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Österreich / Vorarlberg: Mordplan für Zufallsopfer am Bodensee entworfen - Freispruch
05.08.2021 14:55 | BUNDESLÄNDER > VORARLBERG FREISPRUCH Mordplan für Zufallsopfer am Seeufer entworfen
Zwei junge Männer im Alter von 20 und 19 Jahren sind am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch vom Vorwurf des verbrecherischen Komplotts freigesprochen worden. Die Männer hatten sich im Frühjahr im Internet und in Gesprächen ausgemalt, wie sie eine junge Joggerin als Zufallsopfer vergewaltigen, töten und ihren Körper schließlich entsorgen könnten.
Der 20-jährige Vorarlberger und der 19-jährige Deutsche besprachen sich am Telefon und im Chat darüber, wie sie einer Joggerin in einem unbelebten Bereich des Bodenseeufers auflauern könnten. In weiterer Folge hätte die Frau - so die Darstellung in den Unterhaltungen - vergewaltigt und anschließend getötet werden sollen. Ebenso erörterten sie, wie die Leiche am besten im Bodensee versenken werden könnte.
Reines Hirngespinst? Für das Gericht galt es als Kernfrage zu klären, ob es sich bei den Unterhaltungen lediglich um „heiße Luft“ - so die Verantwortung der Angeklagten - handelte oder um einen echten Tatplan. Für Zweiteres sprach etwa, dass die Angeklagten einen konkreten Tattag ins Auge gefasst hatten. Die beiden Männer stellten den Inhalt ihrer Chats hingegen als Gehirngespinste dar. Es sei quasi ein Wettstreit entbrannt, wer die härteren Ausdrücke verwende.
Bei der Vorstellung des Gutachtens von Gerichtspsychiater Reinhard Haller war die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Wäre der 20-Jährige verurteilt worden, hätte er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden sollen. Ans Tageslicht kam die Angelegenheit, weil der Vorarlberger seine Ideen seinem Sozialbetreuer anvertraut hatte. Dieser schlug Alarm, weil er sicher war, dass ansonsten etwas passieren würde.
Gemeinsamer Mord am Handy geplant: Männer freigesprochen
Zwei junge Männer sollen im Frühjahr eine gemeinsame Vergewaltigung und einen Mord am Bodensee in Hard geplant haben. Zufallsopfer sollte eine Joggerin werde. Die beiden Angeklagten wurden am Donnerstag aber freigesprochen, weil der Richter Zweifel hatte und es nicht für möglich hielt, dass die beiden das tatsächlich durchziehen wollten.
Die whatsapp-Nachrichten der beiden Angeklagten sind vor Gericht teilweise vorgelesen worden. Die beiden Männer haben geschrieben, dass sie am Bodenseeufer auf eine blonde Joggerin warten wollen. Dann – so der Plan – werde man das Zufallsopfer vergewaltigen und ermorden. Um keine Fingerabdrücke zu hinterlassen, müsse man sich Handschuhe besorgen. Als Tatwaffe sollte eine Schaufel dienen.
Die Leiche, so der Plan, hätten sie dann vergraben oder an einen Stein gebunden in den See geworfen, sagte ein früherer Freund der beiden als Zeuge aus.
„Reine Belustigung und schwarzer Humor“ Vor Gericht bekannten sich beide Angeklagten unschuldig. Sie hätten die Tat niemals begehen können, die whatsapp-Nachrichten seien reine Belustigung und schwarzer Humor gewesen. Beide gaben an, dass sie eine schwere Kindheit gehabt und schlechte Erfahrungen mit Frauen gemacht hätten. Darum hätten sie über die Tat geschrieben, die Nachrichten seien aber nur „heiße Luft“ gewesen.
Fest steht, dass sich die beiden Angeklagten und der Zeuge in Dornbirn getroffen haben. Mit dem Zug und Bus sind sie danach nach Hard gefahren und haben am Hafen Cannabis geraucht. Dabei soll ein Angeklagter dem zweiten Angeklagten die Drogen weggenommen haben. Als sie deswegen zu streiten begonnen haben, sind sie auseinandergegangen.
Männer freigesprochen Zur Tat ist es nicht gekommen, aber bereits die Verabredung zu einem Mord ist strafbar. Deswegen standen die beiden jungen Männer wegen verbrecherischen Komplotts vor dem Landesgericht. Sie wurden heute aber freigesprochen, weil der Richter Zweifel hatte und es nicht für möglich hielt, dass die beiden die Sache durchziehen wollten.
Der Zweitangeklagte wurde zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er zusätzlich kinderpornografische Daten und Bilder hatte. Der Erstangeklagte war bis zum Urteil in Untersuchungshaft darf diese nun aber wieder verlassen.
ZitatWäre der 20-Jährige verurteilt worden, hätte er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden sollen.
Seltsame Geschichte. Warum ist das Gericht "Hirngespinsten" gefolgt, wenn doch ein genauer Ablaufplan vorhanden war? Die Planung war also nicht strafrelevant oder geht man wirklich davon aus, dass diese Planung nicht umsetzt?
Der 20jährige ist aber jetzt nicht untergebracht? Das passt doch nicht zu der Aussage im Zitat?
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*