Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Landkreis Wesermarsch: Tötungsdelikt zum Nachteil einer 30-Jährigen in Berne +++ Tatverdächtiger in U-Haft Delmenhorst (ots)
Am Samstag, 13. März 2021, wurde eine 30-jährige Frau aus Berne in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Straße "Am Schulplatz" von ihrem 31-jährigen Bekannten getötet.
Nachdem der 31-Jährige gegen 05:00 Uhr über Notruf mitgeteilt hatte, dass er seine Bekannte getötet habe, wurden unverzüglich Polizei- und Rettungskräfte zum Tatort entsandt, die die 30-Jährige in der Wohnung auf dem Boden liegend fanden. Der Notarzt konnte nur noch den Tod der Frau feststellen.
Der dringend tatverdächtige 31-Jährige wurde daraufhin vorläufig festgenommen und zur Polizeidienststelle gebracht.
Nach derzeitigem Kenntnisstand hatten beide Personen den Abend miteinander verbracht, wobei es im Gespräch zu Meinungsverschiedenheiten kam. Anschließend stach der 31-Jährige mit einem Messer auf die Frau ein.
Das Amtsgericht Brake ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg die Untersuchungshaft des Mannes an, woraufhin er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde.
Die polizeilichen Ermittlungen wegen Mordes zum Nachteil der 30-Jährigen sowie die rechtsmedizinischen Untersuchungen dauern an. Nähere Angaben können aus ermittlungstaktischen Gründen vorerst nicht gemacht werden.
Mordprozess: Berner wird in geschlossene Psychiatrie eingewiesen 20. AUGUST 2021 // 14:52 TWEET TEILEN Icon Mail TEILEN Drucken Wegen Schuldunfähigkeit ist der 31 Jahre alte Angeklagte im Berner Mordprozess freigesprochen worden.
Der Angeklagte hat am 13. März diesen Jahres in seiner Berner Wohnung seine Bekannte mit gezielten Messerstichen in Hals, Brust und Bauch getötet. Bestraft werden dafür kann der Täter aufgrund einer schweren psychischen Störung aber nicht. Deswegen sprach ihn die Schwurgerichtskammer des Oldenburger Landgerichtes am Freitag vom schweren Vorwurf des heimtückischen Mordes auch frei.
Eine große Gefahr Nur wer mit Schuld handelt, kann auch bestraft werden. Nach einem psychiatrischen Gutachten ist der Angeklagte aber schuldunfähig – und gefährlich. Deswegen ordnete die Kamme auch die zeitlich unbegrenzte Unterbringung des Angeklagten in der geschlossenen Psychiatrie an. Nach Überzeugung des Gerichtes stellt der Berner, der Stimmen hört, ohne Behandlung und Genesung „eine große Gefahr für die Allgemeinheit“ dar. Weitere schwerwiegende Taten seien zu erwarten.