Ungelöste Mord- und Kriminalfälle
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Bundesrat: Wiederaufnahme zu Ungunsten des Angeklagten - Bremst der Bundesrat die umstrittene StPO-Änderung?
Trotz Freispruchs soll Mordverdächtigen künftig ein neuer Prozess drohen können, wenn es im Nachhinein neue Beweise gibt. Das hat die GroKo beschlossen, einige Länder wollen das Vorhaben aber nun bremsen.
Zitat Wird die umstrittene StPO-Änderung zur Wiederaufnahme von Strafverfahren, die der Bundestag bereits beschlossen hat, vom Bundesrat ausgebremst? LTO liegt ein Antrag aus Thüringen, Sachsen, Berlin und Hamburg vor, der im Vermittlungsausschuss eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes verlangt. Der Antrag der Vier wird nach LTO-Informationen auch von Rheinland-Pfalz unterstützt. Ein weiterer Antrag aus NRW zielt zudem auf eine teilweise Modifikation der Neuregelung ab. Über beide Anträge berät am Mittwoch der Rechtsausschuss des Bundesrates. Am 17.September muss sich ddann ie Länderkammer abschließend zu dem Vorhaben verhalten.
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Immer wieder die gleichen Bundesländer dabei, wenn es um Blockade geht und Straftätern an den Kragen, allen voran Bremen. Anfang der 90er ging es darum, daß Mord nicht verjährt. Da wollte die FDP nicht mitmachen. Zum Glück nicht so weit gekommen. Da fürchten wohl auch Strafverteidiger um ihre Pfründe : Angeklagten herausgepaukt, da die Beweismittel nicht ausreichten. Wenn dann Jahre später mit verfeinerten oder neuartigen Methoden eine Überführung möglich ist, dann "entfällt die Grundlage der Gesetzesgrundlage"..... Dann kann sich kein Täter (m/w) mehr sicher sein, straffrei zu bleiben. Im Gegenzug sollten aber auch unschuldig Verurteilte viel mehr Schadenersatzzahlungen bekommen einschl. dem kompletten Nachzahlen der RV-Beiträge inkl. Teuerungsrate. Ist für mich eine klassische "Opferrente", für Opfer einer schlecht arbeitenden Justiz.