Aktualisiert am 11.08.2022 - 18:32 Uhr Bundesgerichtshof: Die Richter haben das Urteil wegen Tötung auf Verlangen aufgehoben. Wo verläuft die Grenze zwischen Beihilfe zum Suizid und einem Tötungsdelikt? Der Bundesgerichtshof hat ein womöglich wegweisendes Urteil gefällt.
Zitat Eine Frau hilft ihrem bettlägerigen Ehemann beim Suizid, indem sie ihm selbst eine tödliche Überdosis Insulin spritzt – und hat sich damit laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht strafbar gemacht. Die obersten Strafrichter hoben ihre Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen auf und sprachen sie frei. Das Verhalten der Krankenschwester im Ruhestand stelle sich als straflose Beihilfe zum Suizid dar, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des 6. Strafsenats in Leipzig vom 28. Juni. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz reagiertt entsetzt, sie sehen einen Dammbruch.
ZitatIn Deutschland ist die Selbsttötung nicht strafbar und die Beihilfe dazu im Grundsatz ebenfalls nicht. Anders ist es mit der aktiven Sterbehilfe: "Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen", heißt es in Paragraf 216 des Strafgesetzbuchs. Das war bisher so verstanden worden, dass zum Beispiel ein Angehöriger dem Sterbewilligen ein tödliches Medikament ans Bett stellen darf. Einnehmen muss dieser es aber selbst.
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