Rosenheim - 20 unterschiedliche Personalien und sieben Haftbefehle hat ein 27-jähriger Marokkaner in Deutschland angesammelt.
ZitatDie Polizei erwischte den Mann am Mittwoch bei einer Kontrolle in einem Eurocity am Bahnhof Rosenheim, wie die Beamten am Donnerstag mitteilten. Der 27-Jährige konnte sich nicht ausweisen. Seine Fingerabdrücke ergaben, dass der Mann unter anderem wegen Diebstahls und schweren Raubes gesucht wird. Er war in Deutschland unter 20 verschiedenen Namen registriert worden. Bei der Kontrolle im Zug aus Italien hatte er außerdem keine Fahrkarte dabei.
Zitat Sollte er seine angesammelten Geldstrafen von 5400 Euro nicht begleichen, muss er mit 434 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe rechnen.Während seines Aufenthalts in der JVA wird er sich voraussichtlich auch noch wegen Leistungserschleichung, illegalen Einreiseversuchs und falscher Namensangabe verantworten müssen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Bundespolizeidirektion München: 20 Personalien und sieben Haftbefehle - 434 Tage Ersatzfreiheitsstrafe Bundespolizei verhaftet mehrfach gesuchten Marokkaner im Zug aus Italien
Die Bundespolizei hat am Mittwoch (22. Juni) einen mehrfach gesuchten Marokkaner ins Traunsteiner Gefängnis gebracht. Der 27-Jährige hatte offenkundig seine Gründe, bei der vorausgegangenen Kontrolle im Eurocity nahe Rosenheim gegenüber den Beamten falsche Personalien anzugeben. Wie sich mithilfe seiner Fingerabdrücke herausstellte, wurde der Mann, der in Deutschland bereits mit 20 unterschiedlichen Personalien registriert worden war, mit insgesamt sieben Haftbefehlen gesucht.
Aufgefallen war der marokkanische Staatsangehörige im Rahmen der intensivierten Grenzkontrollen anlässlich des anstehenden G7-Gipfels im Fernreisezug aus Italien, da er sich weder ausweisen konnte, noch eine Fahrkarte mitführte. Am Rosenheimer Bahnhof musste er seine Zugfahrt beenden und den Bundespolizisten zur Dienststelle folgen. Dort sollten seine Angaben zur Person auf der Grundlage seiner Fingerabdrücke zweifelsfrei bestätigt werden. Doch statt dieses Belegs wurde klar, dass der in der Vergangenheit von den deutschen Ausländerbehörden mit 20 verschiedenen Namen erfasse Ausländer sofort zu verhaften sei. Das Amtsgericht in Uelzen (Niedersachsen) hatte gegen ihn wegen Diebstahls und schweren Raubes drei Untersuchungshaftbefehle erlassen. Wegen Sachbeschädigung, Diebstahls und Wohnungseinbruchsdiebstahls suchten die Justizbehörden in Berlin und Lüneburg (Niedersachsen)nach dem Mann. Aufgrund dieser Delikte war er in den Jahren 2017 und 2018 zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund 5.400 Euro verurteilt worden. Beglichen hatte er seine Justizschulden allerdings nicht und sich stattdessen wohl ins Ausland abgesetzt.
Sofern er nicht in der Lage sein wird, die gerichtlich festgesetzten Geldstrafen zu zahlen, kommen auf ihn ersatzweise 434 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu. Die Bundespolizei lieferte ihn in die Justizvollzugsanstalt Traunstein ein. Während seines Gefängnisaufenthalts wird er sich voraussichtlich auch noch wegen Leistungserschleichung, illegalen Einreisversuchs und falscher Namensangabe verantworten müssen.
ZitatAufgrund dieser Delikte war er in den Jahren 2017 und 2018 zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund 5.400 Euro verurteilt worden. Beglichen hatte er seine Justizschulden allerdings nicht und sich stattdessen wohl ins Ausland abgesetzt.
Sofern er nicht in der Lage sein wird, die gerichtlich festgesetzten Geldstrafen zu zahlen, kommen auf ihn ersatzweise 434 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu
1. wird er nicht zahlen (womit denn?) 2. gehört er abgeschoben - da illegal 3. warum noch 14 Monate auf Steuerzahlerkosten durchfüttern? Doppelter Schaden.
ZitatBei einem Bundesdurchschnitt von 109,38 Euro pro Tag für jeden Inhaftierten errechnet sich eine Monatsbelastung für der Steuerzahler von monatlich 3281,40 Euro.
3.281,40 x 14 Monate = 45.939.60 + 5.400 € = 51.339.60 € + Gerichts- u. Verwaltungskosten
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Nicht vergessen : der bestellte Pflichtverteidiger bekommt sein Salär auch aus unseren Steuergeldern bezahlt, sogar in Vorkasse, wenn er knapp bei Kohle ist. Pro Verhandlungstag sind das schnell etwa 400 EUR, ein Verhandlungstag dauert manchmal keine 10 Minuten. Ein echtes Geschäftsmodell.
So ein richtiges Geschäftsmodell ist das in der Realtität nicht, es lohnt sich definitiv für einen Anwalt nicht.
Nur mal ein Beispiel:
ZitatStrafverteidiger in finanzieller Abhängigkeit
Hinzu kommt in der Praxis noch ein ganz anderer Aspekt: Strafverteidiger erhalten zusätzlich zur täglichen, überschaubaren Pflichtverteidigervergütung die sog. Pauschgebühr. Pauschgebühren sind nach § 51 RVG Honorare, die über die Gebühren nach dem Vergütungsverzeichnis hinausgehen, wenn die dort bestimmten Gebühren wegen des besonderen Umfangs oder der besonderen Schwierigkeit nicht zumutbar sind. Im NSU-Prozess hatte einer der drei Zschäpe-Verteidiger für die Vorbereitung des Verfahrens 77.000 Euro beantragt, das heißt 770 Stunden zu 100 Euro. Für ein Verfahren mit tausenden von Aktenordnern Material und schließlich sechs Jahren Prozessdauer sind das ziemlich wenige Stunden und ein ziemlich niedriger Stundensatz.
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