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07.06.2021 | Koppelung an Lebenserwartung | Hammer vor Bundestagswahl: Rente mit 68 vorgeschlagen
Koppelung an Lebenserwartung Hammer vor Bundestagswahl: Rente mit 68 vorgeschlagen
7. Juni 2021 18:29 Aktualisiert 18:29 Bereich: Deutschland
Berater der Bundesregierung haben rund drei Monate vor der Bundestagswahl eine Reform hin zur Rente mit 68 vorgeschlagen. Es drohten „schockartig steigende Finanzierungsprobleme in der gesetzlichen Rentenversicherung ab 2025“, prognostizierte der Wissenschaftliche Beirat beim Bundeswirtschaftsministerium anlässlich seines neuen Gutachtens zur Zukunft der Rente am Montag in Berlin.
Nach geltender Rechtslage wird die Altersgrenze für die Rente ohne Abschläge bis 2029 schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben.
Die Vorschläge könnte das Thema Renten stärker in die bisher von Corona und Klimapolitik dominierten Debatten vor der Bundestagswahl katapultieren. Bei SPD, Grünen, Linken und Gewerkschaften dürften die Positionen des Beirats auf strikte Ablehnung stoßen.
Das Renteneintrittsalter könne nicht langfristig von der Entwicklung der Lebenserwartung abgekoppelt werden, betonten die Expertinnen und Experten für das Ministerium von Ressortchef Peter Altmaier (CDU). „Stattdessen müssen die zusätzlichen Lebensjahre nach einer klaren Regel zwischen mehr arbeiten und länger Rente beziehen aufgeteilt werden.“ Dafür solle es eine „dynamische Kopplung des Rentenalters an die Lebenserwartung“ geben.
Das Verhältnis der in Arbeit und in Rente verbrachten Lebenszeit solle konstant bleiben. Gemäß den derzeitigen Prognosen der Lebenserwartung würde mit einer solchen Regel das Rentenalter im Jahr 2042 mit 68 Jahren erreicht, sagte der Direktor am Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in München, Axel Börsch-Supan, bei dem die Federführung des Gutachtens lag. Der Beirat betonte in seiner Mitteilung: „Sollte die Lebenserwartung abnehmen, kann auch das Rentenalter sinken.“
Das Gremium machte mit der Forderung der Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung einen Vorschlag, der bereits seit Jahren immer wieder für hohe Wellen in den rentenpolitischen Debatten in Deutschland sorgt. Illusionär sei es zu erwarten, „dass sich höhere Beiträge und ein niedrigeres Rentenniveau dauerhaft vermeiden lassen“, so die Expertenrunde.
Nach Einschätzung des Beirats müssten „stark steigende Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt“ in die Rentenkasse fließen, wenn die gültigen Haltelinien für die Beiträge und das Rentenniveau gehalten werden sollten. „Das ginge zulasten von Zukunftsinvestitionen zum Beispiel in Bildung, Infrastruktur und Klimaschutz und würde die Tragfähigkeit unseres Sozialsystems untergraben“, sagte der Vorsitzende des Beirats, Klaus M. Schmidt, laut der Mitteilung. Zu den Vorschlägen des Beirats zählt auch, bei den Rentenerhöhungen Bestandsrenten weniger stark zu dynamisieren als neue Renten.
Aktuell gab es aber auch gute Renten-Nachrichten. Rentnerinnen und Rentner müssen eines nicht befürchten: gravierende Auswirkungen der Corona-Krise auf ihre Bezüge. Der tiefe Wirtschaftseinbruch hat wohl nur geringe Auswirkungen auf die Rentenansprüche, so das von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung geförderte Institut DIW in einer Studie.
Die Folgen etwa für die Gruppe der 50- bis 64-Jährigen seien gering. Sie muss verglichen mit einem Szenario ohne Corona-Krise einen „leichten Rückgang von etwa einem Prozent der Rentenanwartschaften“ hinnehmen. Der pandemiebedingte Arbeitsausfall schlage sich vor allem wegen der Kurzarbeit nicht stark nieder – gezahlt werden hier Rentenbeiträge für 80 Prozent des ausgefallenen Verdienstes.
