Urteil nach Doppelmord von Wennigsen Killer Ayas (24) stach seinem Opfer in die Augen! 28.04.2023 - 07:43 Uhr
Hannover – Er hielt sich für besonders clever, glaubte, mit einem ausgefeilten Mord-Plan davonzukommen.
Ayas Elias A. (24), der Doppelmörder von Wennigsen (Niedersachsen), verrechnete sich gewaltig!
Am Donnerstagnachmittag gab’s die Quittung für sein bestialisches Verbrechen. Das Landgericht Hannover verurteilte den irakischen Mechaniker zu lebenslanger Freiheitsstrafe.
ZitatRichter Martin Grote (53): „Wir sind der festen Überzeugung, dass der Angeklagte es war.“
Tags zuvor hatte Staatsanwältin Birthe Kuck in ihrem Plädoyer die Indizienkette gegen den 24-Jährigen plausibel geschlossen. Mit über 70 Messerstichen brachte Ayas A. im Juni 2022 den Kfz-Meister Karsten U. (†59) und dessen Frau Sabine (†60) in deren Haus im Ortsteil Holtensen (Region Hannover) um.
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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Hannover im Verfahren "Doppelmord von Wennigsen"
Beschluss vom 14. November 2023 – 6 StR 394/23
Das Landgericht Hannover hat den Angeklagten u. a. wegen zweifachen Mordes zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen übernahm der Angeklagte die Kfz-Werkstatt der späteren Tatopfer, konnte jedoch den vereinbarten Kaufpreis zunächst nur ratenweise, später gar nicht mehr zahlen. Um sich seiner Gläubiger zu entledigen und in der Hoffnung, an das in der Wohnung der Eheleute nach seiner Kenntnis versteckte Bargeld zu gelangen, verschaffte er sich unter einem Vorwand Zutritt zur Wohnung, tötete zunächst den arglosen und daher wehrlosen Ehemann und anschließend die auf das Geschehen aufmerksam gewordene Ehefrau jeweils mit zahlreichen Messerstichen.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat weder Verfahrensfehler noch sonstige Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Hannover – Urteil vom 27. April 2023 – 39 Ks 15/22
Die maßgebliche Vorschrift aus dem StGB:
§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
Karlsruhe, den 21. November 2023
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
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