Im Fall der vermissten elfjährigen Shalomah aus Holzheim-Eppisburg (Kreis Dillingen) gibt es eine überraschende Wende. Wie die "Donau-Zeitung" berichtet, haben sich die leiblichen Eltern wieder am Sitz der Sekte "Zwölf Stämme" in Tschechien angemeldet und wollen offenbar das Sorgerecht für das Kind zurückbekommen.
Zitat Das hat die Pflegefamilie vom Amtsgericht Dillingen erfahren. Die Elfjährige war vor gut zwei Monaten spurlos verschwunden.
Quelle: s.oben
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Und wo ist die Kleine jetzt? Bei ihren Eltern in der Sekte?
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Zitat von Tumbleweed im Beitrag #27Und wo ist die Kleine jetzt? Bei ihren Eltern in der Sekte?
Anscheinend ja........
Eigentlich nicht möglich, das Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt ja beim JA und nicht mehr bei den Eltern? Seltsam.
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ZitatElfjährige befindet sich bei den Zwölf Stämmen Acht Jahre lang hatte die heute Elfjährige mit anderen Pflegekindern bei Pflegeeltern in Holzheim im Landkreis Dillingen gelebt, nachdem ihren Eltern das Sorgerecht entzogen worden war. Das elf Jahre alte Mädchen war im Oktober vom Joggen nicht mehr zu seinen Pflegeeltern zurückgekehrt. Per Mail teilten die Zwölf Stämme dem Pflegevater mit, dass das Kind bei den leiblichen Eltern sei und es ihm gut gehe. Gegen sie wird wegen des Verdachts der Entziehung Minderjähriger ermittelt.
Quelle: siehe vorherigen Beitrag
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle
Unfassbar. Man muss sich mal Sorgerechtsfälle und Inobhutnahme-Fälle anschauen, da würde das aber so nicht funktionieren. Unglaublich, dass man das Kind in dieser Prügelsekte lässt. Die JA agieren wirklich wie sie wollen.
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Vermisstes Mädchen aus Holzheim: Anhörung vor Dillinger Amtsgericht STAND 19.1.2022, 18:11 UHR JUDITH ZACHER Im Fall der vermissten Shalomah aus Holzheim ist eine Anhörung vor dem Amtsgericht Dillingen geplant. Die Eltern gehören zur Sekte "Zwölf Stämme" und wollen das Sorgerecht zurück.
Das inzwischen zwölfjährige Mädchen hält sich nach Angaben eines Gerichtssprechers mit ihren leiblichen Eltern in Tschechien auf. Daher hatte deren Anwalt Michael Kremnitz vorgeschlagen, die Anhörung per Videoschalte durchzuführen. Der zuständige Richter am Familiengericht, Albert Stadlmayr, lehnte das jedoch ab. Er wolle das Kind persönlich sehen, damit es bei der Befragung nicht beeinflusst werden könne.
Es ist jedoch fraglich, ob die Eltern mit dem Kind zur Verhandlung kommen. Gegen sie wird wegen des Verdachts der Kindesentziehung ermittelt, denn nach Shalomah wird europaweit gefahndet. Ihre leiblichen Eltern haben deshalb nach Angaben ihres Anwalts bei der Staatsanwaltschaft Augsburg einen Antrag auf "sicheres Geleit" gestellt. Ob diesem Antrag stattgegeben oder ob er überhaupt schon behandelt wurde, dazu gibt die Staatsanwaltschaft keine Auskunft.
Zwölfjährige seit drei Monaten vermisst Am 16. Oktober war das Mädchen, das seit seinem dritten Lebensjahr bei Pflegeeltern im Holzheimer Ortsteil Eppisburg (Keis Dillingen) untergebracht war, nach dem Joggen nicht zur Pflegefamilie zurückgekehrt. Eine großangelegte Suchaktion von Polizei und Rettungskräften blieb erfolglos. Bereits wenige Stunden später meldeten sich allerdings Angehörige der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" im Namen des Vaters des Kindes beim Pflegevater: Dem Kind gehe es gut, es sei bei seinen Eltern.
(1) Das Gericht kann einem abwesenden Beschuldigten sicheres Geleit erteilen; es kann diese Erteilung an Bedingungen knüpfen.
(2) Das sichere Geleit gewährt Befreiung von der Untersuchungshaft, jedoch nur wegen der Straftat, für die es erteilt ist.
