04.03.2021 16:20 1.190 Zwei Verurteilte müssen wegen zweiter Gruppenvergewaltigung vor Gericht!
Freiburg - Zwei wegen einer Gruppenvergewaltigung in Freiburg verurteilte Männer müssen wegen einer mutmaßlichen weiteren Gruppenvergewaltigung vor Gericht.
Die beiden Syrer sollen gemeinsam mit einem dritten, ebenfalls syrischen Angeklagten im September 2017 eine damals 19 Jahre alte Frau gemeinschaftlich vergewaltigt haben, wie das Landgericht Freiburg am Donnerstag mitteilte.
Der Tatort sei die Freiburger Wohnung eines der Angeklagten gewesen. Der Prozess soll demnach am 11. März beginnen. Es sind elf Sitzungstage vorgesehen.
Die beiden bereits verurteilten Männer im Alter von 24 und 25 Jahren sitzen schon seit Oktober 2018 wegen der Gruppenvergewaltigung in einem Gebüsch vor einer Freiburger Disco in Untersuchungshaft.
Im vergangenen Juli waren sie deswegen zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig, da der Bundesgerichtshof noch nicht über die Revisionen der beiden Männer entschieden hat.
Der dritte Angeklagte war bislang auf freiem Fuß, wie das Gericht mitteilte.
Neben den Gruppenvergewaltigungen in Freiburg werden den Männern noch mehr Straftaten vorgeworfen
Neben Vergewaltigung werden den Männern in dem neuen Prozess noch weitere Straftaten vorgeworfen. Der 24-Jährige muss sich unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, wegen eines versuchten sexuellen Übergriffs und einer exhibitionistischen Handlung verantworten. Der 25-Jährige soll Drogendelikte begangen haben.
Die Gruppenvergewaltigung auf dem Freiburger Hans-Bunte-Areal Mitte Oktober 2018 hatte großes Entsetzen ausgelöst. Im anschließenden Prozess waren elf Männer angeklagt, bis auf einen alle Flüchtlinge - darunter acht Syrer, zwei aus dem Irak und aus Algerien stammende Männer sowie ein Deutscher ohne Migrationshintergrund.
Bei einer Mehrheit der Männer stellte das Gericht den Tatbestand der Vergewaltigung fest - fünf Angeklagte erhielten eine Haftstrafe und zwei eine Jugendstrafe, weil sie abwechselnd die junge Frau vergewaltigten.
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Ist nicht aus dem 1. Fall auch noch ein weiterer Täter erneut vor Gericht? Er trat seiner schwangeren Freundin in den Bauch?
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Justiz Nach Freiburger Gruppenvergewaltigung: Zwei der Männer wegen weiteren Missbrauchs vor Gericht!
11.03.2021 06:33 706 Nach Freiburger Gruppenvergewaltigung: Zwei der Männer wegen weiteren Missbrauchs vor Gericht!
Freiburg - Zwei wegen einer Gruppenvergewaltigung in Freiburg verurteilte Männer stehen wegen einer mutmaßlichen weiteren solchen Tat von Donnerstag (9 Uhr) an erneut vor Gericht.
Die beiden Syrer sollen gemeinsam mit einem dritten, ebenfalls syrischen Angeklagten im September 2017 eine damals 20 Jahre alte Frau gemeinschaftlich vergewaltigt haben.
Der Tatort sei die Freiburger Wohnung eines der Angeklagten gewesen. Es sind elf Sitzungstage vorgesehen.
Die beiden bereits verurteilten Männer im Alter von 24 und 25 Jahren sitzen schon seit gut zwei Jahren in Untersuchungshaft.
Im vergangenen Juli wurden sie zu Haftstrafen verurteilt, weil sie im Oktober 2018 gemeinsam mit anderen Männern eine damals 18-Jährige vor einer Freiburger Disco vergewaltigt hatten.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Die Gruppenvergewaltigung hatte großes Entsetzen ausgelöst. Im anschließenden Prozess waren elf Männer angeklagt.
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VORLÄUFIGES URTEIL Freispruch für Angeklagte im Prozess um Gruppenvergewaltigung in Freiburg STAND 30.4.2021, 19:17 UHR Im Prozess um eine angebliche Gruppenvergewaltigung in Freiburg sind die drei Angeklagten vom Hauptvorwurf freigesprochen worden. Aussagen der Nebenklägerin seien widersprüchlich.
Deshalb habe die Kammer nicht sicher feststellen können, was in der möglichen Tatnacht geschehen sei, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Freiburg, Stefan Bürgelin, am Freitag.
