11.03.2021 06:21 625 Raser-Crash auf dem Ku'damm: Angeklagter wollte Beifahrerin imponieren, Opfer gelähmt
Berlin - Am Berliner Landgericht beginnt am Donnerstag ab 9.30 Uhr der Prozess gegen einen mutmaßlichen Raser, der auf dem Kurfürstendamm eine Mutter und ihre Tochter schwer verletzt haben soll.
Am Berliner Landgericht beginnt am Donnerstag der Prozess gegen einen mutmaßlichen Raser, der bei einem Crash auf dem Ku'damm eine Mutter und ihre Tochter schwer verletzt haben soll.
Dem 29-Jährigen werden gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, verbotenes Kraftfahrzeugrennen, gefährliche und schwere Körperverletzung sowie Unfallflucht vorgeworfen.
Der deutsche Angeklagte soll laut Gericht am Abend des 31. August 2020 in einem Mietfahrzeug mit 530 PS den Ku'damm mit bis zu 132 km/h entlang gebrettert sein und auch dann nicht abgebremst haben, als ein Kleinwagen die Straße queren wollte.
Dessen Fahrerin wurde bei der Kollision lebensgefährlich verletzt. Laut Gericht ist die Mutter dauerhaft gelähmt. Ihre 17-jährige Tochter wurde als Beifahrerin schwer verletzt. Der mutmaßliche Raser soll sich mit mindestens einem weiteren Wagen ein illegales Rennen geliefert haben.
Der Angeklagte soll zusammen mit den weiteren Insassen des Mietautos zu Fuß vom Unfallort geflohen sein. Nach dem Verdächtigen war intensiv gesucht worden.
Am 2. Oktober wurde er gefasst und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Für den Prozess sind zunächst Termine bis Anfang Mai geplant. Update, 10.58 Uhr: Angeklagter räumt Vorwürfe in vollem Umfang ein
Der Angeklagte hat die Vorwürfe in vollem Umfang eingeräumt. Der Verteidiger verlas am Landgericht der Hauptstadt am Donnerstag eine Einklärung für den 29-Jährigen.
Demnach habe dieser das Gaspedal voll durchgedrückt, um seine Beifahrerin zu beeindrucken. Ihm sei bewusst gewesen, dass er durch maximale Beschleunigung andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnte. Den Unfall habe er aber nicht gewollt, hieß es.
Der Angeklagte ließ über seinen Anwalt weiter erklären, er sei damals mit einer Urlaubsbekanntschaft und einem Freund unterwegs gewesen.
Das Auto habe er extra für den Besuch der Frau gemietet. "Mir ist bewusst, dass ich den beiden Geschädigten durch mein Verhalten großes Leid zugefügt habe", hieß es in der Erklärung weiter.
Dem Geständnis ging eine sogenannte Verständigung von Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung voraus. Demnach werden Unfallflucht und gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nun nicht mehr verhandelt.
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