Prozess-Auftakt in LübeckMesser-Mörder tötet Zweifach-Mutter Nach der Tat wartete er blutüberströmt auf die Polizei
Von: DINO SCHRÖDER 09.03.2021 - 18:39 Uhr
Lübeck – Cenk D. (29) fing morgens seine Tochter (9) vor der Wohnung seiner Ex ab: Die Kleine musste ihm den Schlüssel geben. Dann schickte er das Mädchen in die Schule – und griff zum Messer ...
Laut Staatsanwaltschaft metzelte der Deutsch-Türke mit 28 Stichen und Schnitten seine langjährige Freundin Bianca G. (27) ab – Mutter zweier gemeinsamer Kinder.
Dienstag Mord-Prozess-Beginn. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Heimtücke vor. Motive: „Übersteigerter Hass“ und „er gönnte ihr keinen neuen Partner“.
Dabei war es der Angeklagte, der „immer wieder intime Affären“ hatte. 2019 reichte es Bianca G., sie trennte sich von dem Mann, mit dem sie seit 2010 eine On-Off-Beziehung hatte.
Damit kam Cenk D. laut Anklage nicht klar – und kaufte zwei Tage vor der Tat ein Messer.
In der Wohnung überraschte er nicht nur seine Ex, sondern auch ihren neuen Freund. Bianca G. soll zum Angeklagten noch gesagt haben: „Das ist nicht dein Ernst.“
Dann stach er ihr laut Staatsanwaltschaft in den Bauch. Der neue Partner ging nicht dazwischen, sondern folgte der Aufforderung des Messerstechers „seine Wohnung zu verlassen“.
Nach der Tat setzte sich der Killer auf die Treppe vor dem Haus, rief die Polizei: „Ich habe meine Freundin abgestochen. Ich habe sie mit ihrem Macker erwischt.“
Ein Beamter: „Das Blut lief bei ihm bis in die Strümpfe und Schuhe."
Durch eine „Vielzahl von Stichen“ wurde die zweifache Mutter Bianca G. (27) am Freitag von ihrem Ex-Partner Cenk. G (29) getötet.
Ein anderer Polizist: „Als wir ankamen, hielt er noch eine Zigarette in der Hand.“
Am 30. März will der Killer eine Erklärung abgeben.
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Tötung der Exfreundin: Angeklagter bittet um Verzeihung Aktualisiert am 30. März 2021, 14:20 Uhr Lübeck (dpa/lno) - Im Prozess um den Mord an seiner 27 Jahre alten Ex-Freundin hat sich der Angeklagte entschuldigt.
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Was geschehen sei, tue ihm sehr leid und er bitte alle Betroffenen um Verzeihung, sagte der 30-Jährige am Dienstag in einer Erklärung vor dem Lübecker Landgericht. Ein direktes Geständnis legte er jedoch nicht ab.
Dem Mann wird vorgeworfen, im September 2020 seine ehemalige Lebensgefährtin mit 28 Messerstichen so schwer verletzt zu haben, dass sie noch am Tatort starb. An die Tat selbst habe er keine Erinnerung, sagte der Angeklagte in seiner am vorigen Prozesstag angekündigten Erklärung. Den Tod seiner Ex-Freundin, mit der er zwei gemeinsame Kinder hat, habe er erst Tage später in der Justizvollzugsanstalt begriffen, sagte er vor Gericht.
Lebenslange Haft für 30-Jährigen wegen Mordes an Ex-Freundin Aktualisiert am 01. Juni 2021, 11:40 Uhr Lübeck (dpa/lno) - Wegen Mordes an seiner ehemaligen Lebensgefährtin hat das Lübecker Landgericht am Dienstag einen 30 Jahre alten Mann zu lebenslanger Haft verurteilt.
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Das Gericht habe es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte seine frühere Lebensgefährtin im September 2020 in ihrer Lübecker Wohnung erstochen habe, sagte Richter Christian Singelmann. Der Angeklagte habe die von der 27 Jahre alten Mutter seiner beiden Kinder ausgesprochene Trennung nicht akzeptieren wollen. Der 30-jährige Deutsche habe ihr aufgelauert und sie aus niedrigen Beweggründen mit 27 Messerstichen getötet, sagte Singelmann.
Der Angeklagte nahm den Urteilsspruch ohne äußerlich erkennbare Regung auf. Mit dem Urteil folgten die Richter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte die Tat dagegen als Totschlag gewertet und eine zeitlich begrenzte Haftstrafe gefordert, ohne ein konkretes Strafmaß zu nennen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Lübeck – Blutüberströmt saß Cenk D. im März vor dem Haus seiner Ex. Mit 27 Stichen hatte er Bianca G. (27), mit der er zwei Kinder hat, heimtückisch ermordet.
Jetzt gab es das Urteil: Lebenslang.
Denn Richter Christian Singelmann (64) nahm das Lügengebilde des Deutsch-Türken (29) auseinander!ebenslang für den Killer, der seinen Kindern die Mutter nahmDanke Herr Richter, dass sie ihm nicht geglaubt haben!
„Ihre Aussage, es sei alles außer Kontrolle geraten und Sie hätten das alles nicht gewollt, ist völlig abwegig“, sagte der erfahrene Jurist in seiner Urteilsbegründung.
► Zwei Tage vor der Tat hatte D. das Tat-Messer gekauft. Im Internet googelte er nach „Mord“ und „Totschlag“. Singelmann: „Ihr Handeln war geplant und zielgerichtet.“
► D. fing seine Tochter (9) vor der Wohnung ab, ließ sich den Schlüssel geben. Im Haus zog er die Schuhe aus. Singelmann: „Sie wollten unbemerkt in die Wohnung, um die Arg- und Wehrlosigkeit Ihrer Freundin auszunutzen.“
► Vor der Tat hatte D. die Frau schon mal mit einem Staubsaugerrohr verprügelt, ihr ein Messer an den Hals gehalten. Gedroht, die Kinder in die Türkei zu entführen. Singelmann: „Sie waren voller Hass, sagten gegenüber Zeugen nach der Tat: ,Ich hoffe, dass sie tot ist, das hat sie verdient.“
Nun kommt D. für mindestens 15 Jahre ins Gefängnis. Seine Kinder sind dann 19 und 24 Jahre alt.
Der Richter: „Es ging Ihnen nicht um die Kinder, sonst hätten Sie Ihnen nicht die Mutter genommen. Es ging Ihnen allein um Sie selbst.“
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