(3) Es erlischt, wenn ein auf Freiheitsstrafe lautendes Urteil ergeht oder wenn der Beschuldigte Anstalten zur Flucht trifft oder wenn er die Bedingungen nicht erfüllt, unter denen ihm das sichere Geleit erteilt worden ist.
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20.01.2022 16:47 1.736 "Zwölf Stämme"-Sekte: Eltern von verschwundenem Kind kommen nicht zum Gerichtstermin
Dillingen - Nach dem Verschwinden eines elfjährigen Mädchens aus dem Umfeld der umstrittenen Sekte "Zwölf Stämme" sind die Eltern am Donnerstag nicht zu einer Gerichtsanhörung gekommen. Vermutet wird eine Flucht nach Tschechien.
ZitatAm Amtsgericht in Dillingen sollte mit den Eltern in einer nicht öffentlichen Verhandlung geklärt werden, ob sie das Sorgerecht wieder vollständig zurückerhalten. Auch das Kind sei nicht zu dem Termin erschienen, sagte Gerichtsdirektor Johann Popp.Nach Angaben des Landratsamtes Dillingen ist ein Amtspfleger des Jugendamtes derzeit im Fall des Kindes noch für mehrere Aspekte des Sorgerechts zuständig.Die Behörde habe die Abweisung des Antrags der Eltern beantragt, erläuterte ein Sprecher der Kreisbehörde.Wie und wann das Gericht nun nach dem Nichterscheinen der Eltern entscheidet, ist noch nicht bekannt.
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Das vermisste Mädchen aus Holzheim im Landkreis Dillingen darf nicht bei seinen leiblichen Eltern bleiben: Das Amtsgericht Dillingen hat den Antrag der Eltern auf Rückübertragung des elterlichen Sorgerechts abgewiesen.
Den Eltern, die der umstrittenen Glaubensgemeinschaft Zwölf Stämme angehören, sei das Sorgerecht teilweise entzogen worden, weil die Gefahr bestehe, dass sie ihre Tochter schlagen.Eltern und Kind nicht zum Gerichtstermin erschienen.Um zu erfahren, was der Wille des Mädchens sei, hätte er persönlich mit ihr sprechen müssen, so der Richter weiter. Eine vom Anwalt vorgeschlagene Befragung per Video sei für ihn nicht ausreichend, denn das Mädchen könnte dabei beeinflusst werden. Eltern und Tochter waren zum Gerichtstermin aber unentschuldigt nicht erschienen.
ZitatAufenthaltsort bislang unbekannt
Settdem fehlt jede Spur von dem Kind. Die Polizei geht davon aus, dass die Eltern in Tschechien in einer Niederlassung der Zwölf Stämme leben. Allerdings hätten Beamte der tschechischen Polizei dort bereits gesucht und weder das Kind noch seine Eltern gefunden.Älterer Bruder durfte zu Eltern zurück
Quelle siehe oben
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Auch hierbei stehen bestimmt Kostenersparnisse im Vordergrund. Eine Unterbringung in staatl. Einrichtungen lege artis ist bestimmt viel teurer als eine Unterbringung in Pflegefamilien. Wenn der Staat Geld sparen kann, guckt er gerne weg. In NRW wurde vor einigen Jahren ein Schulkind mit einer Kopfverletzung ärztlich behandelt. Es hatte eine Stahlfeder aus einer Sitzpolsterung in den Kopf bekommen beim Toben. Der Bus war so marode inkl, defekter Tür und Polster, daß immer wieder etwas passierte inkl. Fahrer ohne gültigem Bus-Schein, abgefahrenen Reifen und TÜV, dafür mit Frühstückskornfahne........ Der Unternehmer war aber der billigste und wurde entsprechend bevorzugt...........
Zitat von park.ranger@gmx.net im Beitrag #38Auch hierbei stehen bestimmt Kostenersparnisse im Vordergrund. Eine Unterbringung in staatl. Einrichtungen lege artis ist bestimmt viel teurer als eine Unterbringung in Pflegefamilien. Wenn der Staat Geld sparen kann, guckt er gerne weg.
Das tut der Staat hier aber nicht? Denn die Eltern bekommen das Sorgerecht nicht zurück? Also wird weiterhin die Unterbringung in der Pflegefamilie angestrebt? Nur dazu müssen sie das Kind erstmal finden.
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