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Hier solllte einmal auch die sog. Beamten-Grundsicherung ins Gespräch kommen. Nur einen Tag verbeamtet zu sein und einen einzigen Cent in eine Rentenkasse gezahlt zu haben, werden bei Erreichen des Rentenalters nach heutigem Kurs ca .1400 EUR / Monat ausgezahlt. Ist die fiktiv erreichte Besoldungsstufe A 4. Besonders berufsmüde Lehrerinnen und Polizeibeamtinnen, die einen Partner haben mit ausreichendem Einkommen machen davon Gebrauch. Absolute Zahlen sind unter Verschluß. Die Beamten der Bundespolizei müssen, um diese Grundversorgung zu bekommen, mindestens 60 Monat in Vollzeit im Dienst gewesen sein. Auch die längste Reise beginnt mit einem ersten Schritt. Wer die Rente mit 68 oder 70 Jahren vorschlägt, sollte mit gutem Beispiel vorangehen und selbst so lange arbeiten müssen. Auch keine Rede davon, wie Menschen, die im Schichtdienst, sonn-und feiertags gekrückt haben, bessergestellt werden sollten als Brückentagskönige, die natürlich Fr ab mittags immer Wochenende haben (werden). Da wird es noch böses Blut geben, aber jeder Senior(m/w), der noch lebt, ist auch potentieller Wähler----leider oder zum Glück. Die jetzige Generation zahlt schon die Zeche für die "Generation Nobby", also die Leute, die zw. 1930 und 1940 geboren sind und oft ohne große Abschläge mit Mitte 50 sehr lange Rente bezogen haben. Da ist de Rende escht sicher, und lang sischer....wie wahr sind diese Worte.
Zitat Die jetzige Generation zahlt schon die Zeche für die "Generation Nobby", also die Leute, die zw. 1930 und 1940 geboren sind und oft ohne große Abschläge mit Mitte 50 sehr lange Rente bezogen haben. Da ist de Rende escht sicher, und lang sischer....wie wahr sind diese Worte.
Ein "normaler Rentner" kann nicht mit Mitte 50 in Rente gehen, da das Rentenalter nicht erreicht ist/war und konnte es auch vorher nicht, es sei denn aufgrund Erwerbsunfähigkeit. Bisher war es das 65. Lebensjahr, bis zur Einführung "Rente mit 63" für langjährige Versicherte. Diese versteuern ihre Rente auch weitaus höher, als die Jahrgänge vorher. Das Minimum sind 45 Jahre Beitragspflicht.
Beamte hingegen gehen oft mit ihren vollen Bezügen schon sehr jung in die Dienstunfähigkeit aufgrund Erkrankungen und der Weg ist wesentlich einfacher als in die Berufsunfähigkeit bei Nichtbeamten.
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Dabei beziehe ich mich gerade und nur auf die Zeit etwa Mitte der 80er Jahre. Goldener Handschlag nannte man das damals. Haben etliche Leute im Bekanntenkreis so gemacht. Dahinter steckte der Gedanke, daß Firmen die freiwillig Ausgeschiedenen durch junge Mitarbeiter / Familienväter ersetzen sollten. Wurde aber nicht 1:1 umgesetzt, sondern genutzt, die Belegschaften zu verkleinern. Kann Unternehmen nicht angekreidet werden.---- Andererseits gingen Fachkräfte, da die Höhe der späteren Rente damals kaum noch zu erhöhen war, wenn man ca 5-6 Jahre länger in Vollzeit gearbeitet hätte, in Rente und ließen sich auch nicht ermuntern, weiterzuarbeiten. Fünf Jahre und mehr für kaum mehr Rente arbeiten. Kann ich voll verstehen.---- Ging so bis zum Mauerfall, dann war das nicht mehr zu finanzieren. Daher ist ein Entgeltpunkt der DRV heute bei gut 30 EUR; er müßte deutlich über 40 EUR sein, wenn nur die Inflation seit 1992 berücksichtigt worden wäre.---------- Bei einem Klassentreffen Anfang der 90er Jahre , erzählte ein Bekannter, (Mitschüler lebten fast alle noch), daß er mit gut 60 Jahren fast der einzige war, der noch im Erwerbsleben stand.
ZitatHaben etliche Leute im Bekanntenkreis so gemacht. Dahinter steckte der Gedanke, daß Firmen die freiwillig Ausgeschiedenen durch junge Mitarbeiter / Familienväter ersetzen sollten. Wurde aber nicht 1:1 umgesetzt, sondern genutzt, die Belegschaften zu verkleinern. Kann Unternehmen nicht angekreidet werden.----
Interessant, wie die Leute dann trotzdem zu ihrer vollen Rente gekommen sind? Gab es keine Pflichtversicherungsjahre?
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