Salzgitter. Knapp ein Monat ist schon vergangen, als die 15-jährige Anastasia tot in Salzgitter gefunden wurde. Zwei Mitschüler, 13 und 14 Jahre alt, sind tatverdächtig. Kein Wunder, dass danach eine Debatte über die Senkung der Strafmündigkeit nicht nur in Salzgitter entfacht ist. Jetzt hat sich auch der Bundesjustizminister dazu klar geäußert.
Salzgitter: Bundesminister hat klare Meinung Und das sorgt für viel Aufruhe. Denn: Die Herabsenkung der Strafmündigkeit ist nach Ansicht von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) keine geeignete Maßnahme zur Bekämpfung von Gewalttaten von Kindern.
Salzgitter. Knapp ein Monat ist schon vergangen, als die 15-jährige Anastasia tot in Salzgitter gefunden wurde. Zwei Mitschüler, 13 und 14 Jahre alt, sind tatverdächtig.
Kein Wunder, dass danach eine Debatte über die Senkung der Strafmündigkeit nicht nur in Salzgitter entfacht ist. Jetzt hat sich auch der Bundesjustizminister dazu klar geäußert.
ZitatSalzgitter: Bundesminister hat klare Meinung
Und das sorgt für viel Aufruhe. Denn: Die Herabsenkung der Strafmündigkeit ist nach Ansicht von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) keine geeignete Maßnahme zur Bekämpfung von Gewalttaten von Kindern.
„Unsere Rechtsordnung, insbesondere das Kinder- und Jugendhilferecht sowie das Familienrecht, stellt Wege bereit, die dem Alter und der Entwicklungssituation strafunmündiger Kinder viel angemessener sind als eine strafrechtliche Sanktionierung“, sagte Buschmann dem Politikjournal „Rundblick“ (Freitag).
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Mädchen-Mord in Salzgitter: So ist der Ermittlungsstand nach drei Monaten
Beinahe drei Monate liegt der Mord an einer 15-Jährigen aus Salzgitter zurück. regionalHeute.de hat bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig den aktuellen Ermittlungsstand abgefragt.
Salzgitter. Vor ziemlich genau drei Monaten erschütterte der Mord an einer 15-jährigen Schülerin ganz Deutschland. Zwei Teenager, gerade einmal selbst 13 und 14 Jahre alt, sollen das Mädchen getötet haben.
[quote] Während der 13-Jährige nicht strafmündig ist, könnte gegen den 14-Jährigen Anklage wegen Mordes erhoben werden. Doch wann das sein wird, sei derzeit noch ungewiss, sagt Staatsanwalt Christian Wolters, Sprecher der Staatsanwaltschaft Braunschweig, auf Nachfrage von regionalHeute.de.
ZitatDiskussion um Strafmündigkeit
Der 14-Jährige wurde daraufhin in Untersuchungshaft genommen. Dort befindet er sich laut Wolters noch immer. Der 13-Jährige kam zunächst in die Obhut des Jugendamtes und später in eine psychiatrische Klinik.
Quelle: obiger Link
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15.11.2022, 12.48 Uhr 15-jähriges Mädchen getötet Rund fünf Monate nach dem Fund einer getöteten 15-Jährigen im niedersächsischen Salzgitter hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen einen 14-Jährigen wegen Mordes erhoben.
18.12.2022 09:14 1.433 14-Jähriger wegen Mordes an Mitschülerin (†15) vor Gericht: Motiv weiterhin unklar
Braunschweig - Der gewaltsame Tod der 15-jährigen Anastasia aus Salzgitter hat im Juni dieses Jahres bundesweit Entsetzen ausgelöst. Im späten Juni 2022 wurde die Leiche der 15-jährigen Anastasia in Salzgitter entdeckt. Nun beginnt der Prozess.
Zwei 13 und 14 Jahre alte Mitschüler sollen die Jugendliche auf einem verwilderten Grundstück erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben. Von Mittwoch (21. Dezember, 9.30 Uhr) an muss sich der 14-Jährige wegen heimtückischen Mordes vor dem Landgericht Braunschweig verantworten.
ZitatIhm wird vorgeworfen, "gemeinschaftlich handelnd mit einer strafunmündigen Person" das Mädchen getötet zu haben. Während der Verhandlung seien keine Medienvertreter zugelassen, weil das Strafverfahren sich gegen einen Jugendlichen richte, sagte eine Gerichtssprecherin. Der Angeklagte sei immer noch 14 Jahre alt, weitere Informationen könnten nicht erteilt werden. Den Ermittlungen zufolge hatten die beiden Jungen schon seit etwa Mitte Mai geplant, die 15-Jährige zu töten. Laut Staatsanwaltschaft kannten sich die drei seit einigen Monaten aus der Schule und trafen sich hin und wieder auch in ihrer Freizeit zu Spaziergängen und um sich zu unterhalten. "Das spätere Opfer war dem 14-Jährigen liebevoll zugeneigt und sah in ihm einen vertrauenswürdigen Freund, der sie mochte", teilte die Staatsanwaltschaft bei der Anklageerhebung im November mit. Motiv der Täter weiterhin unklar
Demnach verabredeten sich die beiden Jungen am 19. Juni mit dem Mädchen zum Kirschenessen auf dem verwilderten Grundstück im Stadtteil Salzgitter-Fredenberg. Zu diesem Zeitpunkt war laut Anklage bereits geplant, das Mädchen dort zu töten.
