18.09.2021 17:12 1.718 20-Jährige liegt tot in Wohnung: Hat ihre Lebensgefährtin sie ermordet?
In Rödermark-Urberach im südhessischen Landkreis Offenbach wurde in der Nacht zu Samstag die Leiche einer jungen Frau gefunden. Wurde die 20-Jährige von ihrer Lebensgefährtin getötet?
Zitat Die 20 Jahre alte Frau wurde am Samstag gegen 1.40 Uhr tot in ihrer Wohnung in Rödermark-Urberach aufgefunden Gegen 3 Uhr in der Nacht habe sich die Tatverdächtige dann telefonisch bei der Polizei gemeldet. Sie wurde festgenommen.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Frau ersticht Freundin: Mehrere Leben ruiniert Stand:21.06.2022, 09:47 Uhr
Von: Stefan Mangold
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In Darmstadt hat der Prozesse gegen eine Frau begonnen, die ihre Freundin im Kreis Offenbach erstochen haben soll. Die wurde bereits 2021 in Rödermark begangen.
Rödermark - Wenige Sekunden verändern mehrere Biografien: Das Opfer stirbt, die Täterin ruiniert ihr Leben, die Angehörigen werden sich nie mehr so fühlen wie vor dem 18. September 2021 – dem Tag, als die heute 21-Jährige in Rödermark-Urberach ihre 20-jährige Freundin erstach. Am Montag (20.06.2022) eröffnete die 2. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt den Prozess.
Der Vorsitzende Richter Marc Euler wird am Ende ein Urteil nach dem Jugendrecht aussprechen, weil die Angeklagte zur Tatzeit 20 Jahre alt war. Staatsanwältin Cyd Hergenröder bezichtigt sie des Totschlags. Im Streit soll sie ihrer Partnerin eine 23 Zentimeter lange Klinge ins Herz gestochen haben. Die Angeklagte lässt Rechtsanwalt Frank M. Peter für sich sprechen.
Kreis Offenbach: Verteidiger spricht in Rödermark über Kindheit seiner Mandantin Der Verteidiger skizziert ihre Kindheit. Zehn Minuten zu spät von der Schule nach Hause zu kommen, hätten zehn Schläge mit dem Gürtel von der Mutter nach sich gezogen. Die Mutter habe sie außerdem unter der Dusche mit dem Wechsel von brühheißem und eiskaltem Wasser bestraft. Mit 14 habe sie sich auf einer Polizeistation gemeldet: „Ich will nie mehr nach Hause“. Vor die Wahl gestellt, zurück zur Mutter oder ins Heim, habe sie sich klar gegen einen weiteren Verbleib bei der Frau entschieden.
Verteidiger Peter legt Richter Euler ein Protokoll des Jugendamts vor, das die Familie der Angeklagten damals betreute. Da ist die Rede vom kleinen Bruder, der in einem nach Urin stinkendem Zimmer bei im Winter geöffnetem Fenster in nassen Windeln und dünnem Hemd in seinem Bett liegt. Rödermark: Im Kreis Offenbach hat sie ihre Freundin erstochen Die Beziehung sei in der Anfangszeit so schön gewesen, „wie ich es noch nie in einer Partnerschaft erlebt habe“, lässt die Angeklagte wissen. Dann sei es zunehmend wegen Eifersucht zu Streit gekommen. Zwei divergierende Bedürfnisse seien aufeinandergeprallt.
Die Angeklagte wollte Freiheit, weil ihre Mutter sie eingesperrt hatte, das Opfer fürchtete, wieder betrogen zu werden. Sie habe immer gehofft, die Beziehung wird wieder so wie am Anfang. Am 18. September habe ihre Freundin unweit der eigenen Wohnung ihre Eltern besucht. Sie selbst habe zu Hause etliche Dosen Whisky-Cola getrunken. Im Suff habe sie versehentlich ein Computerkabel der Freundin kaputtgemacht: „Ich hatte deshalb geheult und es ihr geschrieben“.
Kreis Offenbach: Angeklagte in Rödermark soll bereits öfter mit Messern angegriffen Gegen Mitternacht sei ihre Lebensgefährtin, ebenfalls nicht mehr ganz nüchtern nach Hause gekommen. Daraufhin habe sich Streit entwickelt. Wie schon öfter sei sie geschlagen worden. Aus Angst habe sie schließlich nach dem Messer gegriffen, das auf einem Obstteller gelegen habe: „Ich machte mir in dem Moment keine Gedanken, wohin ich steche.“ Im März habe sie im Gefängnis einen Sohn zur Welt gebracht. Sie wolle „nur noch alles tun, dass es ihm gut geht. Was ich getan habe, lässt sich nicht verzeihen“.
Die Mutter des Opfers, der leibliche Vater und der Bruder lassen sich in der Nebenklage von Rechtsanwältin Waltraut Verleih vertreten. Der Bruder kannte die Angeklagte schon vor deren Beziehung mit seiner Schwester. Er berichtet, 2018 gesehen zu haben, „wie sie besoffen mit einem Messer auf dem Schulhof auf eine Frau losging“.
