Ein Sexualstraftäter, der Kinder missbraucht hat, soll nach 19 Jahren in der Maßregelvollszugsklinik Lippstadt-Eickelborn frei kommen.
Das Landgericht Paderborn hat die Entlassung angeordnet, obwohl die Klinikärzte ihn immer noch für gefährlich halten.
Der Sexualstraftäter hat laut Gerichtsbeschluss nach 19 Jahren ein Recht, aus dem Maßregelvollzug entlassen zu werden.
Mindestens müsse er aber unbegleiteten Ausgang bekommen und von seiner geschlossenen Station verlegt werden, so das Gericht. Die Klinik Lippstadt-Eickelborn hat diese Lockerung jedoch verweigert, und zwar aufgrund der negativen psychiatrischen Gutachten und nicht, weil Personal oder Unterbringungsmöglichkeiten fehlen, sagt ein Sprecher.
Nun muss der Mann unter strengen Verhaltensauflagen freigelassen werden, sagt das Landgericht Paderborn: Eine weitere Unterbringung wie bisher sei nicht verhältnismäßig und damit unrecht.
Wer soll das noch verstehen? Das Landgericht Paderborn ordnet die Freilassung von Bernd B. (55) an, obwohl Gutachter ihn weiter für hochgefährlich halten!
BILD erklärt den Fall: 1995 wurde Bernd B. wegen 34-fachen Missbrauchs von vier Jungen (6 bis 12) zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Weil von ihm weiter eine Gefahr ausgeht, sitzt er seither in der Sicherungsverwahrung in der „Westfälischen Klinik für forensische Psychiatrie“.
Seit September 2013 durfte B. mit Pflegern die Klinik verlassen. Dabei gab es laut Protokoll immer wieder „fixierende Blicke“ auf Kinder.
Ein Gutachten warnt, „dass der Betroffene bei unüberwachter Bewegungsfreiheit sexuelle Kontakte zu Jungen herstellen werde“.
Warum darf er trotzdem raus? Das Gesetz schreibt vor, dass Bernd B. testweise auch unbegleitete Ausgänge gestattet werden müssen.
ABER: 1995 hatte ein Freigänger in Lippstadt ein Kind ermordet. Nach Bürgerprotesten wurde festgelegt, dass Patienten für Freigänge in eine andere Stadt gebracht werden müssen.
Um Bernd B. in eine andere Stadt zu bringen, hatte die Klinik aber kein Personal! Der Sex-Täter blieb eingeschlossen. „Das ist rechtswidrig“, sagt sein Anwalt Carsten Ernst.
Da auch keine andere Psychiatrie einen Platz für Bernd B. frei hat, soll er nun am 15. November freikommen. Auflagen: kein Kontakt zu Kindern, Therapie-Fortsetzung.
Der Psychiatrie-Sprecher: „Die Therapeuten halten ihn weiterhin für gefährlich.“
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld will jetzt doch verhindern, dass ein Sexualstraftäter aus Herford freikommt. Der 55-jährige Mann sitzt seit 19 Jahren ein.
Das Landgericht Paderborn hatte seine Entlassung angeordnet, dem die Staatsanwaltschaft zuerst zugestimmt hatte.
Offenbar hat sich diese Ansicht wieder geändert, denn jetzt legt die Staatsanwaltschaft Bielefeld doch Beschwerde ein. Damit muss sich jetzt das Oberlandesgericht Hamm befassen.
Und das muss schnell gehen. Denn der 55-jährige Mann, der über 30 Kinder misshandelt hat, würde sonst am 15. November freigelassen werden.
Beschwerde gegen Freilassung eines Herforder Pädophilen Mann (55) wegen Kindesmissbrauchs in 34 Fällen verurteilt
Paderborn/Hamm (gär). Die Staatsanwaltschaft Bielefeld will verhindern, dass ein als rückfallgefährdet eingestufter Kinderschänder freigelassen wird. Sie hat Beschwerde gegen einen Beschluss des Paderborner Landgerichts eingelegt.
Das Landgericht hatte vor wenigen Tagen verfügt, dass ein in Herford geborener Mann (55) in Kürze aus der geschlossenen Maßregelvollzugsklinik in Lippstadt-Eickelborn entlassen werden soll, weil nach 19 Jahren seine weitere Unterbringung dort nicht mehr verhältnismäßig sei. Der Betroffene, der pädophil ist und unter einer Persönlichkeitsstörung leidet, war 1995 wegen Kindesmissbrauchs in 34 Fällen verurteilt worden.
Bei einer solchen Nachricht reiben sich Boulevardjournalisten natürlich die Hände: Das Landgericht Paderborn hat angeordnet, einen Sexualstraftäter, der sich an mehreren Kindern vergangen hatte und deshalb seit 19 Jahren hinter Gittern sitzt, aus der Forensischen Psychiatrie zu entlassen — obwohl ihn die Ärzte und externen Gutachter immer noch für gefährlich halten.
Für die „Bild“-Zeitung erwartungsgemäß ein großer …
(Ausriss aus der Dienstagsausgabe.)
