"Verweilverbot" wird in Düsseldorf überwiegend eingehalten
Nach Gedränge in Düsseldorfs Altstadt am vergangenen Wochenende haben sich die Menschen am Samstag weitgehend an das neue "Verweilverbot" gehalten.
Es sei zunächst bei einigen Belehrungen geblieben, die Betroffenen hätten sich einsichtig gezeigt, berichtete ein Stadtsprecher in einem ersten Zwischenstand. Laut "Verweilverbot" dürfen die Menschen in Bereichen der Altstadt und dem nahen Rheinufer bis 14. März an den Wochenenden fast den ganzen Tag über nicht stehen bleiben, sich nicht hinsetzen oder auf eine Wiese legen. Zudem gilt Maskenpflicht für Spaziergänger und auch Jogger.
Der Düsseldorfer Ordnungsdienst habe einige Bußgeldverfahren eingeleitet, weil gegen die Maskenpflicht verstoßen worden sei, sagte der Sprecher. Seit dem Mittag kontrolliere man zusammen mit der Polizei in Doppelschicht. Auch per Lautsprecher werde auf das "Verweilverbot" hingewiesen. Einen Eilantrag gegen das Verbot hatte das Verwaltungsgericht am Freitag kurz vor dem Start abgelehnt.
In Köln heiß es, man kontrolliere jeden Tag. Der Freitag sei mit Blick auf Verstöße "nicht auffällig" gewesen. Für den Samstag gebe es noch keine Rückmeldung. In der größten NRW-Stadt gilt in mehreren Parks freitags, samstags, sonntags sowie an Feiertagen von 10.00 bis 22.00 Uhr eine Maskenpflicht. Die Bedeckung darf auch zum Rauchen nicht abgenommen werden. Straßenkünstler dürfen in der Innenstadt nicht mehr auftreten.
Dortmund hatte für das Wochenende ebenfalls die Maskenpflicht im Stadtgebiet ausgeweitet, sie gilt auch für einige Parks und das Ausflugsziel Phoenix-See. Über besondere Vorkommnisse war dort zunächst nichts bekannt.
Trotz heftiger Kritik hat die Stadt ihr „Verweilverbot“ und die Sperrung der Freitreppe auf Düsseldorfs Rheinpromenade aufrecht erhalten.
Dennoch war dort an diesem Wochenende zeitweise jede Bank besetzt! Knöllchen gab‘s dafür aber kaum.
Ein Stadtsprecher: „Ordnungskräfte haben verweilende Personen dazu in erster Linie angesprochen.“
Aber wegen Maskenpflichtverstößen und Ansammlungen seien auch Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet worden.
Ab Mittag waren Doppelstreifen von Polizei und Ordnungsamt unterwegs. Es habe keinerlei Gedränge gegeben.
Laut „Verweilverbot“ dürfen die Menschen in Bereichen der Altstadt und dem nahen Rheinufer bis 14. März an den Wochenenden fast den ganzen Tag über nicht stehen bleiben, sich nicht hinsetzen oder auf eine Wiese legen. Zudem gilt Maskenpflicht für Spaziergänger und auch Jogger.