Achim Lippoth soll sich jahrelang an Models vergangen haben Missbrauchs-Skandal um berühmten Kinderfotografen
21. Mai 2022, 11:00 Uhr
Ab dem 31. Mai muss sich der berühmte Kinder- und Modefotograf Achim Lippoth gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor dem Landgericht Köln verteidigen. Die Staatsanwaltschaft Köln listet in ihrer Anklageschrift 17 Taten auf. Sie wirft Lippoth zwölf Fälle von schwerem sexuellem Missbrauch sowie vier Fälle von sexuellem Missbrauch vor, in einem Fall geht es um den Besitz von kinderpornografischem Material.
ZitatBetroffen sollen insgesamt sechs Kinder sein. Alle sollen für ihn in der Vergangenheit als Kindermodels tätig gewesen sein. Laut Anklageschrift reichen die Taten bis ins Jahr 1999 zurück – und sollen bis in den Juni 2021 begangen worden sein. Seit mehr als neun Monaten sitzt Achim Lippoth inzwischen in Untersuchungshaft.
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Missbrauchsvorwürfe gegen deutschen Kinderfotografen
ZitatDem Bericht zufolge könnte es noch mehr mutmaßliche Opfer geben. Bei den Ermittlungen der Polizei habe es über Jahre hinweg signifikante Fehler gegeben. So habe es in den vergangenen 25 Jahren schon drei Anzeigen gegen den Fotografen gegeben, erst im Juni 2021 hätten aber intensive Ermittlungen gegen ihn begonnen.
Landgericht Köln Kinder-Models sexuell missbraucht: Prozess um Fotograf beginnt Von dpa Aktualisiert am 31.05.2022 - 08:07 Uhr
Vor dem Landgericht Köln startet der Prozess um mutmaßlichen sexuellen Missbrauch eines Fotografen an Kinder-Models. Der Mann soll die Taten über Jahrzehnte hinweg begangen haben. Wegen Vorwürfen des sexuellen beziehungsweise schweren sexuellen Missbrauchs an Kinder-Fotomodels beginnt am heutigen Dienstag (09.00 Uhr) in Köln ein Prozess gegen einen Fotografen.
Zitat Dem Mann würden insgesamt 17 Taten zum Nachteil von sechs Jungen zur Last gelegt, teilte ein Sprecher des Landgerichts mit.
Der mutmaßliche Tatzeitraum erstreckt sich laut Anklageschrift von 1999 bis Juni 2021. Ferner werde dem Mann der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen, so der Gerichtssprecher.
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Wer läßt sein Kind als "Kindermodel" auftreten ? Wahrscheinlich solche wie die Fußballclub-Eltern , die wollen, daß ohne große Mühe in Schule und Ausbildung das große Geld kommt. Alleine schon die so geschaffene Möglichkeit, daß seriös veröffentlichte Bilder digital manipuliert werden und im Darknet auftauchen............muß man das noch unterstützen ?
Schau doch mal bei Facebook wieviel Menschen Fotos von ihren Kindern veröffentlichen. Da kann noch so oft gewarnt werden, was mit den Fotos alles passieren kann, scheint diese Eltern auch nicht zu interessieren?
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Köln – Er ist ein weltweit bekannter Fotograf: Achim Lippoth (54) machte Aufnahmen für die „Vogue“, „New York Times“ oder „Dolce & Gabbana“. Doch jetzt ist sicher: Der Künstler hatte eine sehr dunkle Seite…
Laut Überzeugung des Kölner Landgerichts missbrauchte er drei Kinder! Vier Jahre und zehn Monate Haft lautete das Urteil am Mittwoch gegen ihn. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert! BILD
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Bundesgerichtshof hebt Teilfreispruch eines Fotografen von Kindermodels vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern auf
Urteil vom 17. Juli 2024 – 2 StR 222/23
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Revision der Staatsanwaltschaft das Urteil des Landgerichts Köln vom 28. September 2022 aufgehoben, soweit die Strafkammer den Angeklagten in fünf Fällen vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern freigesprochen hat.
