Justiz Gerichtsprozesse Frankfurt am Main Prozess gegen Franco A.: Terrorverdächtiger wollte sich auf Bürgerkrieg vorbereiten
10.06.2021 17:31 Prozess gegen Franco A.: Terrorverdächtiger wollte sich auf Bürgerkrieg vorbereiten
Frankfurt am Main - Im Prozess gegen den Bundeswehroffizier unter Terrorverdacht Franco A. (32) hat der Angeklagte am Donnerstag den illegalen Besitz mehrerer Waffen zugegeben und sich ausführlich zu seinen Plänen geäußert.
Den illegalen Besitz mehrerer Waffen gab Franco A. nun vor dem Oberlandesgericht Frankfurt zu. Die Vorwürfe, einen Terroranschlag geplant zu haben, bestritt er aber weiterhin.
Dabei bestritt er weiterhin, einen rechtsextremen Terroranschlag geplant zu haben.
Woher er die Waffen bezogen und wie er sich ihrer entledigt habe, wollte er vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt allerdings nicht sagen.
Franco A. muss sich unter anderem wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat verantworten.
A. hatte bestritten, Anschläge geplant zu haben und lediglich eingeräumt, unter falschem Namen einen Asylantrag gestellt zu haben.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem 32-Jährigen vor, sich eine falsche Identität als syrischer Flüchtling zugelegt zu haben, um die geplanten Anschläge als Terrorakte eines anerkannten Asylbewerbers darzustellen - und so das Vertrauen in die Asylpolitik zu erschüttern.
In seiner Erklärung am Donnerstag begründete A. sein 15 Monate dauerndes Doppelleben mit Interesse etwa an den Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber.
"Hätte ich den Plan gehabt, jemandem Schaden zuzufügen, hätte ich doch diesen Dokumentationsaufwand nicht betrieben", sagte er mit Blick auf Handyvideos, in denen er seine Erfahrungen als angeblicher Flüchtling kommentiert hatte.
Er habe sich auf einen Bürgerkrieg vorbereitet, erklärte Franco A. vor Gericht
Während sich A. über die Herkunft und Verbleib der Waffen ausschwieg, begründete er ausführlich die Munition im Keller des Wohnhauses seiner Mutter.
Er habe sich für den Fall eines Bürgerkrieges vorbereitet - etwa mit einem Stromaggregat, Lebensmittelrationen, Trinkwasserkanistern, Petroleumlampe und dergleichen, sagte er.
In Chatgruppen habe er sich mit Gleichgesinnten ausgetauscht und zugleich in seinen Überzeugungen bestärkt gefühlt.
Bei der Munition habe es sich zu einem großen Teil um Übungsmunition ohne tödliche Wirkung gehandelt, mit den Waffen habe er auf einem öffentlichen Schießstand geübt. "Das spricht nicht die Sprache einer Anschlagsplanung", argumentierte er.
Dass A. nicht nur seine Sicht der Ereignisse schilderte, sondern sie auch mit Blick auf die Anklage interpretierte, kam beim Gericht nicht allzu gut an ebenso wie die Lücken in der Erzählung.
"Die Beweiswürdigung machen wir", belehrte der Vorsitzende Richter Christoph Koller den Offizier. "So weit sind wir aber noch gar nicht." Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Eine wirkliche Planung für einen Anschlag hätte er wohl ganz anders aufgezogen, denn das kann er sicherlich als ausgebildeter Offizier. Die Mischung aus Recherchen a la G. Wallraff (Asylbewerber ohne arabische Sprachkenntnisse) führt den Staat doch so richtig vor. Hat keiner gemerkt. Die Schrotti-Pistole , deponiert auf dem Austria-Klo in Vienna , mir der man selbst im Neuzustand weiter werfen als schießen konnte, ist als Erwerb nicht nachvollziehbar. Ein Psycho-Gutachten wäre interessant, eines ohne kopierte Textbausteine oder mit nur ausgetauschten Namen von anderen Begutachteten : her damit ! Das ist doch fast eine Fortsetzung a la >Kottan ermittelt<. Spielt sogar teilweise in Austria. Mit ein wenig Eloquenz und anwaltlichem Support kann der ganze Rechtsstaat vorgeführt werden wie ein Bulle am Ring durch die Manege. Das erinnert auch an die Possen und Streiche von Klaus Klages ( Zu Unfug, mit Recht), dem Herausgeber der gleichnamigen Tagesspruchbücher und Kalender. Er bat seinerzeit einen Richter( Knöllchen nicht bezahlt und Beugehaft-Androhung) um eine Unterbringung in der JVA Landsberg in einer Süd-Zelle mit Lech-Blick........... Sind Filmrechte schon verkauft ? Fehlt nur noch Oberstleutnant Senftleben aus der >Anstalt<.....
ZitatEine wirkliche Planung für einen Anschlag hätte er wohl ganz anders aufgezogen, denn das kann er sicherlich als ausgebildeter Offizier.
Die Mischung aus Recherchen a la G. Wallraff (Asylbewerber ohne arabische Sprachkenntnisse) führt den Staat doch so richtig vor. Hat keiner gemerkt.
Dem schließe ich mich zwar an, verstehe die Aktionen trotzdem nicht.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Verstehe ich auch nicht und bagatellisiere das nicht. Aber ganz andere Netzwerke und Seilschaften innerhalb von Sicherheitsbehörden wie Bw oder bei der Polizei können jahrelang agieren, bis sie auffliegen. Das ist ein Versagen der Inneren Führung. Fordern und Fördern ist da bisweilen ein Fremdwort. Bin gespannt, was ein psychlogisches Gutachten ans Tageslicht bringen wird. Aufmerksamkeit mit Unterhaltungswert hätte man wohl im gesetzlichen Rahmen und des Grundgesetzes anders hingelegt.
