Heilpraktikerin soll 45 000 Euro für Tod von Krebs-Patientin zahlen Schlangen-Gift tötete Sandra
Artikel von: Andreas Bachner veröffentlicht am 07.03.2021 - 08:57 Uhr Bams
Als der Krebs kam, wollte die schwangere Sandra nur eins: überleben. Doch 10 Monate später war die junge Frau aus Landshut (Bayern) tot.
Sandras Lebenspartner Maik Spiering (34) ist sich sicher: Weil die selbst ernannte Heilerin Isolde L. (54) seine Ehefrau mit Schlangengift behandelte und ihr Heilung versprach, starb Sandra im Oktober 2015. Ihr Sohn (5) wächst jetzt ohne Mutter auf. „Diese Frau hat unsere Familie zerstört“, sagt Vater Maik zu BILD am SONNTAG.
Während ihrer Schwangerschaft hatte Sandra im Januar 2015 die furchtbare Diagnose bekommen: Gebärmutterhalskrebs. Die Ärzte holten ihren Sohn im April 10 Wochen früher als geplant auf die Welt, damit Sandra schnell mit einer Strahlentherapie beginnen konnte.
Doch die junge Mutter ging auch zu Heilpraktikerin Isolde L. aus Passau. Die wirbt damit, auch „Heilerin“ und „Medium“ zu sein, behandelte Sandra u. a. mit „Horvi-Präparaten“, die „crotalus terrificus“ enthalten – das Gift der südamerikanischen Klapperschlange. Daraufhin brach die junge Mutter die Strahlentherapie ab, begann eine Chemotherapie erst gar nicht.
Marcel Vachek, der Anwalt von Maik Spiering, sagt, dass Heilerin Isolde L. massiv auf die Geschädigte eingewirkt und schulmedizinische Ratschläge angezweifelt habe. Die bestreitet das. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung wurde eingestellt.
Doch Maik Spiering verklagte im Namen seines Sohnes die Heilerin zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und Schadenersatz – mit Erfolg. Denn das Oberlandesgericht München sieht „grobe Behandlungsfehler“ von Isolde L. und stellte fest, dass die Heilerin keinerlei Ausbildung zur Behandlung von Krebskrankheiten habe.
Krebs-Therapie mit Heilpraktikerin: Schlangen-Gift tötete meine Sandra
Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass Isolde L. ihrer Patientin dringend hätte raten müssen, die Strahlentherapie fortzusetzen. Weil Sandra S. mit ihrem „selbstgefährdenden Verhalten“ eine Teilschuld trage, schlägt das Gericht einen Vergleich vor. Als Hauptschuldige, laut Gericht zu zwei Drittel, soll Isolde L. 45 000 Euro an Sandras Sohn zahlen. Zum Teil in Raten über mehrere Jahre, bis er 21 Jahre alt ist. Für Maik Spiering ist es eine späte Genugtuung.
Doch alles Geld wird seinem Sohn nicht die Mutter wiederbringen. Im Gutachten des Sachverständigen steht: Hätte Sandra die schulmedizinischen Behandlungen nicht abgebrochen, hätte sie zu 70 Prozent den Krebs besiegt.
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