Wenn der Aufenthalt vom Sohn auf dem Stadtfest so gesichert ist, daß er als Täter ausscheidet, dann ist diese Möglichkeit hinfällig.
Ein vermuteter/erwiesener Mißbrauch der Schwester? Deswegen keine Übernachtung außerhalb? Da die Ehefrau etwas ahnt/weiß? Warum so eine harte These? Drei Treffer in den Bauch, die Brust wäre genau so sicher gewesen. Oder noch sicherer. Ist der erste Treffen der ganz unten, können die höheren durch ein heruntersacken höher gelandet sein. Der Türrahmen verhinderte ein noch "tieferes" treffen?
Diese Möglichkeit wäre allerdings auch bei nachgewiesemem Zoffd mit den Club Betreibern denkbar.
lg eugene
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