30.03.2022 14:20 Mutter mit Hammer erschlagen: Künstler fordert für sich selbst Sicherungs-Verwahrung
Stuttgart - Auch mehr als 14 Jahre nach seiner Verurteilung wegen Totschlags an seiner Mutter und einer abgesessenen Haftstrafe kommt ein als gefährlich geltender Mann nicht auf freien Fuß. Das Stuttgarter Landgericht ordnete am Mittwoch eine nachträgliche Sicherungsverwahrung gegen Stefan E. (54) an.
Zitat Der Mann war schon 2007 zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden. Er hatte seine Mutter mit einem Bildhauer-Schlegel erschlagen, weil sie ihm nicht wie gewohnt Geld gegeben habe. Im September 2020 ordnete ein Gericht die nachträgliche Sicherungsverwahrung wegen der Wiederholungsgefahr an, doch der Bundesgerichtshof kassierte die Entscheidung wieder ein und verwies den Fall an eine andere Kammer des Stuttgarter Landgerichts zurück.Nicht nur die Staatsanwaltschaft hatte erneut auf nachträgliche Sicherungsverwahrung plädiert, auch der Angeklagte hatte in seinem letzten Wort ausgesagt, er sehe in der Freiheit keine Chance für sich.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*