24.08.2021 - 10:40 Uhr Darmstadt – Gift-Anschlag an der Technischen Universität in Darmstadt: Die Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen wegen Verdachts des versuchten Mordes!
ZitatSieben Personen (Studenten und Mitarbeiter) haben aus Automaten und der Teeküche des Instituts für Materialwissenschaften in der Alarich-Weiß-Straße Getränke konsumiert, klagten danach über Unwohlsein, hatten bläuliche Verfärbungen an Armen und Beinen. Sechs von ihnen kamen sofort ins Krankenhaus.
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Anschlag an Uni DarmstadtDas Gift war in 3 Tee-Küchen 40-köpfige Soko ermittelt wegen versuchten Mordes +++ „Haben etwas gefunden, was einen Unfall ausschließt“
Zitat Jetzt ermittelt die 40-köpfige Mordkommission „Licht“!
Wie BILD exklusiv erfahren hat, schließen die Ermittler einen Unfall definitiv aus. Eine Ermittlerin zu BILD: „Wir sind uns mittlerweile sicher, dass es sich um einen Anschlag und keinen Unfall handelt. Wir haben etwas gefunden, was einen Unfall ausschließt.“
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Sieht wirklich nach Ködergift auf Coumarin-Basis aus, aber das ist aus Sicherheitsgründen blau eingefärbt und würde ein Getränk verfärben........ Wäre so ein typischer Anschlag, um Geld zu erpressen oder Rache eines / einer Geschaßten.................
Sollte vllt. auch nicht. Alleine das Verbreiten von Panik reicht doch schon aus. Siehe damals in Tokio vor 30 Jahren. Der sog. "Giftgasanschlag" in der Tokioter U Bahn der Aun Sekte war ja auch so eine Sache. Hätten die wirklich Sarin eingesetzt, wären sehr viele Menschen verstorben...... War wohl ein selbstgebauter Lungenkampfstoff, aber alleine die Panik reichte ja schon....... Einen tatsächlichen Kampfstoff-Angriff kann man auf YT sehen. Ende der 80er Jahre wurde das im Irak gg, die eigene kurdische Bevölkerung eingesetzt................ Die Substanzen kamen aus den gleichen chem . Fabriken in Mitteldeutschland (damals DDR) wie seinerzeit im Dritten Reich...... Der Film wurde auf einem sicherheitspolitischen Seminar des Reservistenverbandes gezeigt. Zuerst wirft ein Hubschrauber Papierschnipsel ab, um die Windrichtung zu zeigen, dann kommt der Sprühangriff..........
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Darmstadt - Ermittlungserfolg im Fall des Giftanschlags an der Technischen Universität Darmstadt! Nachdem am 23. August 2021 sieben Personen durch den Verzehr von unterschiedlichen Lebensmitteln auf dem Campus Lichtwiese vergiftet wurden, hatte die Staatsanwaltschaft Darmstadt unmittelbar ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Mordes eingeleitet.Nach dem mysteriösen Giftanschlag am 23. August 2021 an der Technischen Universität Darmstadt konnten die Ermittler jetzt eine 32-jährige Studentin als mutmaßliche Täterin ausmachenAufgrund einer möglicherweise psychischen Krankheit der 32-Jährigen wurde die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt und keine Untersuchungshaft angeordnet..
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Unterbringung einer Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus nach einem Giftanschlag auf die Technische Universität Darmstadt rechtskräftig
Beschluss vom 19. Juli 2023 - 2 StR 161/23
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in einem Sicherungsverfahren die Revision einer Beschuldigten gegen ein Urteil des Landesgerichts Darmstadt vom 6. Dezember 2022 verworfen, durch das diese in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden ist.
Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen kontaminierte die psychisch erkrankte Beschuldigte in der Nacht zum 23. August 2021 in vier Räumen der Technischen Universität Darmstadt mehrere Wasser- und Milchbehälter sowie ein Honigglas mit einer toxischen Lösung, um die dortigen Mitarbeitenden, von denen sie sich wahnbedingt verfolgt fühlte, zu töten. Am nächsten Tag nutzten verschiedene Mitarbeitende die kontaminierten Flüssigkeiten, um sich Kaffee bzw. Tee zuzubereiten. Ein Mitarbeiter geriet nach dem Konsum in akute Lebensgefahr, konnte aber durch die rechtzeitige Injektion eines Gegengiftes gerettet werden. Einem weiteren Mitarbeiter konnte dieses nach dem Auftreten deutlicher Vergiftungssymptome im Rettungswagen gespritzt werden. Eine dritte Mitarbeiterin zeigte lediglich leichte Vergiftungserscheinungen; weitere Maßnahmen waren bei ihr nicht veranlasst.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision durch Beschluss als offensichtlich unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Vorinstanz:
LG Darmstadt - Urteil vom 6. Dezember 2022 - 500 Js 40698/21 - 11 Ks
Karlsruhe, den 28. Juli 2023
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle