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Österreich: Teurer Weihnachtsgruß an Facebook-Freunde | Lizensfreies Bild 2.500 € Strafe
Bauer schickt Weihnachtsgruß an Facebook-Freunde: 2500 Euro Strafe!
Zillingdorf (Österreich) - Dieser Weihnachtsgruß kam einem Bauern aus Niederösterreich teuer zu stehen. Es ist eine Falle, die jeden treffen kann. Beim ORF-Bürgeranwalt erzählte Christoph Eiböck von seinem Fall: Für ein weihnachtliches Posting suchte der Landwirt nach einem lizenzfreien Bild im Internet, welches er auf seinem Facebook-Account teilen wollte. Als er fündig wurde, fügte er noch einen Gruß hinzu und teilte das Posting auf seinem Profil.Monate später flatterte Post von einem Anwalt in seinen Briefkasten. Er sollte eine Rechnung bezahlen und erklären, das Foto nie wieder zu verwenden.
Zitat Auf der Rechnung der Schock: Eiböck soll 898 Euro für ein doppeltes Lizenzentgelt, 1321 Euro Anwaltskosten und 264 Euro Umsatzsteuer zahlen - satte 2483 Euro! Und das für ein Foto, dass er legal im Internet für solche Zwecke heruntergeladen haben will...
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Vor einigen Jahren war ich auf einer Veranstaltung einer Wirtschaftsberatungskanzei wg. dem Thema "Abmahnung" etc. Ein Wettbewerbsrechtler , der die Interessen von Abmahnopfern vertritt, sagte sinngenäß : "In einem solchen Falle bieten wir eine sog. Unterwerfungserkärung an, die der Gegenseite keinen Cent an Geld bringt und versichern, das nicht vorsätzlich getan zu haben und nicht mehr zu tun. Wenn die Gegenseite dann auf der Zahlung beharrt, müssen sie vor Gericht ziehen mit allen Kostenrisiken. Hat bisher niemand gemacht, da so ja offensichtlich würde, daß es nur um das Abkassieren geht. Honorar für den Betroffenen ist relativ überschaubar. Der Gang vor Gericht ist bislang noch nie erfolgt." Ansprechspartner sind Anwälte mit Erfahrung im Internet / Wettbewerbsrecht. Es reicht schon ein kleiner Formfehler der Gegenseite, um so etwas platzen zu lassen. Nur wer sich nicht wehrt, wird verzehrt ! Nix alleine machen !