Polizeidirektion Kiel POL-KI: 220628.4 Kiel: Öffentlichkeitsfahndung nach Tatverdächtigem (Folgemeldung zu 220628.1)
Kiel (ots)
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektion Kiel
In der vergangenen Nacht kam es in Kiel-Gaarden zu einem vollendeten Tötungsdelikt. Auf Grund umfangreicher Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei Kiel, steht ein 23-jähriger Kieler unter dem dringenden Tatverdacht, einen 31-Jährigen mit mehreren Schüssen getötet zu haben.
Bei dem flüchtigen Tatverdächtigen handelt es sich um den 23-jährigen Fisnik Hoxha, der in Kiel geboren und wohnhaft ist. Sein gegenwärtiger Aufenthaltsort ist nicht bekannt, so dass nach ihm aufgrund eines Beschlusses des Amtsgerichts Kiels nunmehr öffentlich gefahndet wird.
Die Staatsanwaltschaft Kiel hat eine Belohnung in Höhe von 3.000 Euro für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, ausgelobt. Wer den Tatverdächtigen Fisnik Hoxha sieht, wird gebeten, umgehend den Polizeiruf unter 110 anzurufen.
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der polizeibekannte Tatverdächtige eine Schusswaffe bei sich trägt, bittet die Polizei dringend darum, ihn nicht direkt anzusprechen. Auf Grund der bisherigen Ermittlungserkenntnisse gehen die Ermittlerinnen und Ermittler nicht davon aus, dass darüber hinaus eine Gefahr für die Öffentlichkeit vom Tatverdächtigen ausgeht.
Weitere Angaben zu den Hintergründen der Tat werden derzeit nicht gemacht.
Michael Bimler, Staatsanwaltschaft Kiel
Björn Gustke, Polizeidirektion Kiel
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit Gartenstraße 7, 24103 Kiel
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Tödliche Schüsse in Kiel: Staatsanwältin fordert lebenslang 06. April 2023 13:52
Kiel (dpa/lno) –
Für tödliche Schüsse auf einen 31-jährigen Mann in Kiel hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Der 24-jährige Angeklagte habe sich des heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig gemacht, sagte Staatsanwältin Hanna Schmücker-Borgwardt vor dem Kieler Landgericht. Auslöser der Tat am 27. Juni 2022 war demnach eine Ohrfeige des Opfers für den jüngeren Bruder des Angeklagten. Deswegen habe der Angeklagte im Kieler Stadtteil Gaarden nach dem Mann gesucht und ihn gezielt «wegen einer Bagatelle, aus reiner Selbstjustiz getötet».
«Er wusste, was er tat und hat es uneingeschränkt getan», sagte die Anklägerin. Es sei «eine Hinrichtung aus purer Selbstjustiz» gewesen. Der Angeklagte schoss demnach mindestens vier Mal auf den 31-Jährigen, nachdem dieser sich von einer Bank erhoben hatte. Allein die beiden Brustdurchschüsse waren tödlich, sagte die Staatsanwältin, «da war nichts mehr zu machen».
Der Nebenklagevertreter schloss sich dem Antrag auf lebenslange Freiheitsstrafe an. Der Verteidiger plädierte auf Totschlag. Es sei ein spontaner Tatentschluss gewesen. Einen Strafrahmen nannte der Verteidiger nicht, bat aber um eine milde Strafe.
Der 24-Jährige war nach der Tat geflüchtet. Er wurde in Gelsenkirchen gefasst und sitzt in Untersuchungshaft. Er gestand, mehrfach geschossen zu haben und sagte, er sei vom Opfer bedroht worden. Dies glaubte ihm die Anklägerin nicht. Laut Gutachten ist der Angeklagte voll schuldfähig. Das Urteil wird am 20. April erwartet.
Urteil im Prozess gegen 24-Jährigen erwartet Mord an Bekanntem wegen einer Ohrfeige? 31-Jähriger in Kieler Wohngebiet erschossen
RTL Nord 20. April 2023 um 08:32 Uhr
Es soll um die Vorherrschaft im Kieler Stadtteil Gaarden und um Drogengeschäfte gegangen sein – wurde einem 31-Jährigen am Ende eine Lappalie zum Verhängnis? An diesem Donnerstag (20. April) soll das Urteil gegen den 24-jährigen Fisnik H. fallen.
