28.06.2022 07:48 2.555 Nonne bewahrt geflüchtete Frauen vor Zwangsprostitution: Reaktion der Justiz irritiert
Würzburg - Mehr als ein Jahr nach der Verurteilung einer Ordensschwester wegen der Gewährung von Kirchenasyl in Unterfranken beginnt am 14. Juli die Berufungsverhandlung. Ordensschwester Juliana Seelmann (39) musste sich wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewährung von Kirchenasyl vor dem Amtsgericht in Würzburg verantworten.
Zitat Sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hatten gegen das Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom Juni 2021 Rechtsmittel eingelegt - nun wird der Fall vor dem Landgericht neu aufgerollt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.Es ist nur ein Verhandlungstag angesetzt. Womöglich fällt gleich ein Urteil. Gegen diese Entscheidung wäre Revision zum Bayerischen Obersten Landesgericht möglich.Das Amtsgericht hatte gegen die 39-jährige Ordensschwester Juliana Seelmann eine sogenannte Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Als Auflage soll die Schwester 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
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