60 Jahre nach dem Skandal-Urteil Saß Vera Brühne unschuldig im Knast? Sohn will Unschuld von Deutschlands berühmtester Mörderin beweisen
09.07.2022 - 08:43 Uhr
München – Sie schlägt die Hände vors Gesicht, lässt ihren Kopf auf das Anklagepult sinken, als die Richter am 4. Juni 1962 das Urteil verkünden: lebenslange Haft für Vera Brühne, weil die den Arzt Dr. Otto Praun und dessen Geliebte Elfriede Kloo ermordet haben soll!
Zitat„Aber ich bin doch, bitte, unschuldig“, ruft sie mit letzter Kraft. Dann klicken die Handschellen – und die Bürgermeistertochter aus Essen-Kray wird abgeführt. Einer der spektakulärsten Prozesse der Nachkriegszeit endet mit einem Schuldspruch.Bis heute gibt es Zweifel an ihrer Schuld. Jahrzehntelang hatte er geschwiegen, jetzt, 60 Jahre nach dem Urteil, kämpft ihr letzter Angehöriger Wilfried David Tasch, um die Unschuld seiner Adoptiv-Mutter. „Ich bin jetzt 80 Jahre alt. Bevor ich sterbe, will ich den Namen meiner Mutter reinwaschen“, sagt er exklusiv zu BILD.
Zitat Unterstützung bekommt er dabei von Star-Anwalt Gerhard Strate. Der Strafverteidiger zu BILD: „Das Urteil ist ein Skandal! Vera Brühne hätte nie verurteilt werden dürfen.“ Gemeinsam mit ihm will Tasch den Prozess um Vera Brühne aufrollen.
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Schon vor dem Schuldspruch machte man sie zum „gierigen Luder“
ZitatSo verhängte das Gericht am 4. Juni 1962 eine lebenslängliche Strafe wegen Doppelmords. Am 14. Dezember 1979 begnadigte der bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß die Frau, die die Tat ihr Leben lang bestritt. Sie starb 2001. Im Jahr zuvor hatte das „Anwaltsmagazin“ berichtet, nach neuesten Erkenntnissen der Gerichtsmedizin stehe fest, „dass der Tod der Opfer nicht zu dem Zeitpunkt eingetreten sein konnte, den das Gericht unterstellt hat“. Der Tatzeitpunkt aber war ein wichtiger Bestandteil der Urteilsbegründung gewesen.