Erschossen auf einer öffentlichen Parkbank Am Abend des 27. Juni 2022 fallen tödliche Schüsse in Kiel-Gaarden, einer dicht besiedelten Wohngegend. Das Opfer, ein 31-Jähriger, sitzt auf einer öffentlichen Parkbank. Er stirbt kurze Zeit später im Krankenhaus. Verantwortlich für die tödlichen Schüsse soll der inzwischen 24-jährige Fisnik H. sein. Hintergrund der Tat zwischen den Bekannten sollen unter anderem Drogengeschäfte und ein Streit um die Vorherrschaft in dem Stadtteil gewesen sein.
Mord wegen einer Ohrfeige? Kurz vor der Tat soll das spätere Opfer den Bruder des Angeklagten geohrfeigt haben. Der danach folgende Streit eskaliert offenbar. „Es tut mir leid, ich bereue es, ich schäme mich, ich habe ihn gekannt und ich wollte nicht, dass es soweit kommt“, sagt der Angeklagte zu Prozessbeginn Anfang März. Nach der Tat flüchtet er, zwei Wochen später wird er von einem Sondereinsatzkommando in Gelsenkirchen überwältigt und festgenommen. Er muss sich wegen Mordes aus Heimtücke und aus niederen Beweggründen verantworten. (dka)
25-Jähriger muss wegen tödlicher Schüsse lebenslang in Haft 09. September 2024 17:01
Kiel (dpa/lno) –
Ein Mann ist wegen Mordes an einem 31-Jährigen im Kieler Stadtteil Gaarden zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der mittlerweile 25-Jährige musste sich bereits zum zweiten Mal vor dem Landgericht der Fördestadt für die tödlichen Schüsse vom Juni 2022 verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das erste Urteil vom April 2023 weitestgehend aufgehoben, lediglich das «äußere Tatgeschehen» hatte demnach Bestand.
Der Vorsitzende Richter betonte bei der Urteilsverkündung, dass die Tat des Angeklagten «sittlich auf niedrigster Stufe» stehe. Da der Mann sich bei der Abgabe von vier Schüssen unter Druck gefühlt habe und nicht als Verlierer habe dastehen wollen, wertete er den Fall als «Schulfall» für einen niedrigen Beweggrund.
Erstes Urteil im April 2023 Eine andere Kammer des Landgerichts hatte den Angeklagten im April 2023 wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Anders als Staatsanwältin und Nebenklage wertete das Schwurgericht die Tat jedoch nicht als Mord, sondern als Totschlag. Denn nach der damaligen Überzeugung der Richter war das Opfer nicht arg- und wehrlos gewesen, als der Angeklagte an ihn herantrat. Bei der Vorgeschichte beider Männer sei zumindest eine erhebliche Auseinandersetzung zu erwarten gewesen.
Laut Bundesgerichtshof war der Ausschluss des Mordmerkmals Heimtücke durch das Landgericht zwar nicht abzulehnen. Das Gericht musste demnach aber das Mordmerkmal niedrige Beweggründe insgesamt neu prüfen. Es ging in dem neuen Prozess vor der 1. Großen Strafkammer also nicht mehr um die Tatumstände selbst, das sogenannte äußere Tatgeschehen, sondern nur um die Motivation.
Auseinandersetzung vor der Tat Wenige Stunden vor der Tat am 27. Juni 2022 hatte es eine Auseinandersetzung zwischen dem Halbbruder des Angeklagten und dem Opfer gegeben. Das spätere Opfer hatte sich daran gestört, dass eine Gruppe Menschen auf einem Parkdeck Cannabis rauchte. Bei dem folgenden Streit bekam der jüngere Halbbruder des Angeklagten eine Backpfeife. Daraufhin habe der Angeklagte den Entschluss gefasst, sein Opfer aus Rache für die Ohrfeige gegen den Bruder zu töten, sagte Oberstaatsanwalt Achim Hackethal. Er habe unbemerkt von den anderen eine scharfe Pistole eingesteckt und gemeinsam mit Zeugen das Opfer aufgesucht. Am Abend fanden sie den 31-Jährigen schließlich arg- und wehrlos auf einer Bank vor der Wohnanlage sitzend vor.
Laut Anklage stellte der 25-Jährige das Opfer zur Rede und zog im Abstand von weniger als zwei Metern die Pistole. Der 31-Jährige soll dann sinngemäß gesagt haben, dass er doch schießen solle oder ob der Angeklagte glaube, dass er Angst habe. Das Opfer wurde aus nächster Nähe von mindestens vier Schüssen getroffen. Zwei durchschlugen den Brustkorb und waren tödlich. Das Opfer erlag kurze Zeit später im Krankenhaus seinen Verletzungen.