Rödermark: Desaströse Beziehung endet tödlich Damals habe sie vorbei gestochen. Der Bruder spielt eine Sprachnachricht der Angeklagten an ihn vor, die erkennen lässt, dass Eifersucht ein Thema für die Täterin war. Über ihre damalige Freundin zieht sie her: Die „Scheiß-Schlampe“ solle sich erst mal stabilisieren, „ehe sie eine Beziehung eingeht“.
Rödermark: Acht Jahre Haft für Mord an Freundin Stand:02.08.2022, 04:12 Uhr
Von: Stefan Mangold
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Die beiden Frauen wären sich am besten nie begegnet. Die 21-jährige C. tötete am 18. September vorigen Jahres in Rödermark-Urberach ihre gleichaltrige Freundin mit einem Messerstich ins Herz. Die 2. Strafkammer des Landgerichts Darmstadt verurteilte sie jetzt wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von acht Jahren.
Rödermark - Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft sie wegen Totschlags angeklagt. Doch Oberstaatsanwalt Wolfgang Sattler plädierte auf Mord und besagte acht Jahre: Mordmerkmale hätten sich während des Prozesses herauskristallisiert. Rechtsanwältin Waltraut Verleih, die Vertreterin der Nebenklage, benannte kein Strafmaß. Eltern und Geschwistern sei es darum gegangen, den Tathergang zu rekapitulieren.
Rechtsanwalt Frank M. Peter, der Pflichtverteidiger, konstatiert: „Was passierte, ist die Schuld der Angeklagten, von niemandem sonst.“ Ihm gehe es darum, das Geschehnis zu erklären.
Peter spricht von Eifersucht auf beiden Seiten, vom Wechselbad aus Streit und Versöhnung, Gewalt und Entschuldigung, „eine toxische, problematische Beziehung“. Der Anwalt erwähnt den Zeugen, der von einem blau geschlagenen Auge der angeklagten C. erzählte. Die Beziehung zwischen seiner Mandantin und der Getöteten sei nicht beendet gewesen, „sie schliefen während ihrer zwei Wochen Quarantäne nach wie vor nebeneinander“. Die Angeklagte habe in der Tatnacht eifersüchtig reagiert, als sie ihre Freundin mit deren mutmaßlichen Geliebten am Handy schreiben sah.
Peter plädiert wegen Totschlags auf fünf Jahre Gefängnis. Wenn die Angeklagte ihre Freundin tatsächlich hätte umbringen wollen, dann hätte sie nicht nur einmal zugestochen. Außerdem habe sie unmittelbar nach der Tat den Rettungswagen gerufen.
Peter sieht eine positive Sozialprognose. C. wolle im Gefängnis eine Ausbildung absolvieren und kümmere sich vorbildlich um ihren Sohn im Säuglingsalter.
Die Angeklagte entschuldigt sich in ihrem Schlusswort noch einmal mit tränenerstickter Stimme bei den Angehörigen: „Ich habe das Leben eines geliebten Menschen beendet und wünschte, ich könnte das rückgängig machen.“
Der Vorsitzende Richter Marc Euler spricht für Mord acht Jahre Jugendstrafe aus. Zehn wären möglich gewesen. „Wenn Sie zwei Monate älter gewesen wären, hätten wir über lebenslänglich nicht diskutiert.“ So aber könne das Gericht noch eine Unreife in der Entwicklung der damals Zwanzigjährigen annehmen.
Euler beleuchtet das Parallelverhältnis zu einem jungen Mann, dem Vater ihres Sohnes: „Sie blieben öfter ein, zwei Nächte weg, einen Grund zur Eifersucht hatten Sie also nicht.“ Es sei verständlich, dass sich ihre Freundin deshalb umschaute und schließlich mit einer Kollegin eine Affäre begann: „Sie hätten Ihre Unehrlichkeit wegen Ihrer Schwangerschaft doch nicht mehr lange vertuschen können.“
Euler erwähnt auch die Textnachricht, die der Freund der Angeklagten einen Monat vor der Tat schrieb. Darin rät er, mit einem spitzen Gegenstand zuzustechen, „dann kannst Du es wie Notwehr aussehen lassen“. Ein Mosaikstein, der auch zur Mordanklage führte. Als Jugendliche war die Angeklagte außerdem schon einmal wegen eines von Eifersucht getriebenen Messerangriffs auf dem Schulhof aufgefallen, den Umstehende verhindern konnten.
Euler sieht neben ungerechtfertigter Eifersucht auch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt: „Ihre Freundin rechnete nicht mit einem Angriff.“.Das lasse sich auch an der Aussage der C. ablesen, ihre Freundin habe nach dem Stich in Herz konsterniert „Bist Du behindert?“ von sich gegeben. Euler resümiert, „das ist keine Tragödie, wie ihr Anwalt sagt, sondern ein Verbrechen“. Eine junge Frau sei tot, „die nichts mehr kann, keine Partnerin finden, keine Familie gründen. Dafür müssen Sie jetzt büßen“. (Stefan Mangold)