Und sie ist nicht die einzige, die den Fall kritisch sieht. Das Besondere an dem „Bild“-Artikel ist aber, dass er den Eindruck erweckt, als sei die Klinik selbst verantwortlich dafür, dass der Mann freikommen soll.
Das Blatt schreibt:
Ein Gutachter warnt, „dass der Betroffene bei unüberwachter Bewegungsfreiheit sexuelle Kontakte zu Jungen herstellen werde“.
Warum darf er trotzdem raus? Das Gesetz schreibt vor, dass Bernd B. testweise auch unbegleitete Ausgänge gestattet werden müssen. ABER: 1995 hatte ein Freigänger in Lippstadt ein Kind ermordet. Nach Bürgerprotesten wurde festgelegt, dass Patienten für Freigänge in eine andere Stadt gebracht werden müssen.
Um Bernd B. In eine andere Stadt zu bringen, hatte die Klinik aber kein Personal! Der Täter blieb eingeschlossen. „Das ist rechtswidrig“, sagt sein Anwalt Carsten Ernst. Und schwupps — ist die Klinik schuld, weil sie angeblich nicht genug Personal hat:
Diese Darstellung sei jedoch „hochgradiger Quatsch“, sagte uns Karl Donath, der Sprecher des Klinik-Trägerverbandes LWL auf Nachfrage. Es gebe keinen Personalmangel. Das sei der „Bild“-Zeitung vor Erscheinen des Artikels auch bekannt gewesen. Trotzdem habe sie die wohl lancierte Behauptung gebracht.
Er erklärte weiter:
„Der Dreh- und Angelpunkt ist nicht der nicht vorhandene Personalmangel, sondern dass die Justiz die Freiheitsrechte von Untergebrachten im Einzelfall höher bewertet als verbleibende Sicherheitsbedenken auf Seiten der Behandler. Die Justiz muss diesen sogenannten Verhältnismäßigkeits-Grundsatz umso höher bewerten, je länger der Patient schon im Maßregelvollzug ist.“ Für die im „Bild“-Artikel genannten Lockerungsmaßnahmen (unbegleiteter Ausgang in einer anderen Stadt) herrsche in der Klinik, so der Sprecher, „erst recht kein Personalmangel, weil wir dafür extra Geld bekommen.“ Im Übrigen sei der unbegleitete Ausgang „kein zielloses Umherstromern, sondern erfolgt unter zeitlicher Kontrolle und mit festen Regeln und Zielen.“
All das verschweigt die „Bild“-Zeitung einfach, was den Klinik-Sprecher aber offenbar nicht allzu sehr überrascht:
„Wenn Fakten eine vorgefertigte Geschichte kaputtzumachen drohen, dann werden sie in manchen Fällen eben einfach umgedeutet oder beiseitegeschoben. Das ist kein neues Phänomen bei Boulevardmedien, nicht nur bei der ‘Bild’-Zeitung.“ Zum Hintergrund: Richter lassen Sexualtäter gegen Rat der Ärzte frei (Lokalzeitung „Der Patriot“)
15.11.2014 Paderborn/Hamm Pädophiler wird freigelassen Oberlandesgericht Hamm bestätigt erstinstanzliche Entscheidung VON HUBERTUS GÄRTNER
Paderborn/Hamm. Ein pädophiler Mann aus Herford, der wegen Kindesmissbrauchs verurteilt wurde und seit 1995 in einer geschlossenen forensischen Maßregelvollzugsklinik untergebracht ist, muss im Januar 2015 in die Freiheit entlassen werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Mit dem Beschluss des 4. Strafsenats wurde eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Paderborn bestätigt. Gegen diese hatte die Staatsanwaltschaft Bielefeld Beschwerde eingelegt.
Ende vergangenen Jahres waren psychiatrische Sachverständige zu der Einschätzung gekommen, dass es möglich sei, den Sexualtäter mit einem engen Netz von therapeutischen und sozialen Hilfen von weiteren Straftaten abzuhalten. Eine Verlegung zur Erprobung von Lockerungen unterblieb jedoch, weil sich kein geeignetes Wohnheim fand. Die behandelnden Ärzte in der Maßregelvollzugsklinik Lippstadt-Eickelborn waren zudem der Auffassung, dass "die chronifizierte Abweichung des Sexualverhaltens" ungünstig für eine Prognose sei.
Führungs- und Bewährungsaufsicht
Der Zweck der Unterbringung im Maßregelvollzug sei noch nicht erreicht, und es gebe keine ausreichend hohe Wahrscheinlichkeit, dass es nicht erneut zu Straftaten komme.
Wie schon das Landgericht Paderborn, so hat auch der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts diese Bedenken verworfen: Der Pädophile dürfe aus Gründen der Verhältnismäßigkeit nicht länger in einer geschlossenen Klinik festgehalten werden, so die Richter. Dass ihm bislang keine weiteren Lockerungen gewährt worden seien und kein Wohnheimplatz zur Verfügung stehe, dürfe einer Entlassung nicht entgegen stehen.
Der Gefahr künftiger Straftaten könne mit den Mitteln der Führungs- und Bewährungsaufsicht begegnet werden, heißt es in dem Beschluss.