Am Mittwoch, dem 21. Oktober 1998, hat Tanja erst um 10 Uhr Schule. Um 8.30 Uhr ruft sie noch bei ihrer Mutter im Büro an. Tanja klingt fröhlich und vollkommen normal. Was nach diesem Telefonat passierte, ist bis heute völlig unklar. Fest steht: Tanja war an diesem Tag nicht in der Schule.
Möglicherweise dachte Tanja seinerzeit, dass sie sich unter allen Umständen, auf eine männliche und zuverlässige Person verlassen konnte, um von ihren Eltern Abstand zu gewinnen..
Dennoch: Ein Mädchen, in diesem Alter, zudem völlig mittellos und unerfahren, wäre folglich, früher oder später, an irgendeinem Ort, generell "gestrandet"..
Zitat von RogerMortimerAm Mittwoch, dem 21. Oktober 1998, hat Tanja erst um 10 Uhr Schule. Um 8.30 Uhr ruft sie noch bei ihrer Mutter im Büro an. Tanja klingt fröhlich und vollkommen normal. Was nach diesem Telefonat passierte, ist bis heute völlig unklar. Fest steht: Tanja war an diesem Tag nicht in der Schule.
Möglicherweise dachte Tanja seinerzeit, dass sie sich unter allen Umständen, auf eine männliche und zuverlässige Person verlassen konnte, um von ihren Eltern Abstand zu gewinnen..
Dennoch: Ein Mädchen, in diesem Alter, zudem völlig mittellos und unerfahren, wäre folglich, früher oder später, an irgendeinem Ort, generell "gestrandet"..
Kann schon sein, dass sie Anfangs einer männlichen Person vertraute. Aber über zehn Jahre? Zum Briefe schreiben kann man gezwungen werden. Am Telefon merkt man eher, ob es der Tochter schlecht geht oder nicht. Warum sollte sie einen Abstand zu den Eltern gewinnen wollen?
Eine Freiwilligkeit kann ich hier auch nicht erkennen. Vielleicht nur am Anfang.
LG Populous
Meistens belehrt erst der Verlust uns ueber den Wert der Dinge - Arthur Schopenhauer
Möglicherweise fühlte sie sich von ihren Eltern einfach nur noch dirigiert.
Am Mittwoch, dem 21. Oktober 1998, hat Tanja erst um 10 Uhr Schule. Um 8.30 Uhr ruft sie noch bei ihrer Mutter im Büro an. Tanja klingt fröhlich und vollkommen normal.
Sehr wahrscheinlich hatte Tanja damals erst einmal einen "Zufluchtsort" gefunden.
Auf die Schnelle oder im Voraus geplant...
Diese Person könnte ihr zunächst seine Unterstützung angeboten haben und im weiteren Verlauf Gegenleistungen gefordert haben...
Nach § 235 StGB ist es strafbar, einer abgängigen Minderjährigen, Unterschlupf zu gewähren.
Die Entziehung Minderjähriger verjährt nach 5 Jahren...
Aus diesem Grund hätte dieser "Mensch" gegenwärtig juristisch nichts mehr zu befürchten, falls er seinerzeit für sie nur als "Rückhalt" fungierte...
Sollte Tanja heutzutage noch an irgendeinem Ort harmonisch existieren, ist es folglich ihre persönliche Angelegenheit, ob sie eines Tages beabsichtigt, eine Versöhnung mit ihren Eltern in die Wege zu leiten.
Allerdings sind bis zum heutigen Tag, anscheinend keine Mitwisser vorhanden, die über das Schicksal von Tanja, "ein wenig" enthüllen könnten.