04.05.2022 13:56 609 Elfjähriger in Handschellen abgeführt: Nun müssen Polizisten vor Gericht
Singen - Zwei Polizisten werden beschuldigt, einen Elfjährigen in Handschellen abgeführt zu haben.
Zitat Weil sie einen Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt haben, wird der Fall von Donnerstag (5. Mai) an vor dem Amtsgericht Singen verhandelt. Die Strafbefehle von jeweils 3600 Euro lauteten auf Freiheitsberaubung und Nötigung. Gegen zwei weitere beteiligte Polizisten hatte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt. Der Landesverband der Sinti und Roma Baden-Württemberg hatte den Beamten damals vorgeworfen, das elf Jahre alte Kind am 6. Februar in Singen (Kreis Konstanz) ohne Grund kontrolliert und in Handschellen abgeführt zu haben. Laut dem Verband soll der Junge nach seinen Personalien befragt und durchsucht worden sein.
In dem Verfahren ist laut dem Amtsgericht Singen ein weiterer Verhandlungstag am 12. Mai anberaumt.
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Prozess um Polizei-Übergriff auf Elfjährigen abgesagt
Singen/Mannheim (epd)
Am 5. Mai sollte vor dem Amtsgericht Singen die Verhandlung gegen zwei Singener Polizisten beginnen, die im Februar 2021 einen elfjährigen Sinto in Handschellen auf die Polizeiwache gebracht haben sollen. Am gleichen Tag teilte der Landesverband Deutscher Sinti und Roma in Mannheim mit, dass der Prozess kurzfristig abgesagt wurde. Die beiden Polizeibeamten hätten ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen.
Den Beamten werde «Freiheitsberaubung und Nötigung» vorgeworfen, sagte die Verwaltungsleiterin des Amtsgerichts, Gabriele Volk, dem Evangelischen Pressedienst (epd). In dem Verfahren (Az:50 Cs30 Js 4051/21) waren zwei Verhandlungstage anberaumt.
Zur Verhandlung hatte sich auch der Landesverband Deutscher Sinti und Roma (VDSR-BW) in Mannheim geäußert. Kinder dürften von polizeilicher Gewalt nicht berührt werden, wird Rechtsanwalt Engin Sanl zitiert, der die Familien vertritt. Der Prozess spiele eine wichtige Rolle in der Aufarbeitung von polizeilicher Behandlung insbesondere von Kindern, die einer Minderheit angehören.
Am 6. Februar 2021 hatten vier Polizisten in Singen spielende Kinder vor einem Wohnhaus kontrolliert. Dabei sollen sie den elfjährigen Jungen sinngemäß mit Worten wie «Einer von den Zigeunern, kennen wir ja» und «Der Tod kommt dich holen» bedroht und in Handschellen abgeführt haben. Von weiteren Kindern seien die Personalien aufgenommen worden. Einem weiteren Kind soll verwehrt worden sein, ans Handy zu gehen. Ermittlungen gegen zwei weitere Polizisten waren bereits im Oktober 2021 gegen Auflagen eingestellt worden.
Nachdem es in Baden-Württemberg mehrfach Vorkommnisse von Polizeigewalt gegen die Minderheit gegeben hatte, war eine Beteiligung des VDSR-BWs an der Polizeiausbildung vereinbart worden.
Seit April würden Themen wie Antiziganismus oder Geschichte und Gegenwart der Sinti und Roma im Lehrplan behandelt, sagte der Vorsitzende des Landesverbandes, Daniel Strauß. Ziel sei es, ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zwischen der Polizei und der Minderheit zu etablieren.
Zwei Polizisten, die einen Elfjährigen in Handschellen abgeführt haben sollen, haben ihre Einsprüche gegen Strafbefehle des Amtsgerichts Singen zurückgezogen – einen Tag vor dem geplanten Prozessbeginn in dem Fall. Damit sind die Strafbefehle von je 3600 Euro wegen Freiheitsberaubung und Nötigung rechtskräftig. Der Landesverband der Sinti und Roma hatte den Beamten vorgeworfen, das Kind ohne Grund kontrolliert zu haben.