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Soweit die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten weitere Taten des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zum Nachteil dreier anderer Nebenkläger zur Last gelegt hat, hat das Landgericht den Angeklagten aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Mit ihrer zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten und auf die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts gestützten Revision beanstandet die Staatsanwaltschaft die Freisprüche in fünf Fällen. Darüber hinaus wendet sich ein Nebenkläger gegen den ihn betreffenden Freispruch.
Nach den Feststellungen des Landgerichts nahm der Angeklagte, der als Fotograf von Kindermodels international tätig war, in einer Vielzahl von Fällen sexuelle Handlungen an und mit präpubertären männlichen Kindern vor. Auch in den auf die Revision der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers zur Überprüfung gestellten Fällen hat das Landgericht festgehalten, Zweifel daran, dass es auch insoweit zu sexuellen Übergriffen des Angeklagten gekommen sei, hätten sich nicht ergeben. Der Angeklagte sei aber freizusprechen, weil nicht festgestellt werden könne, dass er die Taten so, wie sie in der Anklageschrift konkretisiert worden seien, begangen habe. Eine hinreichende zeitliche und örtliche Ein- und Abgrenzung sei nicht möglich.
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil im Umfang des Revisionsangriffs mit den Feststellungen wegen sachlich-rechtlicher Fehler in der Beweiswürdigung aufgehoben. Die Strafkammer hat ihre Annahme, die Taten ließen sich nicht in einer für eine Verurteilung genügenden Weise konkretisieren, nicht rechtsfehlerfrei begründet. Vielmehr hat sie überspannte Anforderungen an den Nachweis konkreter Taten gestellt.
Der Bundesgerichtshof hat die Sache daher auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Nebenklägers im Umfang der Aufhebung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Vorinstanz:
Landgericht Köln - Urteil vom 28. September 2022 - 110 KLs 4/22 261 Js 169/21
Karlsruhe, den 17. Juli 2024
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Angeklagtenrevision eines Fotografen von Kindermodels gegen seine Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern weitgehend erfolglos
Beschluss vom 17. Juli 2024 – 2 StR 222/23
Das Landgericht hat den Angeklagten unter Freispruch im Übrigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen nahm der Angeklagte, der als Fotograf von Kindermodels international tätig war, in einer Vielzahl von Fällen sexuelle Handlungen an und mit präpubertären männlichen Kindern vor.
Soweit der Angeklagte freigesprochen wurde, hat der Bundesgerichtshof die Sache auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers aufgehoben und an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen (siehe Presseerklärung Nr. 150/2024).
Die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss mit der Maßgabe verworfen, dass die in einem Fall erfolgte Verurteilung wegen einer tateinheitlich begangenen Körperverletzung entfiel; insoweit war Verfolgungsverjährung eingetreten. Mit dieser Maßgabe ist die Verurteilung des Angeklagten rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Köln - Urteil vom 28. September 2022 - 110 KLs 4/22 261 Js 169/21
Karlsruhe, den 9. September 2024
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Ich besitze kein FB Konto, aber auch insgesamt posten oftmals stolze Eltern unbedarft und voll öffentlich Bilder ihrer Kinder. SElbst auf Autos sind als Aufkleber die Namen der Kinder angebracht......... Traurig, aber in der heutigen Zeit ist so etwas einfach zu blauäugig...........
MMn. sind auch social media in der Verantwortung was Bilder von Kindern betrifft, wenn es die Eltern einfach nicht verstehen wollen.
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Die halten sich aber bewust da raus, da die ja ihren Verbreitungsgrad noch vergrößern wollen. Die haben kein Verantwortungsgefühl, denn das kommt erst nach Androhung von immensen Geldbußen....oder eben auch nicht.