Verurteilung wegen anderer Straftaten Wegen anderer Delikte wurden zwei der drei Männer jedoch verurteilt: Einer erhielt unter anderem wegen versuchter sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren, der andere muss eine Geldstrafe wegen Drogenvergehen zahlen.
Zwei der drei Angeklagten bereits wegen ähnlicher Vorwürfe verurteilt Angeklagt waren vor dem Freiburger Landgericht drei Männer im Alter von 24 und 25 Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte ihnen ursprünglich vorgeworfen, im September 2017 die damals 20 Jahre alte Frau in einer Wohnung gemeinschaftlich vergewaltigt zu haben.
Besondere Brisanz hatte das Verfahren, weil zwei der drei Beschuldigten bereits wegen ähnlicher Vorwürfe verurteilt wurden: Sie waren nach Überzeugung des Gerichts an der Serienvergewaltigung einer damals 18-Jährigen vor einer Freiburger Diskothek auf dem Hans-Bunte-Areal im Jahr 2018 beteiligt. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig.
ZitatBesondere Brisanz hatte das Verfahren, weil zwei der drei Beschuldigten bereits wegen ähnlicher Vorwürfe verurteilt wurden: Sie waren nach Überzeugung des Gerichts an der Serienvergewaltigung einer damals 18-Jährigen vor einer Freiburger Diskothek auf dem Hans-Bunte-Areal im Jahr 2018 beteiligt. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig
Und trotzdem "im Zweifel für den Angeklagten". Wieder einmal ein Schlag ins Gesicht eines Opfers, welches sich vermutlich aufgrund der Situation nicht mehr an jedes Detail erinnern kann. Fakt ist doch, dass die Angeklagten in Punkto Vergewaltigung, sexueller Nötigung usw. kein unbeschriebenes Blatt sind. Alle wurden straffällig und wurden noch immer nicht ausgewiesen.
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Urteil des Landgerichts Freiburg wegen mehrfacher Vergewaltigung einer widerstandsunfähigen Frau rechtskräftig
Beschluss vom 16. Juni 2021 – 1 StR 81/21
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Revisionen von fünf Angeklagten entschieden, die an Sexualstraftaten zu Lasten einer 18jährigen Frau Mitte Oktober 2018 in Freiburg beteiligt waren. Zwei der Angeklagten hatte das Landgericht wegen Vergewaltigung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Gegen zwei weitere Angeklagte, die zur Tatzeit 18 Jahre alt waren, hatte das Landgericht wegen Vergewaltigung bzw. wegen sexuellen Übergriffs unter Anwendung von Jugendstrafrecht ebenfalls zu vollstreckende Freiheitsentziehungsmaßnahmen (Jugendstrafen) verhängt. Den fünften Angeklagten hatte das Landgericht wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Jugendstrafe verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Insgesamt hatte sich das Verfahren des Landgerichts gegen elf Angeklagte gerichtet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts nahm die Geschädigte während eines Diskothekenbesuchs eine Exctasy-Tablette ein, die sie von einem der Angeklagten erworben hatte. Sie ließ sich von einem anderen Angeklagten, der seine Revision gegen seine Verurteilung wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten zurückgenommen hat, in ein nahegelegenes Gebüsch locken. Dort stieß sie dieser Angeklagte zu Boden und vergewaltigte sie. Infolge dieser Tat und der Wirkung des überdosierten Rauschgifts war die Geschädigte nicht mehr bei klarem Bewusstsein und nicht mehr zum Widerstand fähig. Dies nutzten sechs andere Angeklagte nacheinander zu weiteren Sexualstraftaten aus. Zwei weitere Angeklagte erkannten, dass die Geschädigte hilflos war, ließen sie aber dennoch im Gebüsch zurück.
Ihre Verurteilungen haben fünf der Angeklagten mit der Sachrüge und zum Teil mit Verfahrensrügen angegriffen. Der 1. Strafsenat hat die Rechtsmittel verworfen; das Urteil des Landgerichts ist damit insgesamt rechtskräftig.
Vorinstanz:
Landgericht Freiburg - Urteil vom 23. Juli 2020 - 6 KLs 181 Js 35640/18.
Die maßgeblichen Strafvorschriften des Strafgesetzbuchs lauten:
(1) Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt …, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt …, wenn
1. der Täter ausnutzt, dass diese Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,
…
(6) In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), …
§ 323c StGB Unterlassene Hilfeleistung; …
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
…
Karlsruhe, den 25. Juni 2021
Pressestelle des Bundesgerichtshofs 76125 Karlsruhe Telefon (0721) 159-5013 Telefax (0721) 159-5501
Admin und Foren Moderatorin Hinweise zu den hier aufgeführten Fällen bitte an die zuständige Polizeidienststelle