von: JAN-HENRIK DOBERS veröffentlicht am 29.12.2021 - 09:32 Uhr
Fischerhude (Niedersachsen) – Großeinsatz im niedersächsischen Fischerhude bei Bremen! Ein Mann und eine Frau wurden tot in einem Haus gefunden. Die Polizei fahndet weiterhin nach einem Tatverdächtigen.
Nach ersten Informationen der Polizei soll am Dienstag ein bislang unbekannter Mann gegen 17 Uhr eine Frau in dem Wohnhaus im Ortskern schwer verletzt haben. Sie wurde kurz darauf in eine Klinik gebracht. Laut der Polizei sei es wahrscheinlich, dass auf die Frau geschossen wurde. Ein Nachbar berichtete: „Die verletzte Frau blutete und ist zu den Nachbarn gelaufen.“
Zitat Am frühen Abend stürmten dann Spezialeinsatzkräfte (SEK) das Gebäude und fanden zwei Leichen.
Humbach: „Es wird weiterhin nach einem bislang unbekannten Tatverdächtigen gefahndet. Es ist immer noch nicht klar, ob sich der Tatverdächtige unter den Opfern befindet oder flüchtig ist.“
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Frau (73) und Sohn (56) bei Bremen erschossen - Drohnen-Einsatz! Verdächtiger Ledermantel-Mann stellt sich
29.12.2021 - 13:03 Uhr
Fischerhude (bei Bremen) – „Sie waren so eine nette, liebevolle und hilfsbereite Familie“, sagt Nachbar Tom K. (54) unter Tränen. „Wer tut denen nur so etwas an?“ Am Dienstag gegen 17 Uhr soll ein etwa 1,85 Meter großer Mann mit einem schwarzen langen Ledermantel im Haus der Familie C. im idyllischen Fischerhude um sich geschossen haben.
ZitatSeine Opfer: Elisabeth C. (73) und ihr Sohn „Goldi“ C. (56). Auch Goldies Freundin (53) wurde getroffen, sie konnte sich jedoch noch zu den Nachbarn retten. Die Polizei fahndete die ganze Nacht mit Hochdruck nach Verdächtigen. Der 64-jährige Mann hielt dem Druck nicht stand und stellte sich am Vormittag bei der Polizei.
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Ging es bei der Bluttat um die Immobilie? Todesopfer hatten das Bauernhaus wohl gerade erst verkauft 30.12.2021 - 08:22 Uhr
Fischerhude (Niedersachsen) – Elisabeth C. (73) und ihr Sohn Goldi (56) aus Fischerhude starben auf kaltblütige Weise.
Am Dienstag gegen 17 Uhr soll sich ein 64-jähriger Mann in einem langen schwarzen Ledermantel Zutritt zum Haus der Familie C. im idyllischen Fischerhude (Landkreis Verden) verschafft und Mutter und Sohn erschossen haben. Eine Cousine des Opfers erlitt eine Kopfwunde, überlebte. Der Täter flüchtete.
ZitatNachbarn von Familie C. berichten, dass die beiden Todesopfer gerade ihr Haus in Fischerhude, in dem Elisabeth seit 30 Jahren gelebt hatte, verkauft haben. Mussten sie deshalb sterben?Das fragt sich auch ein älterer Herr. Der Senior zu BILD: „Es muss um das Haus gegangen sein. Elisabeth und ihr Sohn sollen es gerade verkauft haben. Offenbar war jemand damit nicht einverstanden …“
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Urteil: Lebenslange Haft nach Doppelmord in Fischerhude Stand: 28.12.2022 20:44 Uhr Wegen des Doppelmordes im Künstlerdorf Fischerhude vor genau einem Jahr ist ein 65 Jahre alter Mann zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Verden stellte am Mittwoch zudem die besondere Schwere der Schuld fest, die eine vorzeitige Entlassung ausschließt. Es sprach den wirtschaftlich gescheiterten Pferdezüchter schuldig, am 28. Dezember 2021 in Fischerhude bei Bremen eine 73 Jahre alte Frau und deren 56 Jahre alten Sohn heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erschossen zu haben. Die Toten waren Mutter und Bruder eines früheren Geschäftspartners und Freundes des Angeklagten. Eine zufällig am Tatort anwesende Frau, heute 54 Jahre alt, erlitt einen Kopfschuss und überlebte schwer verletzt.
VIDEO: Prozess nach Doppelmord in Fischerhude (13.06.2022) (1 Min) Gericht folgt der Einschätzung der Staatsanwaltschaft Das Landgericht folgte mit seinem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte argumentiert, dass ihr Mandant im Affekt gehandelt habe und eine Strafe unterhalb von lebenslänglich angemessen sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gestütsbesitzer hatte späteren Schützen bei sich aufgenommen Die Tat hatte nach Darstellung von Staatsanwältin Annette Marquardt eine Vorgeschichte, die sich nicht in Fischerhude, sondern auf einem Gestüt bei Wehldorf im Landkreis Rotenburg (Wümme) abspielte. Der Verurteilte hatte für sein Gestüt in Lilienthal Insolvenz anmelden müssen. Da habe der Besitzer des Gestüts in Wehldorf Hilfe angeboten. Er nahm den Mann, dessen wesentlich jüngere Partnerin und zwei kleine Kinder vorübergehend auf. Doch der Verurteilte habe sich auf dem Gestüt als Chef aufgeführt und die Großzügigkeit des Gastgebers ausgenutzt. Im Prozess war davon die Rede, dass der Gutsbesitzer seinen insolventen Gast mit bis zu 100.000 Euro unterstützt haben soll.