Als Bagatelle sehe ich das auch nicht. Allerdings frage ich mich, wie er wochenlang als "Asylant" abwesend sein konnte. Offiziere sind ja nicht freigestellt Die ganze Nummer ist seltsam.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
02.09.2021 14:48 Prozess gegen Franco A.: So ließ er sich 2015 als Asylbewerber registrieren
ZitatFrankfurt am Main - Aus Sicht der Ankläger sollte die gefälschte Identität dazu dienen, dass sich der Verdacht nach einem Anschlag gegen Flüchtlinge richtet und das Vertrauen in die Asylpolitik erschüttert. Die Bundesanwaltschaft sieht eine völkisch-nationalistische Haltung als Motiv.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Terrorprozess gegen Bundeswehr-Offizier Mehr als fünf Jahre Knast für Franco A.
15.07.2022 - 11:30 Uhr
Frankfurt – Die Verhandlung am Oberlandesgericht zog sich über 14 Monate, jetzt entschied der Staatsschutzsenat: Franco A. muss fünf Jahre und sechs Monate in den Knast! Allerdings: Drei Monate der Haftzeit gelten bereits als vollstreckt. Das Urteil nahm der rechte Terrorist regungslos hin.
************************************************************************* *Unser Leben ist das, wozu unser Denken es macht* Mark Aurel *What goes arount - comes arount * Critical questioning never harms* *********************************************************************************** *Hervorhebung in Kommentaren durch den Verfasser *Äusserungen zu Fällen sind rein spekulativ*
Verurteilung eines Bundeswehroffiziers wegen eines beabsichtigten Terroranschlages bestätigt
Beschluss vom 8. August 2023 - 3 StR 499/22
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Bundeswehroffiziers Franco A. gegen seine Verurteilung durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verworfen. Dieses hatte den Angeklagten der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), zahlreicher strafbewehrter Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz, der Unterschlagung sowie des Betruges schuldig gesprochen. Es hatte die Taten mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten geahndet, von der es als Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens drei Monate als vollstreckt erklärt hatte.
1. Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen war der Angeklagte Berufssoldat bei der Bundeswehr im Rang eines Oberleutnants. Er hatte eine seit Jahren verfestigte völkisch-nationalistische, antisemitische, rassistische und demokratiefeindliche Gesinnung. Aufgrund verschwörungstheoretischer Gedankengänge war er überzeugt, der "Zionismus" führe einen systematischen Rassenkrieg, in dem Millionen von Migranten nach Deutschland verbracht würden. Dies habe letztlich die "Auslöschung der deutschen Rasse" zur Folge. Verantwortlich für die vermeintliche "Zersetzung der deutschen Nation" seien insbesondere flüchtlingsfreundlich eingestellte hochrangige Politiker und Personen des öffentlichen Lebens.
a) Der Angeklagte fasste im Laufe des Jahres 2016 den festen Entschluss, einen Anschlag auf das Leben eines dieser Verantwortlichen zu verüben, um einen politischen und gesellschaftlichen Richtungswechsel in seinem Sinne herbeizuführen und nach seiner Vorstellung zum "Erhalt der deutschen Nation" beizutragen. Als mögliche Anschlagsopfer zog er die damalige Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, den damaligen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz sowie eine aus einer jüdischen Familie stammende Journalistin und Stiftungsgründerin in Betracht.
Unterdessen verfügte der Angeklagte bis zu seiner Festnahme am 26. April 2017 ohne behördliche Erlaubnis über zwei halbautomatische Gewehre und eine Pistole, vorübergehend - in Wien - über eine weitere Pistole. Daneben bewahrte er 1.090 Schuss Munition und 51 Sprengkörper auf, die er großteils Bundeswehrbeständen entnommen hatte. Er war fest entschlossen, eine der vier Schusswaffen für den von ihm geplanten Anschlag zu verwenden.
b) Um zu belegen, wie leicht sich der "Staat" täuschen lasse und es ermögliche, unter einer falschen Identität als vermeintlicher Flüchtling zu leben und staatliche Transferleistungen zu erhalten, ließ sich der Angeklagte bereits Ende 2015 als Asylbewerber registrieren. Er gab an, er sei ein französisch sprechender Syrer, gehöre der christlichen Minderheit in Syrien an und sei von dort geflohen. Aufgrund dieser Registrierung wurden ihm, wie von ihm beabsichtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Gesamtwert von circa 6.900 € gewährt. Nachdem er den subsidiären Schutzstatus erlangt hatte, beantragte er Anfang 2017 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). In der Folgezeit bezog er solche Leistungen in Höhe von insgesamt etwa 3.000 €.
2. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen. Ohne Erfolg hat der Beschwerdeführer das Verfahren vor dem Oberlandesgericht beanstandet. Die auf seine Sachrüge gebotene Nachprüfung des Urteils hat weder im Schuldspruch noch im Strafausspruch einen ihm nachteiligen Rechtsfehler ergeben. Das Strafverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Vorinstanz:
OLG Frankfurt am Main - 5 - 2 StE 18/17 - 5a - 1/17 - Urteil vom 15. Juli 2022
Maßgebliche Vorschrift:
§ 89a StGB - Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(1) 1Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. 2Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.
(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er
1.eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, ...
2.Waffen ... der in Nummer 1 bezeichneten Art ... sich ... verschafft, verwahrt ...
...
Karlsruhe, den 24. August 2023
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle