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Nordmazedonien: durfte Flüchtlinge zurückweisen | Push-Backs nach Griechenland
EGMR zu Push-Backs nach Griechenland Nordmazedonien durfte Flüchtlinge zurückweisen
07.04.2022 Die massenhaften Push-Backs von Flüchtlingen nach Griechenland durch Nordmazedonien waren rechtmäßig, entschied der EGMR. Die Flüchtlinge hätten die legalen Einreisemöglichkeiten nutzen müssen.Nordmazedonien durfte rund 1.500 Flüchtlinge zurück nach Griechenland schicken. Das Verhalten der nordmazedonischen Beamten verstoße nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Mittwoch auf die Klage von acht Beschwerdeführern und Beschwerdeführerinnen entschieden (Urt. v. 05.04.2022, Az. 55798/16 u.a.).
ZitatDiese Menschen waren aus dem griechischen Flüchtlingslager Idomeni bis nach Nordmazedonien gelaufen. Die Aktion war als "Walk of Hope" bekannt geworden.Die Menschen waren einige Kilometer hinter der Grenze abgefangen und zurück nach Griechenland verbracht worden
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Wenn Menschen Schutz vor politischer . Verfolgung suchen, ist nun einmal das erste Land in der EG für die weitere Bearbeitung des Falles zuständig. Nordmazedonien ist selber bitterarm und hat jede Menge Probleme am Hals. Da kann man sich nicht einfach ein Wunsch-Zielland aussuchen. Ein ähnliches Problem bekommen wir akut mit dem sog. Königssteiner Schlüssel, der die Verteilung von Flüchtlingen gleichmäßig auf alle BL richten soll. Auch hier versuchen Flüchtlinge, in der Nähe bei Verwandten / Freunden unterzukommen. Da Freizügigkeit für Ukrainer herrscht, ist dieser Schlüssel fast wirkungslos. Auch Zugewanderte aus anderen Nicht-EG Ländern , die nur in ihrem zugewiesenen Landkreis sich bewegen dürfen, halten sich nicht `dran, ohne Sanktionen zu befürchten. Wo wer sich wann einfach so aufgehalten hat, kann leicht nachgewiesen werden : in welcher Apotheke wurden wann und wo Rezepte eingelöst ? Wo wurden Krankenkassenleistungen in Anspruch genommen ? Interessiert niemanden.
Hier muss man nun zwischen Flüchtlingen und Flüchtlingen unterscheiden, da die Menschen aus der Ukraine sich 90 Tage ohne Visa sowieso hier aufhalten dürfen, welches bei den Wirtschaftsflüchtlingen eben nicht der Fall ist.
Push-Backs von Flüchtlingen kennt man hier anscheinend nicht obwohl jedem bekannt ist, dass man ohne andere Länder zu passieren, eben nicht das 1. Aufnahmeland sind. Dies dürfte selbst Politikern nicht entgangen sein.
ZitatWo wer sich wann einfach so aufgehalten hat, kann leicht nachgewiesen werden : in welcher Apotheke wurden wann und wo Rezepte eingelöst ? Wo wurden Krankenkassenleistungen in Anspruch genommen ? Interessiert niemanden.
Absolute Zustimmung, es interessiert niemanden, obwohl es genug Kontrollmechanismen gibt, sofern man auch nur Ansatzweise wollte.
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