Querelen belasten das Verhältnis Seiner Lebensgefährtin habe der Verurteilte ein Verhältnis mit dem Gestütsbesitzer unterstellt, sagte Marquardt - ob es dieses Verhältnis gab, ließen die Beteiligten vor Gericht offen. Nach langen Querelen wurde der Gast am 3. Dezember 2021 des Hofs verwiesen. Nur für Heiligabend mit seinen Kindern und der Ex-Partnerin durfte er zurückkehren.
"Hass und Rache" als Mordmotiv Vier Tage nach Heiligabend habe er aus "Hass und Rache" Mutter und Bruder des Gestütsbesitzers erschossen, sagte die Staatsanwältin. Diese hatten in dem Streit vorher eher am Rande eine Rolle gespielt. Die überlebende Zeugin sagte am zweiten Verhandlungstag, der Angeklagte habe "gelacht, in die Tasche gegriffen, gezielt und geschossen". Er sei kein bisschen aufgeregt oder nervös gewesen. "Er war so nett, so freundlich, so ruhig", so die 54-Jährige, die den ihr unbekannten Mann ins Haus gelassen hatte, weil dieser den Spitznamen des Hausbesitzers kannte. Dieser war zur Tatzeit nicht im Haus.
Täter führt die Polizei in die Irre Der Beschuldigte stellte sich einen Tag später bei der Polizei in Lilienthal. Er ließ Taucher der Polizei im Fluss Wümme nach der Tatwaffe - laut Medienberichten eine slowenische Pistole samt Schalldämpfer - suchen. Dabei wusste der Deutsche, dass sie in einem Schuppen versteckt lag. In einer Vernehmung räumte der heute 65-Jährige zwar die tödlichen Schüsse ein. Er behauptete aber, der Gestütsbesitzer habe ihn angestiftet. Die Staatsanwaltschaft nannte dies unglaubwürdig: Der Angeklagte habe damit erneut nur seinem Feind schaden wollen. In gesamten Prozess vor dem Landgericht Verden schwieg der Mann bis auf ein knappes Schlusswort.
Urteil wegen Doppelmordes von Fischerhude rechtskräftig
Beschluss vom 4. Oktober 2023 - 6 StR 311/23
Das Landgericht Verden hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Führen und Besitz einer Schusswaffe, und wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie mit unerlaubtem Führen und Besitz einer Schusswaffe zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Zudem hat es die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den Feststellungen unterstützte der Nebenkläger den Angeklagten aus freundschaftlicher Verbundenheit in vielerlei Hinsicht, nachdem dieser beruflich gescheitert war. Unter anderem nahm er den Angeklagten und dessen Familie auf seinem Gestüt auf, ohne hierfür eine finanzielle Gegenleistung zu verlangen. Nachdem der Angeklagte jedoch den Nebenkläger bestohlen hatte, kam es zum Zerwürfnis. Der Nebenkläger erteilte dem Angeklagten Hausverbot, so dass dieser aus der Wohnung auf dem Gestüt ausziehen musste, während seine Lebensgefährtin – die sich zwischenzeitlich von dem Angeklagten getrennt hatte – mit den beiden gemeinsamen Kindern dort wohnen blieb. Der Angeklagte machte den Nebenkläger für seine finanzielle und persönliche Misere verantwortlich. Er beschloss, sich durch die Tötung zweier Familienangehöriger des Nebenklägers an diesem zu rächen. Am 28. Dezember 2021 begab er sich nach Fischerhude und erschoss die 73-jährige Mutter und den 56-jährigen Bruder des Nebenklägers. Zudem schoss er einer zufällig anwesenden 53-jährigen Cousine der Mutter in den Kopf; diese überlebte schwer verletzt.
Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte Überprüfung durch den 6. Strafsenat hat lediglich zu einer abweichenden Bewertung des jeweils tateinheitlich verwirklichten Waffendelikts geführt, die sich nicht auf den Strafausspruch auswirkt. Der Senat hat den Schuldspruch entsprechend angepasst und die weitergehende Revision verworfen.
Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Verden – Urteil vom 28. Dezember 2022 – 10 Ks 146 Js 61163/21 (103/22)
Die maßgeblichen Vorschriften aus dem StGB:
§ 211 StGB Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.
§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. …
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs
….
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Vorschriften aus dem WaffG:
§ 52 WaffG Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. entgegen § 2 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 oder 1.3.4 eine dort genannte Schusswaffe oder einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,
2. …
Karlsruhe, den 12. Oktober 2023
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle