem Prozess um eine Ausweitung der Besuchszeiten des Vaters nicht zur Schule erschien, habe sie gleich ein schlechtes Gefühl gehabt. So fuhr sie nach Schulschluss zur Wohnung des Mädchens und alarmierte die Polizei. Die Beamten erschienen mit Feuerwehr und Rettungswagen. Die Lehrerin: „Plötzlich hörte ich Schreie. Mir kam ein weinender Feuerwehrmann entgegen. Da wusste ich gleich, dass Emma tot ist.“Die nachfolgende Begegnung mit Mutter Larissa schildert sie als verstörend – die Frau habe eher einen gut gelaunten Eindruck gemacht und klar und deutlich formuliert, dass ihr kalt sei. Der Prozess wird fortgesetzt.
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Mordprozess in Essen Emma (†6) wehrte sich noch gegen ihre Mutter
31.08.2022 - 17:05 Uhr
Essen – Fortsetzung im Mordprozess gegen Horror-Mutter Larissa H. (46). Die Frau hatte gestanden, im Januar ihre Tochter Emma (6) erstochen zu haben. Offenbar hat sich das Kind noch gewehrt!
ZitatLaut toxikologischem Bericht hatte die Angeklagte dem Mädchen vor der Tat Schlafmittel verabreicht. Expertin Dr. Uta Küpper (43) sagte am Mittwoch im Landgericht Essen, die nachgewiesene Konzentration habe eine sedierende Wirkung auf das Kind gehabt.Allerdings habe die Dosis für eine vollständige Bewusstlosigkeit nicht ausgereicht. An Emmas Händen seien Schnittverletzungen gefunden worden. Vermutung: Das Mädchen kämpfte gegen seine mit einem Küchenmesser bewaffnete Mutter um sein Leben.
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Verurteilung einer Mutter wegen Mordes an ihrer sechsjährigen Tochter rechtskräftig
Beschluss vom 24. Mai 2023 – 4 StR 55/23
Das Landgericht Essen hat die 47-jährige Angeklagte wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte sich die Angeklagte, die an einer depressiven Störung litt, von dem Vater ihrer im Jahr 2015 geborenen Tochter getrennt. Im Scheidungsverfahren konnte eine Einigung der Eltern über den Aufenthalt des Kindes und den elterlichen Umgang mit ihm nicht erzielt werden. Im Januar 2022 fand bei dem Familiengericht ein Anhörungstermin statt, dessen Ergebnis die Angeklagte als Niederlage empfand. In der Folge verschlechterte sich ihr psychischer Zustand. Sie entschloss sich, ihre Tochter und anschließend sich selbst zu töten. Zu diesem Zweck gab sie ihr ein süßes Getränk, in das sie, von dem Kind unbemerkt, ein Beruhigungsmittel gemischt hatte. Nachdem das Kind hierdurch sediert war, drückte sie es in der befüllten Badewanne ihrer Wohnung unter Wasser. Danach brachte sie ihm mit einem Messer mehrere Schnitte am Hals bei. Das Tatopfer starb durch Ersticken infolge der Kombination des Einatmens von Wasser und von Blut. Der Versuch der Angeklagten, sich die Pulsadern zu eröffnen, misslang. Bei Begehung der Tat war die Steuerungsfähigkeit der Angeklagten aufgrund einer schweren depressiven Episode nicht ausschließbar erheblich vermindert.
Das Landgericht hat die Tat als heimtückisch begangenen Mord bewertet und die Angeklagte – unter Anwendung des wegen ihrer verminderten Schuldfähigkeit gemilderten Strafrahmens des § 211 Abs. 1 StGB – zu der Freiheitsstrafe von dreizehn Jahren verurteilt. Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützte Revision der Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Essen - Urteil vom 30. September 2022 - 22 Ks - 70 Js 35/22 - 9/22
Karlsruhe, den 1. Juni 2023
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