Der Angeklagte sitzt seit dem Verbrechen in Untersuchungshaft. Er ist laut Staatsanwaltschaft nicht vorbestraft. Der wegen seines Alters strafunmündige 13-Jährige wurde zunächst in eine psychiatrische Klinik gebracht. Es sei Sache des Jugendamts, "ob und welche erziehungsrechtlichen Maßnahmen gegen ihn getroffen werden", hieß es von der Anklagebehörde. Der Junge wurde wie auch der 14-Jährige psychiatrisch begutachtet.
Für den Prozess gegen den 14-Jährigen in Braunschweig sind 13 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte nach dieser Planung am 22. Februar 2023 gesprochen werden. Das Jugendstrafrecht sieht eine maximale Haftstrafe von zehn Jahren vor. Diese wird verhängt, wenn sich Jugendliche in besonderer Weise schuldig gemacht haben.
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ZitatZwei Mitschüler sollen das Mädchen ermordet haben. Einer davon (14) sitzt auf der Anklagebank des Landgerichts Braunschweig und schweigt bisher. Der andere war zur Tatzeit erst 13, kann deshalb nicht verurteilt werden. Aber die Richterin wollte ihn als Zeugen vernehmen. Am Dienstag weigerte er sich, auszusagen. Die Richterin schickte ihn in Beugehaft. Aber auch nach einer Nacht im Gefängnis schwieg der inzwischen 14 Jahre alte Junge. Die Richterin ordnete weitere sechs Tage Haft an, um den Schüler zum Reden zu bringen.
Am Dienstag wird er erneut vernommen. Auch seine Eltern sollen gehört werden. Hat er ihnen etwas gesagt?
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Besagter Politiker ist aus der Partei, die gerne zu Straftätern einen Kuschelkurs propagieren, auch , um in die Presse zu kommen. Das sehen wir ja an Leuten wie Baum oder Lh-Schn......... Hauptsache Anti und auf Kosten anderer, Hauptsache, es in die Schlagzeilen zu schaffen......
Prozess gegen den mutmaßlichen Killer seiner Tochter Anastasias (†15) Vater mit Springmesser im Gericht
Von: MIRKO VOLTMER und STEFAN SIEVERING 18.02.2023 - 07:35 Uhr
Der Prozess gegen einen der beiden mutmaßlichen Mörder (heute 15) von Anastasia († 15) aus Salzgitter steht kurz vor dem Abschluss.
Vor dem Urteil soll ein Vorfall im Gericht für Unruhe und Diskussionen sorgen.
BILD weiß: Anastasias Vater Michael S. (43), Nebenkläger im Verfahren, wurde zum Prozessauftakt mit einem Messer im Gericht gestoppt. Erfahren Sie alle Hintergründe exklusiv mit BILDplus!
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Urteil im Mordfall Anastasia ist rechtskräftig 30. August 2023 14:54
Karlsruhe/Braunschweig (dpa) –
Die Verurteilung eines 15-Jährigen wegen Mordes an seiner Mitschülerin aus Salzgitter ist rechtskräftig. Die Revision gegen den Schuldspruch habe der zuständige Senat verworfen, teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch zu dem entsprechenden Beschluss vom 23. August mit. Das Urteil des Landgerichts Braunschweig habe der rechtlichen Überprüfung standgehalten. Nach dem gewaltsamen Tod der 15-jährigen Anastasia hatte das Landgericht den zur Tatzeit 14-Jährigen im Februar zu einer Jugendfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt.
Angeklagt war der Jugendliche wegen heimtückischen Mordes. Gemeinsam mit einem damals 13 Jahre alten Mitschüler soll er die Jugendliche im Juni 2022 auf ein verwildertes Grundstück in Salzgitter gelockt, sie dort erstickt und ihre Leiche in einem Gebüsch versteckt haben. Details zum Tathergang oder zum Motiv der beiden Jugendlichen wurden in dem nichtöffentlichen Prozess nicht bekannt. Der Jüngere der beiden war zum Tatzeitpunkt noch nicht strafmündig.
In der Region herrschte damals tagelang Fassungslosigkeit, bei einer bewegenden Trauerfeier nahmen zahlreiche Menschen Abschied von dem Mädchen.
Das Landgericht Braunschweig hat den Angeklagten wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren verurteilt. Die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts töteten der zur Tatzeit 14 Jahre alte Angeklagte und ein 13-jähriger Mittäter ihre Mitschülerin Anastasia, nachdem sie sie ihrem gemeinsamen Tatplan entsprechend in eine Grünanlage gelockt hatten.
Das Urteil hat der rechtlichen Überprüfung durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs standgehalten. Das Verfahren vor dem Landgericht begegnet keinen durchgreifenden Bedenken, die von ihm getroffenen Feststellungen tragen den Schuldspruch und der Strafausspruch ist ebenfalls rechtsfehlerfrei.
Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Braunschweig - Urteil vom 21. Februar 2023 - 2 KLs 658 Js 35189/22 (16/22)
Die maßgeblichen Vorschriften lauten:
§ 211 StGB Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder … ,
einen Menschen tötet.
Vorschriften aus dem JGG:
§ 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
(1) …
(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.
(3) …
Karlsruhe, den 30. August 2023
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle